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Auszug - 12. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 27.04.2005    
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1473/05 12. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bereich 31, Herr Wohlberg
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr WOLTER bittet, seinen folgenden Beitrag wörtlich zu Protokoll zu nehmen.

 

„Die CDU-Ratsfraktion geht davon aus, dass die Berechnungen der Flächen stimmig sind und bei Einsprüchen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Wie uns allen bekannt ist, wird die Stadt Lüneburg durch die neue Gebührenberechnung für die Oberflächenentwässerung besonders belastet. Laut Gebührenbedarfsrechnung wird die Stadt zusätzlich mit 400.000 € belastet, siehe Anlage 1. Die CDU-Ratsfraktion geht davon aus, dass die 400.000 € im Haushalt abgesichert sind.“

 

Beigeordneter SRUGIS weist darauf hin, dass die Stadt mit der Satzungsänderung auf die aktuelle Rechtsprechung reagiere und diese umsetze, insofern verstehe er die Zweifel der CDU-Fraktion daran nicht. Die Gebührenveränderungen seien für den einzelnen Bürger nicht besonders groß. Der Abstimmungsprozess zwischen der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern sei vorbildlich gelaufen. Man sei auf dem richtigen Weg und so sollte fortgefahren werden.

 

Ratsherr MEIHSIES verbucht die Satzungsänderung als politischen Erfolg der Grünen. Damit werde endlich die Gebührengerechtigkeit für alle Beteiligten erreicht. Ein positiver ökologischer Nebeneffekt werde dabei sein, dass wahrscheinlich künftig weniger Flächen wasserdicht versiegelt werden, um die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung niedriger zu halten.

 

Ratsherr ZIEGERT stellt richtig, die CDU-Fraktion habe lediglich darauf hinweisen wollen, dass auf die Stadt um 400.000 € höhere Kosten zukommen würden, als im Haushalt ursprünglich geplant worden sei. Er sei ebenfalls der Ansicht, dass die Stadt bei der Vorbereitung der Umstellung mit hoher Professionalität vorgegangen sei. Insgesamt gesehen, könne man mit der geänderten Satzung zufrieden sein. Zu § 12 (2) merkt er an, dass eine Ermäßigung um 50% der Gebühren für bestimmte Versiegelungsarten sicherlich eine ökologischere Herangehensweise fördern werde. Eine weitere Ermäßigung sei jedoch nicht möglich, da die dadurch anfallenden Kosten auf die übrigen Nutzer umgelegt würden.

 

Ratsherr REINECKE hofft ebenfalls, dass durch die Satzungsänderung die ökologische Motivation der Bürgerinnen und Bürger gefördert werde, Flächen nicht mehr so stark zu versiegeln. Es handele sich um eine vernünftige Lösung, die für die Stadt aber leider einige Mehrkosten verursache. Gerechterweise hätte bei 100%iger Versickerung des Niederschlagswassers auf den Grundstücken eigentlich Gebührenfreiheit gewährt werden müssen, das könne die Stadt jedoch leider nicht finanzieren. Es handele sich so aber auch um eine vernünftige, für die Bürger nachvollziehbare Lösung.

 

Oberbürgermeister MÄDGE macht deutlich, dass die 400.000 €, welche die Stadt auf Grund der geänderten Abwassersatzung jetzt mehr aufbringen müsse, seiner Meinung nach notwendiger für die Schaffung von Arbeitsplätzen hätten eingesetzt werden können. Die Mittel würden im Haushalt für dieses Jahr mit 200.000 € als überplanmäßige Ausgabe erscheinen und im nächsten Jahr mit 400.000 €.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die in der Anlage 3 zur Beschlussvorlage vorgelegte Satzung zur 12. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 20.12.2004 wird mit Wirkung vom 27.04.05 erlassen.

 

In § 13 der Satzung ist als Gebühr unter Punkt 1. der Betrag von 1,16 € je m3 Abwasser für die Beseitigung von Schmutzwasser und unter Punkt 2. der Betrag von 0,44 € jährlich je Berechnungseinheit für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung zu ergänzen. Die Satzung soll zum 01.07.05 in Kraft treten.