Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtdirektor
Koch weist einleitend darauf hin, dass die Antwort zur Anfrage zu den
Auswirkungen der Schulstrukturänderungen aus Dezember 2004 stammt und trägt
ergänzend folgende Punkte vor: Sprachfrühförderung: Zur
Verbesserung des Angebotes wurde auf einen parallelen Ratsantrag hin in
Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten ein eigenes Konzept entwickelt.
Dieses wird am 15.06. im Jugendhilfeausschuss behandelt. Hausaufgabenhilfe: Hier
gibt es zahlreiche örtliche, vom Land leider nicht unterstützte Aktivitäten,
darunter auch eine Initiative der Michaeliskirche. Auch diese wird im nächsten
Jugendhilfeausschuss bearbeitet. Insgesamt
lässt sich folgendes Fazit ziehen: Ein
längerer zeitlicher Vorlauf für die Umsetzung der Reform wäre besser gewesen;
eine gute Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Stadt als Schulträger
habe jedoch zu einer reibungslosen ersten Umsetzung geführt. Die
Reform ist jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen, z.B. bestehen bei den
Gymnasien noch Außenstellen und es liegt im Bestreben des Schulträgers,
längerfristig einheitliche Schulstandorte zu schaffen. In Lüneburg ist im
Gegensatz zum Landestrend ein allgemeiner Bevölkerungszuwachs und damit auch
eine wachsende Schülerschaft zu verzeichnen. Deswegen gab es zur Umsetzung der
Reform keine Raumreserven, wie dies in anderen Regionen oft der Fall gewesen
ist. Beigeordneter Dr. Scharf dankt für die ausführliche Beantwortung der Anfrage. Er dankt sowohl den Schulen, Eltern und Schülern, die auch Beeinträchtigungen mit der Reform in Kauf nehmen mussten. Es ist gelungen, die Lösung der besonderen Probleme in der Stadt geschickt zu kombinieren. So wurde nicht nur die Reform umgesetzt, sondern auch die bauliche Sanierung, die Weiterentwicklung zu Ganztagsschulen und die Schadstoffsanierung einbezogen. Die politischen Gremien haben alle diesbezüglichen Maßnahmen mit einstimmigen Beschlüssen begleitet. Seiner Auffassung nach sind durch die Reform alleine keine zusätzlichen Kosten entstanden. Diese liegen an der Kombination aller Probleme, so dass nicht allein eine Urheberschaft des Landes gesehen werden könne. Hinsichtlich der Zusammenstellung der Kosten in der Tabelle weist er insbesondere auf Ziffer 4 hin. Der Anbau von 8 AUR ist hier mit knapp 1,7 Mio. Euro verzeichnet worden, obwohl im Text der Zuschuss des Landkreises und der Samtgemeinde Bardowick erwähnt wurde. So hat er alle aufgelisteten Kosten diesbezüglich überarbeitet und nach seiner Rechnung lediglich Kosten in Höhe von 27.000,-- € ermittelt. Als Fazit formuliert er, dass die Schulreform ohne große Probleme und Kosten gelungen sei. Stadtdirektor
Koch weist darauf hin, dass die beigefügte Aufstellung der Kosten vorläufig und
nicht abschließend sei. Auch die Auflösung der Außenstellen, auf längere Sicht
erklärter politischer Wille, wird zu weiteren Kosten führen. Seitens der
Landesregierung wurde stets verkündet, dass die Reform keine Kostenbelastung
für den Schulträger darstelle, da "nicht mehr Schüler" beschult
werden müssten. Da es jedoch andere Teilungsgrenzen für die weiterführenden
Schulen gäbe, würden automatisch auch mehr Klassen gebildet werden müssen. Zur
Herderschule führt er aus, dass die 5. + 6. Klassen, sofern nicht ein Anbau
erfolgt wäre, in Bardowick beschult werden müssten. Aus diesem Grund hat der
Landkreis Lüneburg einen Zuschuss gewährt und auch die Samtgemeinde Bardowick
hat sich beteiligt. Insoweit handelt es sich jedoch um Kosten für die
Schulträger der Region, an denen sich das Land nicht beteiligt hat, so
dass diese in der Auflistung der Kosten mit dem Bruttobetrag erfasst wurden. Auch
Ratsherr Maeck dankt allen Beteiligten für die Umsetzung der Schulreform.
Hinsichtlich der Absicht, alle Schulen an einem Standort zu führen, berechnet
er, dass 10 Klassen für das Johanneum, 8 Klassen für die Herderschule und 8
Klassen für die Wilhelm-Raabe-Schule zusätzlich geschaffen werden müssen. Diese
Kosten würden hinzukommen, wenn einheitliche Standorte befürwortet würden.
Hinsichtlich der steigenden Schülerzahl der Gymnasien richtet er an die
Landesschulbehörde die Frage, ob die Lenkungsfunktion der Orientierungsstufe in
diesem Zusammenhang entfallen sei. Der
Schülervertreter, Herr Sander, betont insbesondere zur Situation eines
Gymnasiums mit einer Außenstelle, dass dies sehr hohe Belastungen für alle
Beteiligten mit sich bringe. An seiner Schule, der Wilhlem-Raabe-Schule,
existieren faktisch derzeit sogar zwei Außenstellen, da auch ein
Unterrichtsraum in den ehemaligen VHS-Räumen in der Post genutzt werde. Es
würde sowohl zu vielen Unterrichtsausfällen kommen und die Übergangszeiten
seien belastend. Außerdem seien andere Reformen, wie das Abitur nach 12 Jahren
und das Zentralabitur, umzusetzen. Daher besteht seitens der Schülerschaft auch
insbesondere die Hoffnung, dass zukünftig Schulen wieder an einem Standort
geführt werden. Beigeordneter
Dr. Scharf führt aus, dass hier zunächst nur Baumaßnahmen im Zusammenhang mit
der Reform betrachtet wurden, nicht aber die pädagogischen Aspekte. Faktisch
sei ausreichend Raum vorhanden, unter Inkaufnahme von Außenstellen. Dies sei
ggf. pädagogisch nicht sinnvoll. Fraglich ist jedoch, ob es finanzpolitisch
leistbar ist, im Sinne einer pädagogischen Verbesserung weitere Kosten
aufbringen zu müssen. Regierungsschuldirektorin
Messer führt hinsichtlich der Fragestellung zur Lenkungsfunktion der
Orientierungsstufen aus, dass dies derzeit noch nicht fachgerecht beantwortet
werden kann. Es müssen über einen gewissen Zeitraum die Rückläufer beobachtet
werden. Es lässt sich jedoch sagen, dass der Aufstieg, der neuerdings einen
Rechtsanspruch darstellt, keine Probleme bei den Schulleitungen bereitet.
Erfahrungswerte hinsichtlich der Rückläufer liegen bisher nicht vor. Ihrerseits
besteht die Hypothese, dass die Rückläufe früher als vorher erfolgen werden,
dies ist jedoch nicht belegbar. Auch
Ratsherr Firus führt aus, dass für die Umsetzung der Schulreform von der
Verwaltung und den Schulen viel geleistet werden musste. Der Schulausschuss
habe alle Maßnahmen eng begleitet und einstimmige Beschlüsse gefasst. Dennoch
betrachtet er die Schulreform als schulpolitischen Rückschritt und äußert die
Hoffnung, dass es hier zukünftig wieder Änderungen geben werde. Neben den
bereits genannten Belastungen nennt er längere Schulwege und höhere
Schülertransportkosten als weitere Belastungen. Zudem müssen mit den neuen
Klassenbildungserlassen größere Klassen auf engeren Raum in Kauf genommen
werden. Weiterer Aspekt ist der Wegfall der Schulbuchfreiheit, den er als erheblichen
Rückschritt betrachtet. Bei der Führung von Außenstellen wird zudem erheblich
viel Zeit durch dadurch erforderliche Stundenplanabstimmungen gebunden. Weiterhin
wurden bei der Hausaufgabenhilfe Mittel gestrichen. Ein Ersatz ist durch die
Kommune nicht leistbar. Zum Glück konnte an der Anne-Frank-Schule wegen der
Ganztagsschulentwicklung eine Kraft als pädagogische Mitarbeiterin gehalten
werden. Auch bei der Verlässlichen Grundschule gebe es Rückschritte, da keine
Lehrkräfte, sondern nur noch sonstige pädagogische Mitarbeiter als
Vertretungskräfte erforderlich seien. Stadtdirektor
Koch relativiert die Aussage hinsichtlich der Schulwege und
Schülerbeförderungskosten. In der Stadt stellt sich dies anders dar als auf dem
Land. Zum Teil gibt es auch kürzere Schulwege. Höhere Beförderungskosten würden
eher im ländlichen Bereich entstehen. Hinsichtlich
der Wilhelm-Raabe-Schule weist er nochmals darauf hin, dass die Raumsituation
Thema der nächsten Sitzung sei. Insgesamt sei eine Zersplitterung von Schulstandorten
nicht gewollt. Die
derzeit an der Wilhelm-Raabe-Schule praktizierte Nutzung von bis zu drei Räumen
in der VHS sei nur eine Übergangslösung, da die Stadt dort mit dem
Gebäudeeigentümer nur einen befristeten Mietvertrag habe. Eine bauliche
Vergrößerung ist aufgrund des knapp bemessenen Schulgeländes problematisch.
Dazu werden jedoch Lösungsmöglichkeiten in der nächsten Sitzung vorgetragen. Hinsichtlich
der Außenstelle des Johanneums in Lüne lässt sich berichten, dass allgemein
eine Zufriedenheit mit den Mobilklassen bestehe. Allerdings ist die Wegezeit
zwischen Stammschule und Außenstelle sehr lang, so dass hier nur mittels
geschickter Stundenplanung Probleme zu vermeiden seien. Die
Herderschule habe die kürzeste Entfernung zu ihrer Außenstelle. Nachteil ist
jedoch hier die Größe der Außenstelle mit einem gesonderten Lehrerstandort. Es
sollte doch das Ziel sein, die Außenstellen in den nächsten Jahren, etwa mit
Verkürzung der Gymnasialzeit auf ein Abitur im 12. Jahrgang möglichst
entbehrlich zu machen. Auch
er sieht Probleme in der Abschaffung der Lehrmittelfreiheit. In allen
Bundesländern werde diese praktiziert. Die Abschaffung bringt insbesondere
sozialpolitische Probleme. Eine Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren
läuft noch bis Anfang Juni. Regierungsschuldirektorin
Messer bestätigt, dass die Abschaffung der Lehrmittelfreiheit erhebliche
Probleme und einen Mehraufwand für die Schulleitungen ergeben haben. Sie
korrigiert, dass für die vollen Halbtagsschulen eine differenzierte Zuweisung
von Lehrerstunden erfolge, zwar seien diese insgesamt gekürzt worden, aber für
Vertretungen einsetzbar. Bei der Verlässlichen Grundschule würde die
Vertretungsregelung ohne große Probleme funktionieren. Die Streichung der
Hausaufgabenhilfe sei bedauerlich. Beigeordneter
Dr. Scharf weist auf die PISA-Studie hin. Die Zwei- oder Dreigliedrigkeit eines
Schulsystems habe nach dieser keine Auswirkung auf die Bildungsqualität. Es
komme hier auf die Inhalte an. Nochmals
betont er, dass derzeit ausreichend Räume vorhanden seien, wenn auch unter
Inkaufnahme von Außenstellen. Auf Dauer möchte auch er einen Abbau der
Außenstellen erreichen. Die Lehrmittelfreiheit ist aus seiner Sicht
wünschenswert, aber in Zeiten, in denen die Finanzen an Grenzen stoßen, müssen
freiwillige Leistungen abgebaut werden. Die Schülerbeförderungskosten des
Landkreises Lüneburg z.B. liegen im neuen Haushalt bei 6 Mio. Euro. Im
Vergleich dazu werden für die Sanierung beim Landkreis 3 Mio. Euro aufgebracht.
Insgesamt muss man über eine Beteiligung an Kosten, auch durch Eltern,
nachdenken. Dazu
erwähnt Stadtdirektor Koch als positives Beispiel den Sonderbus, der für
Schüler aus Bülows Kamp eingerichtet wurde. Auch hier beteiligen sich die
Eltern an den Kosten. Ratsherr
Maeck bittet, zur nächsten Sitzung folgende offenen Fragen zu klären: Lehrmittelfreiheit: Frühere
Sozialhilfeempfänger wurden von den Gebühren für Lehrmittel befreit, wie wird
dies jetzt für Arbeitslosengeld II – Empfänger gehandhabt und gilt dies auch
für Zuschüsse für Schülerwanderungen? Es
wird die Solidargemeinschaft der Schulen angesprochen. Ist es richtig das eine
Finanzierung aus dem Budget der Schule erfolgt? Der
Ausschussvorsitzende, Ratsherr Firus, schließt danach die Diskussion zu dem
Tagesordnungspunkt. |
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