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Auszug - Bebauungsplan Nr. 55 "Hude - 3. Änderung"; Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.05.2005    
Zeit: 15:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/1517/05 Bebauungsplan Nr. 55 "Hude - 3. Änderung";
Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Top 4 + 5 werden gemeinsam beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert einleitend das Verfahren und den derzeitigen Verfahrensstand. Eingegangen wird auf die eingegangenen wichtigen Anregungen.

Die Anregung, eine Fußgängerquerung über die Straße Am Alten Eisenwerk von Lidl zu Kaufland hin anzulegen, wurde durch die erstellte Lichtsignalanlage bereits entsprochen. Einer weiteren Anregung, eine zusätzliche Rechtsabbiegespur Am Alten Eisenwerk/Hamburger  Straße anzulegen, wird ebenfalls entsprochen. Bereits mit der Konzeption der Spange Bockelmannstraße wurde mit der Fa. Lidl vertraglich der Bau dieser Abbiegespur vereinbart. Der Bau der Abbiegespur gehört zum V. BA der Spange Bockelmannstraße. Die Planung dieser Spange mit seinen fünf BA wurde bereits im Ausschuss vorgestellt. Die Fa. Lidl zahlt für diese Abbiegespur einen anteiligen Betrag von 150.000 €. Der Vertrag mit der Fa. Lidl ist zwischenzeitlich abgeschlossen, so dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

Durch den Parkverkehr und die Anlieferung wird es zu keiner Lärmüberschreitung bei den Anliegern des Lidl-Marktes kommen. Vorbeugend hat die Fa. Lidl auf der Böschungskante eine Lärmschutzwand errichtet.

 

Fachbereichsleiter Eberhard geht ergänzend auf die 3 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, denen im Verfahren im vollen Umfang entsprochen wurde.

 

Beigeordneter Löb interessiert, warum dieser Kreuzungsbereich nicht als Kreisel ausgebaut wird und ob sichergestellt werden kann, dass die zu beantragenden GVFG-Mittel zeitnah ausgezahlt werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass mit der Regierungsvertretung bereits Vorgespräche geführt wurden. Hierbei konnte im Vorfeld bereits abgeklärt werden, welche Maßnahmen förderungsfähig sind. Die Anteile konnten bereits festgelegt werden, so dass man sich hinsichtlich der Finanzierung auf einem guten Weg befindet. Angegangen werden kann dies zeitlich jedoch erst dann, wenn die vier vorherigen BA in Angriff genommen wurden.

Den Knotenpunkt als Kreisverkehr umzubauen ist nicht möglich, da die zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen begrenzt sind. Allein für die Abbiegespur Am Alten Eisenwerk/ Hamburger Straße ist kein Flächenerwerb erforderlich. Für alle anderen Maßnahmen an diesem Knotenpunkt ist Flächenerwerb erforderlich. Zu dieser Thematik kann im Ausschuss noch einmal gesondert vorgetragen werden.

 

Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht noch einmal, dass der Ausbau des Knotenpunktes im Zusammenhang mit dem Bau der Spange Bockelmannstraße erforderlich ist. Der ausgebaute Knotenpunkt wird auch die sich neu entwickelnden Verkehre aus dem Gebiet Keulahütte mit abwickeln können.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.