Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ratsherr
WOLTER bittet,
seinen folgenden Beitrag wörtlich zu Protokoll zu nehmen. „Die
CDU-Ratsfraktion geht davon aus, dass die Berechnungen der Flächen stimmig sind
und bei Einsprüchen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Wie uns allen
bekannt ist, wird die Stadt Lüneburg durch die neue Gebührenberechnung für die
Oberflächenentwässerung besonders belastet. Laut Gebührenbedarfsrechnung wird
die Stadt zusätzlich mit 400.000 € belastet, siehe Anlage 1. Die
CDU-Ratsfraktion geht davon aus, dass die 400.000 € im Haushalt abgesichert
sind.“ Beigeordneter
SRUGIS weist darauf
hin, dass die Stadt mit der Satzungsänderung auf die aktuelle Rechtsprechung
reagiere und diese umsetze, insofern verstehe er die Zweifel der CDU-Fraktion
daran nicht. Die Gebührenveränderungen seien für den einzelnen Bürger nicht
besonders groß. Der Abstimmungsprozess zwischen der Verwaltung und den
Bürgerinnen und Bürgern sei vorbildlich gelaufen. Man sei auf dem richtigen Weg
und so sollte fortgefahren werden. Ratsherr
MEIHSIES verbucht
die Satzungsänderung als politischen Erfolg der Grünen. Damit werde endlich die
Gebührengerechtigkeit für alle Beteiligten erreicht. Ein positiver ökologischer
Nebeneffekt werde dabei sein, dass wahrscheinlich künftig weniger Flächen
wasserdicht versiegelt werden, um die Kosten für die
Niederschlagswasserbeseitigung niedriger zu halten. Ratsherr
ZIEGERT stellt
richtig, die CDU-Fraktion habe lediglich darauf hinweisen wollen, dass auf die
Stadt um 400.000 € höhere Kosten zukommen würden, als im Haushalt ursprünglich
geplant worden sei. Er sei ebenfalls der Ansicht, dass die Stadt bei der
Vorbereitung der Umstellung mit hoher Professionalität vorgegangen sei.
Insgesamt gesehen, könne man mit der geänderten Satzung zufrieden sein. Zu § 12
(2) merkt er an, dass eine Ermäßigung um 50% der Gebühren für bestimmte
Versiegelungsarten sicherlich eine ökologischere Herangehensweise fördern
werde. Eine weitere Ermäßigung sei jedoch nicht möglich, da die dadurch
anfallenden Kosten auf die übrigen Nutzer umgelegt würden. Ratsherr
REINECKE hofft
ebenfalls, dass durch die Satzungsänderung die ökologische Motivation der
Bürgerinnen und Bürger gefördert werde, Flächen nicht mehr so stark zu
versiegeln. Es handele sich um eine vernünftige Lösung, die für die Stadt aber leider
einige Mehrkosten verursache. Gerechterweise hätte bei 100%iger Versickerung
des Niederschlagswassers auf den Grundstücken eigentlich Gebührenfreiheit
gewährt werden müssen, das könne die Stadt jedoch leider nicht finanzieren. Es
handele sich so aber auch um eine vernünftige, für die Bürger nachvollziehbare
Lösung. Oberbürgermeister
MÄDGE macht
deutlich, dass die 400.000 €, welche die Stadt auf Grund der geänderten
Abwassersatzung jetzt mehr aufbringen müsse, seiner Meinung nach notwendiger
für die Schaffung von Arbeitsplätzen hätten eingesetzt werden können. Die
Mittel würden im Haushalt für dieses Jahr mit 200.000 € als überplanmäßige
Ausgabe erscheinen und im nächsten Jahr mit 400.000 €. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die in
der Anlage 3 zur Beschlussvorlage vorgelegte Satzung zur 12. Änderung der
Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und
Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die
Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom
20.12.2004 wird mit Wirkung vom 27.04.05 erlassen. In § 13 der Satzung ist als Gebühr unter Punkt 1. der Betrag
von 1,16 € je m3 Abwasser für die Beseitigung von Schmutzwasser und
unter Punkt 2. der Betrag von 0,44 € jährlich je Berechnungseinheit für die
zentrale Niederschlagswasserbeseitigung zu ergänzen. Die Satzung soll zum
01.07.05 in Kraft treten. |
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