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Auszug - Antrag der Rudolf-Steiner-Schule zum Schulbauprogramm  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 11.05.2005    
Zeit: 15:30 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Hauptschule Kaltenmoor
Ort: Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Str. 1, 21337 Lüneburg
VO/1535/05 Antrag der Rudolf-Steiner-Schule zum Schulbauprogramm
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiebe, ThomasAktenzeichen:40 20 40
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtdirektor Koch trägt einleitend zum Antrag der Rudolf-Steiner-Schule vor, dass neben der Waldorf-Schule mittlerweile auch die Montessori-Schule als Schule in freier Trägerschaft den Betrieb aufgenommen habe. Die ebenfalls private Zinzendorf-Schule sucht noch nach einem geeigneten Standort.

 

Seitens der Stadt Lüneburg werden solche Initiativen für Schulen in freier Trägerschaft begrüßt, die Stadt Lüneburg ist dafür selbstredend nicht der Geldgeber, hat jedoch Unterstützung zugesagt. So wird z.B. derzeit der Montessori-Schule kostenfrei das Grundstück auf dem Gelände der Schule Hasenburger Berg zur Verfügung gestellt, auf dem mobile Klassenräume aufgestellt sind.

 

Hinsichtlich des Antrages fasst Stadtdirektor Koch aus der Vorlage zusammen, dass die Kinder aus der Stadt Lüneburg einen Anteil von 35,4 % der gesamten Schülerschaft der Schule ausmachen. Im Haushalt ist ein Zuschuss nicht eingeplant. In den Vorgesprächen wurde auf das Mehrjahres-Investitionsprogramm hingewiesen. Bei diesem ist, so wurde es in der Beratung in der letzten Sitzung des Schulausschusses deutlich, ein wenig Spielraum vorhanden. Insgesamt wäre seitens der Stadt jedoch nur ein Anteil der Investitionssumme in etwa in Anlehnung an den Anteil der Schülerschaft möglich.

 

Im Anschluss an diese Einleitung bittet der Schulausschussvorsitzende Herrn Rebmann, den Leiter der Rudolf-Steiner-Schule, zum Antrag vorzutragen.

 

Herr Rebmann dankt für die Einladung und dafür, dass sich die Stadt mit dem Antrag befasse. Die Rudolf-Steiner-Schule existiert seit 20 Jahren und hat in etwa 450 SchülerInnen mit steigender Tendenz. Ihm ist bewusst, dass kein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung der Schule besteht. Im Zuge der Wertschätzung und Entlastung der Stadt durch Beschulung eines Teils der Schülerschaft der Stadt sollte dieses jedoch mittels eines Zuschusses deutlich gemacht werden. Bereits 2001 wurde zum damaligen Schulbauprogramm ein Antrag gestellt, der abgelehnt werden musste. Seitdem hat sich die Situation der Schule verschärft. Seit dem Jahr 2001 wurden trotz knapper Finanzen 490.000,-- € an Investitionen eingebracht. Davon waren 270.000,-- € Stiftungsmittel, der Rest eigene, sowie Elternmittel. Ab dem 01.08.2005 ist die Schule von der Finanzhilfekürzung des Landes betroffen, so dass ca. 40.000,-- € (und damit mehr als zwei Lehrerstellen) fehlen. Das Schulgeld, das die Eltern aufbringen, liegt bereits an der oberen Grenze. Zwar sei der laufende Betrieb gesichert, für Zusätzliches ist jedoch nichts mehr möglich.

 

Für die seit 2001 erfolgten Sanierungsmaßnahmen sind bereits 3.000 Elternstunden eingeflossen. Auch diese Unterstützung wird weiterhin erfolgen. Hinsichtlich des Sanierungszustandes, und darauf bezieht sich der Antrag, weist er auf die ausgehängten Fotos hin. Insbesondere der Austausch der Einfachverglasung, der Eingangsbereich (auch aus Sicherheitsgründen problematisch), die Geländerhöhe, die Elektrik und die Fußböden sind dringend durchzuführende Sanierungsarbeiten. Eine Begutachtung und Bewertung des Förderwunsches durch die städtische Gebäudewirtschaft erfolgte am 21.01.05. Dabei kommt der Bauingenieur in seiner Einschätzung in etwa auf die von der Schule beantragte Sanierungssumme (172.000,-- €).

 

Ein zeitgleicher Antrag an den Landkreis Lüneburg wurde gestellt, ist jedoch ergebnisoffen. Nach letzter Auskunft des Landkreises wird das Ergebnis der heutigen Schulausschusssitzung dazu abgewartet. Der Landkreis wird eine Unterstützung für den Grundschulbereich nicht leisten, da insoweit der Landkreis nicht Schulträger ist.

Abschließend weist Herr Rebmann darauf hin, dass die Schule in das gesamte Schulleben der Stadt Lüneburg integriert sei. Räume der Schule werden auch anderweitig vermietet und kulturelle Veranstaltungen in der Aula durchgeführt.

 

Auf Nachfrage des Schulausschussvorsitzenden zur Höhe der Elternbelastung führt Herr Rebmann aus, dass das Schulgeld derzeit für ein Kind 135,-- € betrage. Dies sei höher als der Durchschnitt. Im Bundesdurchschnitt werden 120,-- - 124,-- € an Schulgeld erhoben. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass man keine Sozialauswahl über das Elterneinkommen wolle, so dass eine weitere Erhöhung des Schulgeldes nicht in Betracht kommt.

 

Weiterhin auf Nachfrage von Ratsherrn Firus wird hinsichtlich der Schülerschaft mitgeteilt, dass neben den Kindern aus der Stadt Lüneburg ca. 200 Kinder aus dem Landkreis Lüneburg stammen. Die weiteren 100 Kinder stammen aus den Landkreisen Harburg, Uelzen und Lüchow-Dannenberg. Anträge an diese Schulträger seien bisher nicht gestellt worden.

 

Ratsherr Maeck unterstreicht, dass die Rudolf-Steiner-Schule als alternative Beschulungsform ein wichtiger Bestandteil der Schullandschaft in Lüneburg sei. Die Schulform ähnele einer Gesamtschule, da nach dem Primarbereich keine Differenzierung erfolge. Außerdem besteht eine Entlastung für die öffentlichen Schulen in Lüneburg. 185 Schülerinnen und Schüler müssen nicht in städtischen Schulen beschult werden. Für den Sekundarbereich I würde dies z.B. bedeuten, dass in einem Gymnasium schon eine komplett neue Klasse eingerichtet werden müsste. Zudem ist die Eingliederung ins kulturelle Leben in Lüneburg gegeben. Seiner Auffassung nach steht die Stadt in der ungeschriebenen Pflicht, die Schule zu unterstützen. Schon im Jahre 2001 wurde der Rudolf-Steiner-Schule bei der Ablehnung des damaligen Antrages in Aussicht gestellt, sie bei der Aufstellung des Folgeschulbauprogramms zu berücksichtigen. Aus dem Katalog der durchzuführenden Maßnahmen befürwortet er insbesondere Energiesparmaßnahmen (Austausch der Einfachverglasung) da diese auch eine Senkung der Folgekosten bedeute.

 

Hinsichtlich der Höhe der Zuwendung beläuft sich der Antrag auf eine Gesamtsumme von 172.000,--€. Vorgeschlagen wird ein Zuschuss in etwa des Anteiles der Stadtschüler von einem Drittel, dies würde in der Summe ca. 57.000,-- € bedeuten.

 

Herr Maeck stellt diesbezüglich für seine Fraktion den Antrag, dem Ausschuss eine Bezuschussung der Rudolf-Steiner-Schule in oben genannter Höhe vorzuschlagen.

 

Beigeordneter Dr. Scharf weist darauf hin, dass eine Unterstützung der Schule bereits mehrfach erfolgt sei. Unter anderem seien derzeit 96.000,-- DM an Erschließungskosten gestundet worden. Auf seine Frage, ob dieser Stundungsbetrag noch offen sei, berichtet Herr Rebmann, dass diese Mittel zwischenzeitlich vollständig gezahlt wurden. Ansonsten sei vor Jahren einmal ein Zuschuss für die Aula der Schule gewährt worden.

 

Hinsichtlich des Antrages an den Landkreis Lüneburg berichtet Beigeordneter Dr. Scharf aus der Sitzung des Kreisausschusses vom 02.05.2005, dass es zu einer einstimmigen Antragsablehnung gekommen sei. Der Kreis habe befunden, dass die finanzpolitische Lage bei dem Sanierungsbedarf der eigenen Schulen eine Unterstützung dieser Schule nicht hergebe.

 

Da auch für die städtischen Schulen sehr viele Baumaßnahmen anstehen und ein hoher Sanierungsbedarf bestehe, der mit dem Investitionsprogramm schon nicht erfüllt werden könne, lautet der einstimmige Fraktionsbeschluss der CDU, zu empfehlen, den Antrag der Rudolf-Steiner-Schule abzulehnen.

 

Stadtdirektor Koch trägt nochmals vor, dass der Antrag trotz der finanziellen Probleme der Stadt vorgelegt wurde, da es sich z.T. um Lüneburger Kinder handelt, die bei einer Beschulung in eigenen Schulen ggf. weitere Baumaßnahmen und ebenfalls Kosten notwendig machen würden.

 

Ratsherr Firus ergänzt zum Antrag des Ratsherrn Maeck, dass bei der Aufstellung des Investitionsprogramms nicht alle voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel verteilt wurden, wie aus der letzten Sitzung des Schulausschusses deutlich wurde. Er schlägt als Kompromiss vor, der Rudolf-Steiner-Schule ca. 50.000,-- € für die Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

 

Bürgermeisterin Schellmann sieht einen verfassungsrechtlichen Anspruch im Sinne der Chancengleichheit auch Schulen in freier Trägerschaft zu unterstützen. Sie bittet die Schule jedoch auch, Anträge an die anderen Schulträger neben dem Landkreis Lüneburg zu stellen, deren Schüler in der Schule beschult werden. Sie sieht sich in der Pflicht, eine Unterstützung in dem Umfang zu leisten, in dem sonst die Schülerinnen und Schüler an den städtischen Schulen unterstützt würden.

 

Ratsherr Nowak führt aus, dass eine Unterstützung des Antrags für ihn schwierig wäre, wenn es um Ausbauten oder pädagogische Investitionen ginge. Hier sieht er jedoch eine explizite bauliche Notwendigkeit, insbesondere auch unter Sicherheitsaspekten, in die in einer städtischen Schule auch investiert werden müsste. Daher unterstützt er die Bezuschussung der Schule.

 

Als Vertreter der Lehrerschaft schließt sich Herr Tretow dem Antrag des Ratsherrn Maeck an. Er ergänzt, dass die Eigenleistung von Eltern und anderen Sponsoren zudem beachtet werden müsse; zusammen mit dem jetzt beantragten Zuschuss wären die Sanierungen abgeschlossen, so dass auch er den Antrag befürwortet.

 

Auf Nachfrage des Beigeordneten Dr. Scharf hinsichtlich der Regelung des Nds. Schulgesetzes zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft bestätigt Stadtdirektor Koch, dass das Land für Ersatzschulen nur eine Bezuschussung von Personalkosten vorsehe. Die Sachkosten seien Sache der Schule bzw. des Trägers. Eine Rechtspflicht von Kommunen bestehe hier nicht. Er weist jedoch auch auf die §§ 117;118 ff hin, nach denen das Land eigentlich allen Schulträgern, auch kommunalen, Zuwendungen zu den Baukosten in Abhängigkeit von der Haushaltslage erbringen soll. Seit Jahren beteiligt sich das Land aber an Baukosten nicht.

 

Auch Ratsherr Maeck unterstreicht, dass selbstverständlich eine schulgesetzliche Verpflichtung nicht bestehe, er jedoch, wie Bürgermeisterin Schellmann, in der Ableitung aus dem Grundgesetz eine Verpflichtung sehe, für alle Bürgerinnen und Bürger gleiche Bedingungen zu schaffen.

 

Hinsichtlich der Finanzierung des Zuschusses für die Rudolf-Steiner-Schule aus dem Investitionsprogramm erläutert Stadtdirektor Koch, dass im mehrjährigen Investitionsprogramm im städtischen Haushalt eine Netto-Belastung der Stadt von rund 5 Mio. Euro vorgesehen wäre, wenn es bei den bisherigen Investitionen bleibe. Da die Stadt Lüneburg auch die Beschulung von Schülern vornehme, für die der Landkreis zuständig ist, erfolgt eine anteilige Erstattung des Landkreises Lüneburg gemäß dem Lüneburg-Vertrag. In Abhängigkeit von der Investition wird hier also mehr Geld brutto zur Verfügung stehen. Weiterhin werden Investitionen im Rahmen des Ganztagsschulprogramms vorgesehen, dafür gibt es sowohl bereits vorliegende Bewilligungen, wie auch einen nicht beschiedenen Antrag. Wenn der Antrag der Ganztagsschule Kreideberg auf Ganztagsschulenbetrieb bewilligt würde, wird dies die Belastung der Stadt mindern.

 

Bereits im Investitionsprogramm war hier eine entsprechende Brutto-/Netto-Rechnung aufgestellt worden:

Ein Beschluss wurde über die Investition von 6,2 Mio. Euro gefasst, wobei das Gesamtinvestitionsvolumen 6,8 Mio. Euro beträgt, so dass eine Marge von 600.000,-- € bestehe.

 

Ratsherr Maeck möchte noch mal unterstreichen, dass sein Antrag zur Unterstützung der Rudolf-Steiner-Schule nicht an die Gewährung von Bundesmitteln gebunden sei, was übereinstimmend bestätigt wird.

 

Nach dieser Aussprache lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag in Verbindung mit dem Antrag des Ratsherrn Maeck abstimmen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Dem Verwaltungsausschuss wird empfohlen, der Rudolf-Steiner-Schule Lüneburg für das Haushaltsjahr 2006 einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1/3 der Antragssumme, mindestens jedoch 50.000,-- € in Aussicht zu stellen.

 

Die Stadt Lüneburg geht davon aus, dass sich auch der Landkreis Lüneburg für Schülerinnen und Schüler aus seinem Einzugsgebiet in vergleichbarer Weise finanziell engagiert.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:                        7

Nein-Stimmen:            3

  Enthaltungen:            -