Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Ortsvorsteher Heiko Dörbaum verdeutlicht, dass dies der
wesentliche Besprechungspunkt der heutigen Versammlung ist. Er war davon
ausgegangen, dass zum Thema hoher Erörterungsbedarf besteht. Die relativ geringe Zahl der Teilnehmer ist insofern aus
seiner Sicht erstaunlich. Zum Ablauf der Versammlung weist er darauf hin, dass
zunächst Frau Schröder-Ehlers aus der Sicht der Stadt Lüneburg den
Verfahrensstand zum geplanten Mobilfunkmast am „Fuchsweg“ erläutert und Herrn
Johannes vom Mobilfunkbetreiber O2 die technischen Details darstellt. Frau Schröder-Ehlers beschreibt die aktuelle Situation in Lüneburg: In der Stadt gibt es 24 Mobilfunkstandorte mit 48
Antennenanlagen. 12 dieser Standorte sind bereits mit der neuen UMTS -Technik
ausgestattet. Weitere 20 Mobilstandorte im Stadtgebiet sind geplant. Dazu ist
auch die Antennenanlage zu rechnen, die am Fuchsweg errichtet werden soll. Für
die Anlagen wird von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
eine Genehmigung entsprechend den Vorgaben der 26. BimSchV erteilt. Aufgrund der Neuregelung der Nds. Bauordnung im Jahre 2003
sind solche Anlagen baurechtlich grundsätzlich genehmigungsfrei. Ausnahmen
gelten nur dann, wenn die bauliche Anlage bestimmte Höhen überschreitet. Für
den mit 40 m Höhe geplanten Mobilfunkmasten ist eine Genehmigung zwar
erforderlich, sie kann jedoch nur abgelehnt werden, wenn ganz konkrete Gründe,
wie beispielsweise naturschutzrechtliche Belange, dagegen sprechen. Solche Gründe sind aus der Sicht der Stadt Lüneburg nicht
erkennbar. Herr Johannes stellt sich vor und erläutert den Verfahresstand aus der
Sicht des Mobilfunkbetreibers. Er gibt eine kurze Einführung zum
Mobilfunkbetrieb und beschreibt die verschiedenen Techniken und Arbeitsweisen
in den verschiedenen Netzen (GSM, UMTS, GPRS). Alle Anlage werden so betrieben, dass ein Vielfaches des
gesetzlich vorgegebenen Mindestabstandes
eingehalten wird. Eine Gefährdung der in der Nähe solcher Masten wohnenden
Menschen ist dadurch ausgeschlossen. Alle bisherigen Studien kommen zu dem
Ergebnis, dass eine gesundheitliche Gefährdung für Menschen bei Einhaltung der
Vorgaben nicht nachgewiesen werden kann. Zur Zeit wird ein neues
Forschungsprojekt zur Erforschung der gesundheitlichen Wirkungen elektromagnetischer
Felder gestartet. Herr Johannes bestätigt, dass der Mobilfunkbetreiber O2
zur Verbesserung des bestehenden Netzes und zur Neueinrichtung des UMTS-Netzes
beide Anlagen unbedingt benötigt. Die Abdeckung des Bereiches kann mit einer
Anlage nicht gewährleistet werden. Für beide Anlagen liegt die Genehmigung der
Regulierungsbehörde vor. Der Mobilfunkmast am Sportplatz des TuS Erbstorf wurde auch
baurechtlich vom Landkreis Lüneburg genehmigt. Im übrigen verweist Herr Johannes auf die Internetseite der
Regulierungsbehörde, auf der alle deutschlandweit betriebenen und geplanten
Mobilfunkmasten zu sehen sind, http://emf.regtp.de. Auf Teilnehmerfragen zu möglichen gesundheitlichen
Schädigungen durch die im Zusammenhang mit dem Mobilfunk entstehenden elektromagnetischen Felder und zu
Forschungsprojekten mit Tieren geht Herr Johannes umfassend ein. Er hebt nochmals hervor, dass alle bisherigen Studien dies
nicht bestätigen. Es gibt keine Hinweise, die eine Revision der geltenden
Schutzbestimmungen notwendig machen. Herr Dreyer stellt als Bewohner des Ebensberges fest, dass bei einer
vorausgegangenen Bürgerversammlung Herr
Dr. Dieckmann vom Gesundheitsamt Lüneburg auf solche mögliche negative Folgen
hingewiesen hat. Herr Johannes kennt diese Aussagen nicht und bleibt bei
seinen Feststellungen. Eine Versammlungsteilnehmerin zweifelt die Studien an und
kritisiert die zu kurzen Zeiträume der Untersuchungen. Herr Johannes weist darauf hin, dass die Belastung durch die
Endgeräte höher liegen als die Belastung durch die Mobilfunkmasten. Herr Weerda, Bürgerinitiative Lebensberg, bringt darüber Kritik zum
Ausdruck, dass die Standortfragen nicht früh genug diskutiert wurden. Aus
seiner Sicht liegt der Standort am Sportplatz deutlich zu nah an einer Fläche,
auf der Kinder und Erwachsene Sport betreiben, und auch zu nah an der
angrenzenden Wohnbebauung des Ebensberges.
Ortsvorsteher Dörbaum zeigt auf, welche Schritte er
unternommen habe, um frühzeitig auf den Standort am Sportplatz einzuwirken.
Dies sei ihm leider nicht gelungen. Er kritisiert auch, dass der Landkreis bereits einen Tag vor
dem Gespräch des Vereinsvorstandes und dem Mobilfunkbetreiber O2 den
Mobilfunkmasten genehmigt hat. Allerdings sieht er zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Möglichkeit
mehr, den Standort zu verändern, da offensichtlich alle rechtlichen Vorgaben
eingehalten werden. Frau Röhlig beschreibt ihre bisherigen Aktivitäten gegen die Ausweitung
des Mobilfunkes. Sie ist überzeugt davon, dass es schädliche Einwirkung gibt
und verweist auf entsprechende kritische Darstellungen. Ortsvorsteher Dörbaum verdeutlicht, dass die heutige
Bürgerversammlung die gesamte Problematik zum Thema Mobilfunk nicht lösen kann.
Aus seiner Sicht geht es heute darum, die örtliche Situation und die Einwirkung
auf die städtischen Wohngebiete darzustellen. Weitere Fragesteller wollen wissen, wer Eigentümer des
Geländes ist und ob auch weitere Anbieter die Mobilfunkmasten nutzen wollen. Herr Johannes erklärt, dass am Fuchsweg das Land Niedersachsen
und am Sportplatz ein Landwirt Eigentümer
der Flächen ist. Durch entsprechende Vereinbarungen kann die Nutzung ab
sofort erfolgen. Ob weitere Anbieter die Masten nutzen wollen, steht noch
nicht fest. Herr Suchan unterstreicht, dass aus seiner Sicht Mobilfunkmasten, die
die gesetzlichen Vorgaben einhalten, nicht gesundheitsschädigend sind. Er macht auf andere schädliche Quellen, wie beispielsweise
das Rauchen aufmerksam. Zum vorgesehen Zeitablauf erklärt Herr Johannes, dass mit
dem Bau des Mobilfunkmastes am Sportplatz in den nächsten Tagen begonnen wird,
der Baubeginn für den Masten am Fuchsweg steht noch nicht fest. Mit dem
Betreiben beider Anlagen ist ab 2006/2007 zu rechnen. Frau Schröder-Ehlers fasst noch einmal, die gegenwärtigen Sachstand zusammen. Die Genehmigung des Mobilfunkmasten am
Sportplatz wurde vom Landkreis Lüneburg erteilt. Die Stadt hatte keinen
Einfluss auf den Standort. Der Standort am Fuchsweg sei nach längerer Abwägung gefunden
worden. Sie geht davon aus, dass die Stadt Lüneburg in Kürze eine
Baugenehmigung erteilen wird. Ortsvorsteher Dörbaum fasst dass Beratungsergebnis
dahingehend zusammen, dass aus seiner Sicht keine Einwände gegen die Errichtung
der Mobilfunkmasten mehr möglich sind. |
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