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Auszug - Handlungsinitiative zur Stärkung zusätzlicher Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region (Antrag der Gruppe SPD / FDP vom 30.03.05, eingegangen am 31.03.05 sowie Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.04.05)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.05.2005    
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1484/05 Handlungsinitiative zur Stärkung zusätzlicher Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region (Antrag der Gruppe SPD / FDP vom 30.03.05, eingegangen am 31.03.05, sowie Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.04.05)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der Gruppe SPD / FDP
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Bearbeiter/-in: Plett, Anke  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
   Fachbereich 2 - Finanzen
 
Wortprotokoll
Beschluss

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Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter DÖRBAUM erläutert den umfangreichen Antrag. Mit den vorgeschlagenen Handlungsinitiativen sollten Investitionen gestärkt und Arbeitsplätze im regionalen Handwerk und Mittelstand erhalten und gesichert werden. Dafür müssten alle Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft werden. Man erbitte dazu auch die Unterstützung des Landes, das die Mittel der Städtebauförderung nicht wie vorgesehen kürzen sollte, damit man diese konkret für die Sanierung des Wasserviertels und für die Maßnahmen Soziale Stadt Kaltenmoor einsetzen könne. Zudem sollten die GVFG-Mittel und die GA-Mittel zur Stärkung der regionalen Wirtschaft aufgestockt werden. Der Landkreis sollte als wichtigster öffentlicher Auftraggeber neben der Stadt Lüneburg in all diese Aktivitäten mit einbezogen werden, ebenso die Wachstumsinitiative Süderelbe. Den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen könne man mit einbeziehen. Trotz der gegenwärtigen politischen Situation mit anstehenden Neuwahlen meine er, dass man jetzt Impulse setzen und nach vorn schauen müsse, um etwas Positives für die Lüneburger Wirtschaft, die Arbeitnehmer und die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

 

Ratsherr MEIHSIES bezweifelt, dass der Antrag der Gruppe SPD/FDP substantiell tatsächlich zum Erfolg führen werde. Es erstaune ihn, dass man diesen Umweg über den Rat nehme, statt z.B. über die FDP direkt im Ministerium anzufragen, was von dort aus machbar wäre. In dem Antrag vermisse er nähere Einzelheiten, welche Baumaßnahmen tatsächlich vorgezogen werden sollten, was realistisch umgesetzt werden könne und wie eine Gegenfinanzierung in der Mittelfristigen Finanzplanung aussehen solle. Das Ganze erscheine ihm mit heißer Nadel gestrickt, viel zu allgemein und wenig sinnvoll. Der Antrag sollte zunächst im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und im Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beraten werden, um ihm mehr Substanz zu verleihen.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN erinnert die Gruppe SPD/FDP an die NGO. Es handele sich bei den geforderten Maßnahmen weder um unvorhergesehene noch unabweisbare Mehrausgaben, sodass für deren Realisierung eigentlich ein Nachtragshaushalt beschlossen werden müsste. Ansonsten wäre der Antrag nicht mehr als eine Luftblase. Die Frage, wie man für die Region mehr Arbeit schaffen könne, halte auch die CDU-Fraktion für sehr wichtig und sie werde sich weiterhin dafür einsetzen. Lapidare Investitionsvorhaben mit einer weiteren Schuldenfinanzierung zu realisieren, werde die CDU-Fraktion allerdings nicht unterstützen. Es sei ein Trugschluss, damit Wachstum erreichen zu wollen, das habe sich in den letzten Jahren erwiesen. Vordringlicher wäre, dafür zu sorgen, dass die Kommunen in Deutschland finanziell wieder besser ausgestattet würden. Auch die Gesamtverschuldung des Bundes sei enorm und steige stetig. Man müsse mit den Steuergeldern verantwortungsvoll und behutsam umgehen und es bringe nichts, derart unrealistische Anträge zu stellen. Bund und Länder könnten die im Antrag geforderten Mittel nicht erübrigen, was auch hier bekannt sein dürfte. Es würden auch so in Lüneburg zukünftig Maßnahmen durchgeführt, wie das umfangreiche Schulbausanierungsprogramm, die Straßensanierung sowie eventuell der Bau des dritten Gleises und der Autobahn, von denen das Lüneburger Handwerk profitieren könne. Gemeinsam mit den Landkreisen der Region und Hamburg lasse sich noch viel für die Menschen und Betriebe dieser Region erreichen, aber nicht auf dem Weg über eine weitere Verschuldung. Über das Ziel sei man sich einig, jedoch nicht über die Mittel.

 

Ratsherr REINECKE erinnert daran, dass es sich lediglich um einen Prüfauftrag handele, mit dem herausgearbeitet werden solle, an welchen Stellen Investitionen möglich seien. Die Schulden sollten gemacht werden, um Zuschüsse in Anspruch nehmen zu können und am Ende Minderkosten zu haben. Wenn tatsächlich Fördergelder flössen, wäre der Rat als Vertreter der Bürger dieser Stadt schlecht beraten, diese Gelder nicht zu nutzen. Mit dem Prüfauftrag solle geklärt werden, was wirklich notwendig sei und von Bund und Land finanziell unterstützt werde. Wichtig sei dabei auch, die Nachbargemeinden mit einzubeziehen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE betont, die Verwaltung sei sich einig, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs nicht zu verlassen. Es könne nur darum gehen, Vergünstigungen geschickt auszunutzen. Im Übrigen habe das Land rechtswidrig 4 Mio. € einbehalten, die der Stadt zugestanden hätten. Um diesen Betrag wäre die Verschuldung der Stadt geringer gewesen. Das Innenministerium habe der Stadt in der Haushaltsverfügung ganz klar bestätigt, dass sie auf dem richtigen Weg sei und solide arbeite. Im Jahr 2000 habe man sich übrigens mit der damaligen Bezirksregierung darauf verständigt, dass die Grenze für über- und außerplanmäßige Ausgaben bei 5% des Haushalts liege. So weit werde es sicherlich nicht kommen. Er geht auf einige der im Antrag genannten Maßnahmen ein.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Antrag incl. Ergänzungsantrag wird in den Verwaltungsausschuss (Finanzberatungen) überwiesen, da seine Verwirklichung eine fachliche und sachliche Überprüfung und ggf. die Bereitstellung von Mitteln erfordert.

 

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