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Beratungsinhalt: Stadtdirektor
Koch trägt einleitend zum Antrag der Rudolf-Steiner-Schule vor, dass neben der
Waldorf-Schule mittlerweile auch die Montessori-Schule als Schule in freier
Trägerschaft den Betrieb aufgenommen habe. Die ebenfalls private
Zinzendorf-Schule sucht noch nach einem geeigneten Standort. Seitens
der Stadt Lüneburg werden solche Initiativen für Schulen in freier Trägerschaft
begrüßt, die Stadt Lüneburg ist dafür selbstredend nicht der Geldgeber, hat
jedoch Unterstützung zugesagt. So wird z.B. derzeit der Montessori-Schule kostenfrei
das Grundstück auf dem Gelände der Schule Hasenburger Berg zur Verfügung
gestellt, auf dem mobile Klassenräume aufgestellt sind. Hinsichtlich
des Antrages fasst Stadtdirektor Koch aus der Vorlage zusammen, dass die Kinder
aus der Stadt Lüneburg einen Anteil von 35,4 % der gesamten Schülerschaft der
Schule ausmachen. Im Haushalt ist ein Zuschuss nicht eingeplant. In den
Vorgesprächen wurde auf das Mehrjahres-Investitionsprogramm hingewiesen. Bei
diesem ist, so wurde es in der Beratung in der letzten Sitzung des
Schulausschusses deutlich, ein wenig Spielraum vorhanden. Insgesamt wäre
seitens der Stadt jedoch nur ein Anteil der Investitionssumme in etwa in
Anlehnung an den Anteil der Schülerschaft möglich. Im
Anschluss an diese Einleitung bittet der Schulausschussvorsitzende Herrn
Rebmann, den Leiter der Rudolf-Steiner-Schule, zum Antrag vorzutragen. Herr
Rebmann dankt für die Einladung und dafür, dass sich die Stadt mit dem Antrag
befasse. Die Rudolf-Steiner-Schule existiert seit 20 Jahren und hat in etwa 450
SchülerInnen mit steigender Tendenz. Ihm ist bewusst, dass kein Rechtsanspruch
auf eine Unterstützung der Schule besteht. Im Zuge der Wertschätzung und
Entlastung der Stadt durch Beschulung eines Teils der Schülerschaft der Stadt
sollte dieses jedoch mittels eines Zuschusses deutlich gemacht werden. Bereits
2001 wurde zum damaligen Schulbauprogramm ein Antrag gestellt, der abgelehnt
werden musste. Seitdem hat sich die Situation der Schule verschärft. Seit dem
Jahr 2001 wurden trotz knapper Finanzen 490.000,-- € an Investitionen
eingebracht. Davon waren 270.000,-- € Stiftungsmittel, der Rest eigene, sowie
Elternmittel. Ab dem 01.08.2005 ist die Schule von der Finanzhilfekürzung des
Landes betroffen, so dass ca. 40.000,-- € (und damit mehr als zwei
Lehrerstellen) fehlen. Das Schulgeld, das die Eltern aufbringen, liegt bereits
an der oberen Grenze. Zwar sei der laufende Betrieb gesichert, für Zusätzliches
ist jedoch nichts mehr möglich. Für
die seit 2001 erfolgten Sanierungsmaßnahmen sind bereits 3.000 Elternstunden
eingeflossen. Auch diese Unterstützung wird weiterhin erfolgen. Hinsichtlich
des Sanierungszustandes, und darauf bezieht sich der Antrag, weist er auf die
ausgehängten Fotos hin. Insbesondere der Austausch der Einfachverglasung, der
Eingangsbereich (auch aus Sicherheitsgründen problematisch), die Geländerhöhe,
die Elektrik und die Fußböden sind dringend durchzuführende Sanierungsarbeiten.
Eine Begutachtung und Bewertung des Förderwunsches durch die städtische
Gebäudewirtschaft erfolgte am 21.01.05. Dabei kommt der Bauingenieur in seiner
Einschätzung in etwa auf die von der Schule beantragte Sanierungssumme
(172.000,-- €). Ein
zeitgleicher Antrag an den Landkreis Lüneburg wurde gestellt, ist jedoch
ergebnisoffen. Nach letzter Auskunft des Landkreises wird das Ergebnis der
heutigen Schulausschusssitzung dazu abgewartet. Der Landkreis wird eine
Unterstützung für den Grundschulbereich nicht leisten, da insoweit der
Landkreis nicht Schulträger ist. Abschließend
weist Herr Rebmann darauf hin, dass die Schule in das gesamte Schulleben der
Stadt Lüneburg integriert sei. Räume der Schule werden auch anderweitig
vermietet und kulturelle Veranstaltungen in der Aula durchgeführt. Auf
Nachfrage des Schulausschussvorsitzenden zur Höhe der Elternbelastung führt
Herr Rebmann aus, dass das Schulgeld derzeit für ein Kind 135,-- € betrage.
Dies sei höher als der Durchschnitt. Im Bundesdurchschnitt werden 120,-- -
124,-- € an Schulgeld erhoben. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass man
keine Sozialauswahl über das Elterneinkommen wolle, so dass eine weitere
Erhöhung des Schulgeldes nicht in Betracht kommt. Weiterhin
auf Nachfrage von Ratsherrn Firus wird hinsichtlich der Schülerschaft
mitgeteilt, dass neben den Kindern aus der Stadt Lüneburg ca. 200 Kinder aus
dem Landkreis Lüneburg stammen. Die weiteren 100 Kinder stammen aus den
Landkreisen Harburg, Uelzen und Lüchow-Dannenberg. Anträge an diese Schulträger
seien bisher nicht gestellt worden. Ratsherr
Maeck unterstreicht, dass die Rudolf-Steiner-Schule als alternative
Beschulungsform ein wichtiger Bestandteil der Schullandschaft in Lüneburg sei.
Die Schulform ähnele einer Gesamtschule, da nach dem Primarbereich keine
Differenzierung erfolge. Außerdem besteht eine Entlastung für die öffentlichen
Schulen in Lüneburg. 185 Schülerinnen und Schüler müssen nicht in städtischen
Schulen beschult werden. Für den Sekundarbereich I würde dies z.B. bedeuten,
dass in einem Gymnasium schon eine komplett neue Klasse eingerichtet werden
müsste. Zudem ist die Eingliederung ins kulturelle Leben in Lüneburg gegeben.
Seiner Auffassung nach steht die Stadt in der ungeschriebenen Pflicht, die
Schule zu unterstützen. Schon im Jahre 2001 wurde der Rudolf-Steiner-Schule bei
der Ablehnung des damaligen Antrages in Aussicht gestellt, sie bei der
Aufstellung des Folgeschulbauprogramms zu berücksichtigen. Aus dem Katalog der
durchzuführenden Maßnahmen befürwortet er insbesondere Energiesparmaßnahmen
(Austausch der Einfachverglasung) da diese auch eine Senkung der Folgekosten
bedeute. Hinsichtlich
der Höhe der Zuwendung beläuft sich der Antrag auf eine Gesamtsumme von
172.000,--€. Vorgeschlagen wird ein Zuschuss in etwa des Anteiles der
Stadtschüler von einem Drittel, dies würde in der Summe ca. 57.000,-- €
bedeuten. Herr
Maeck stellt diesbezüglich für seine Fraktion den Antrag, dem Ausschuss eine
Bezuschussung der Rudolf-Steiner-Schule in oben genannter Höhe vorzuschlagen. Beigeordneter
Dr. Scharf weist darauf hin, dass eine Unterstützung der Schule bereits
mehrfach erfolgt sei. Unter anderem seien derzeit 96.000,-- DM an
Erschließungskosten gestundet worden. Auf seine Frage, ob dieser
Stundungsbetrag noch offen sei, berichtet Herr Rebmann, dass diese Mittel
zwischenzeitlich vollständig gezahlt wurden. Ansonsten sei vor Jahren einmal ein
Zuschuss für die Aula der Schule gewährt worden. Hinsichtlich
des Antrages an den Landkreis Lüneburg berichtet Beigeordneter Dr. Scharf aus
der Sitzung des Kreisausschusses vom 02.05.2005, dass es zu einer einstimmigen
Antragsablehnung gekommen sei. Der Kreis habe befunden, dass die
finanzpolitische Lage bei dem Sanierungsbedarf der eigenen Schulen eine
Unterstützung dieser Schule nicht hergebe. Da
auch für die städtischen Schulen sehr viele Baumaßnahmen anstehen und ein hoher
Sanierungsbedarf bestehe, der mit dem Investitionsprogramm schon nicht erfüllt
werden könne, lautet der einstimmige Fraktionsbeschluss der CDU, zu empfehlen,
den Antrag der Rudolf-Steiner-Schule abzulehnen. Stadtdirektor
Koch trägt nochmals vor, dass der Antrag trotz der finanziellen Probleme der
Stadt vorgelegt wurde, da es sich z.T. um Lüneburger Kinder handelt, die bei
einer Beschulung in eigenen Schulen ggf. weitere Baumaßnahmen und ebenfalls
Kosten notwendig machen würden. Ratsherr
Firus ergänzt zum Antrag des Ratsherrn Maeck, dass bei der Aufstellung des
Investitionsprogramms nicht alle voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel
verteilt wurden, wie aus der letzten Sitzung des Schulausschusses deutlich
wurde. Er schlägt als Kompromiss vor, der Rudolf-Steiner-Schule ca. 50.000,-- €
für die Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Bürgermeisterin
Schellmann sieht einen verfassungsrechtlichen Anspruch im Sinne der
Chancengleichheit auch Schulen in freier Trägerschaft zu unterstützen. Sie
bittet die Schule jedoch auch, Anträge an die anderen Schulträger neben dem
Landkreis Lüneburg zu stellen, deren Schüler in der Schule beschult werden. Sie
sieht sich in der Pflicht, eine Unterstützung in dem Umfang zu leisten, in dem
sonst die Schülerinnen und Schüler an den städtischen Schulen unterstützt
würden. Ratsherr
Nowak führt aus, dass eine Unterstützung des Antrags für ihn schwierig wäre,
wenn es um Ausbauten oder pädagogische Investitionen ginge. Hier sieht er
jedoch eine explizite bauliche Notwendigkeit, insbesondere auch unter
Sicherheitsaspekten, in die in einer städtischen Schule auch investiert werden
müsste. Daher unterstützt er die Bezuschussung der Schule. Als
Vertreter der Lehrerschaft schließt sich Herr Tretow dem Antrag des Ratsherrn
Maeck an. Er ergänzt, dass die Eigenleistung von Eltern und anderen Sponsoren
zudem beachtet werden müsse; zusammen mit dem jetzt beantragten Zuschuss wären
die Sanierungen abgeschlossen, so dass auch er den Antrag befürwortet. Auf
Nachfrage des Beigeordneten Dr. Scharf hinsichtlich der Regelung des Nds.
Schulgesetzes zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft bestätigt
Stadtdirektor Koch, dass das Land für Ersatzschulen nur eine Bezuschussung von
Personalkosten vorsehe. Die Sachkosten seien Sache der Schule bzw. des Trägers.
Eine Rechtspflicht von Kommunen bestehe hier nicht. Er weist jedoch auch auf
die §§ 117;118 ff hin, nach denen das Land eigentlich allen Schulträgern, auch
kommunalen, Zuwendungen zu den Baukosten in Abhängigkeit von der Haushaltslage
erbringen soll. Seit Jahren beteiligt sich das Land aber an Baukosten nicht. Auch
Ratsherr Maeck unterstreicht, dass selbstverständlich eine schulgesetzliche
Verpflichtung nicht bestehe, er jedoch, wie Bürgermeisterin Schellmann, in der
Ableitung aus dem Grundgesetz eine Verpflichtung sehe, für alle Bürgerinnen und
Bürger gleiche Bedingungen zu schaffen. Hinsichtlich
der Finanzierung des Zuschusses für die Rudolf-Steiner-Schule aus dem
Investitionsprogramm erläutert Stadtdirektor Koch, dass im mehrjährigen
Investitionsprogramm im städtischen Haushalt eine Netto-Belastung der Stadt von
rund 5 Mio. Euro vorgesehen wäre, wenn es bei den bisherigen Investitionen
bleibe. Da die Stadt Lüneburg auch die Beschulung von Schülern vornehme, für die
der Landkreis zuständig ist, erfolgt eine anteilige Erstattung des Landkreises
Lüneburg gemäß dem Lüneburg-Vertrag. In Abhängigkeit von der Investition wird
hier also mehr Geld brutto zur Verfügung stehen. Weiterhin werden Investitionen
im Rahmen des Ganztagsschulprogramms vorgesehen, dafür gibt es sowohl bereits
vorliegende Bewilligungen, wie auch einen nicht beschiedenen Antrag. Wenn der
Antrag der Ganztagsschule Kreideberg auf Ganztagsschulenbetrieb bewilligt
würde, wird dies die Belastung der Stadt mindern. Bereits
im Investitionsprogramm war hier eine entsprechende Brutto-/Netto-Rechnung
aufgestellt worden: Ein
Beschluss wurde über die Investition von 6,2 Mio. Euro gefasst, wobei das
Gesamtinvestitionsvolumen 6,8 Mio. Euro beträgt, so dass eine Marge von
600.000,-- € bestehe. Ratsherr
Maeck möchte noch mal unterstreichen, dass sein Antrag zur Unterstützung der
Rudolf-Steiner-Schule nicht an die Gewährung von Bundesmitteln gebunden sei,
was übereinstimmend bestätigt wird. Nach
dieser Aussprache lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag in
Verbindung mit dem Antrag des Ratsherrn Maeck abstimmen. Beschluss: Dem
Verwaltungsausschuss wird empfohlen, der Rudolf-Steiner-Schule Lüneburg für das
Haushaltsjahr 2006 einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1/3 der
Antragssumme, mindestens jedoch 50.000,-- € in Aussicht zu stellen. Die
Stadt Lüneburg geht davon aus, dass sich auch der Landkreis Lüneburg für
Schülerinnen und Schüler aus seinem Einzugsgebiet in vergleichbarer Weise
finanziell engagiert. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: - |
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