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Beratungsinhalt: Top
4 + 5 werden gemeinsam beraten. Stadtbaurätin
Gundermann erläutert
einleitend das Verfahren und den derzeitigen Verfahrensstand. Eingegangen wird
auf die eingegangenen wichtigen Anregungen. Die
Anregung, eine Fußgängerquerung über die Straße Am Alten Eisenwerk von Lidl zu
Kaufland hin anzulegen, wurde durch die erstellte Lichtsignalanlage bereits
entsprochen. Einer weiteren Anregung, eine zusätzliche Rechtsabbiegespur Am
Alten Eisenwerk/Hamburger Straße
anzulegen, wird ebenfalls entsprochen. Bereits mit der Konzeption der Spange
Bockelmannstraße wurde mit der Fa. Lidl vertraglich der Bau dieser Abbiegespur
vereinbart. Der Bau der Abbiegespur gehört zum V. BA der Spange
Bockelmannstraße. Die Planung dieser Spange mit seinen fünf BA wurde bereits im
Ausschuss vorgestellt. Die Fa. Lidl zahlt für diese Abbiegespur einen
anteiligen Betrag von 150.000 €. Der Vertrag mit der Fa. Lidl ist
zwischenzeitlich abgeschlossen, so dass der Satzungsbeschluss gefasst werden
kann. Durch
den Parkverkehr und die Anlieferung wird es zu keiner Lärmüberschreitung bei
den Anliegern des Lidl-Marktes kommen. Vorbeugend hat die Fa. Lidl auf der
Böschungskante eine Lärmschutzwand errichtet. Fachbereichsleiter
Eberhard geht
ergänzend auf die 3 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, denen im
Verfahren im vollen Umfang entsprochen wurde. Beigeordneter
Löb interessiert,
warum dieser Kreuzungsbereich nicht als Kreisel ausgebaut wird und ob
sichergestellt werden kann, dass die zu beantragenden GVFG-Mittel zeitnah
ausgezahlt werden. Stadtbaurätin
Gundermann
verdeutlicht, dass mit der Regierungsvertretung bereits Vorgespräche geführt
wurden. Hierbei konnte im Vorfeld bereits abgeklärt werden, welche Maßnahmen
förderungsfähig sind. Die Anteile konnten bereits festgelegt werden, so dass
man sich hinsichtlich der Finanzierung auf einem guten Weg befindet. Angegangen
werden kann dies zeitlich jedoch erst dann, wenn die vier vorherigen BA in
Angriff genommen wurden. Den
Knotenpunkt als Kreisverkehr umzubauen ist nicht möglich, da die zur Verfügung
stehenden Grundstücksflächen begrenzt sind. Allein für die Abbiegespur Am Alten
Eisenwerk/ Hamburger Straße ist kein Flächenerwerb erforderlich. Für alle
anderen Maßnahmen an diesem Knotenpunkt ist Flächenerwerb erforderlich. Zu
dieser Thematik kann im Ausschuss noch einmal gesondert vorgetragen werden. Beigeordneter
Dörbaum
verdeutlicht noch einmal, dass der Ausbau des Knotenpunktes im Zusammenhang mit
dem Bau der Spange Bockelmannstraße erforderlich ist. Der ausgebaute
Knotenpunkt wird auch die sich neu entwickelnden Verkehre aus dem Gebiet
Keulahütte mit abwickeln können. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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