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Auszug - Bau von Mobilfunkmasten  

 
 
Bürgerversammlung Ortschaft Ebensberg
TOP: Ö 2
Gremium: Ortschaft Ebensberg Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 12.04.2005    
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Evangelisches Gemeindehaus
Ort: Ebensberg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ortsvorsteher Heiko Dörbaum verdeutlicht, dass dies der wesentliche Besprechungspunkt der heutigen Versammlung ist. Er war davon ausgegangen, dass zum Thema hoher Erörterungsbedarf besteht.

Die relativ geringe Zahl der Teilnehmer ist insofern aus seiner Sicht erstaunlich.

Zum Ablauf der Versammlung weist er darauf hin, dass zunächst Frau Schröder-Ehlers aus der Sicht der Stadt Lüneburg den Verfahrensstand zum geplanten Mobilfunkmast am „Fuchsweg“ erläutert und Herrn Johannes vom Mobilfunkbetreiber O2 die technischen  Details darstellt.

 

Frau Schröder-Ehlers beschreibt die aktuelle Situation in Lüneburg:

In der Stadt gibt es 24 Mobilfunkstandorte mit 48 Antennenanlagen. 12 dieser Standorte sind bereits mit der neuen UMTS -Technik ausgestattet. Weitere 20 Mobilstandorte im Stadtgebiet sind geplant. Dazu ist auch die Antennenanlage zu rechnen, die am Fuchsweg errichtet werden soll. Für die Anlagen wird von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post eine Genehmigung entsprechend den Vorgaben der 26. BimSchV erteilt.

Aufgrund der Neuregelung der Nds. Bauordnung im Jahre 2003 sind solche Anlagen baurechtlich grundsätzlich genehmigungsfrei. Ausnahmen gelten nur dann, wenn die bauliche Anlage bestimmte Höhen überschreitet. Für den mit 40 m Höhe geplanten Mobilfunkmasten ist eine Genehmigung zwar erforderlich, sie kann jedoch nur abgelehnt werden, wenn ganz konkrete Gründe, wie beispielsweise naturschutzrechtliche Belange, dagegen sprechen.

Solche Gründe sind aus der Sicht der Stadt Lüneburg nicht erkennbar.

 

Herr Johannes stellt sich vor und erläutert den Verfahresstand aus der Sicht des Mobilfunkbetreibers. Er gibt eine kurze Einführung zum Mobilfunkbetrieb und beschreibt die verschiedenen Techniken und Arbeitsweisen in den verschiedenen Netzen (GSM, UMTS, GPRS).

Alle Anlage werden so betrieben, dass ein Vielfaches des gesetzlich vorgegebenen  Mindestabstandes eingehalten wird.

Eine Gefährdung der in der Nähe solcher Masten wohnenden Menschen ist dadurch ausgeschlossen. Alle bisherigen Studien kommen zu dem Ergebnis, dass eine gesundheitliche Gefährdung für Menschen bei Einhaltung der Vorgaben nicht nachgewiesen werden kann. Zur Zeit wird ein neues Forschungsprojekt zur Erforschung der gesundheitlichen Wirkungen elektromagnetischer Felder gestartet.

Herr Johannes bestätigt, dass der Mobilfunkbetreiber O2 zur Verbesserung des bestehenden Netzes und zur Neueinrichtung des UMTS-Netzes beide Anlagen unbedingt benötigt. Die Abdeckung des Bereiches kann mit einer Anlage nicht gewährleistet werden. Für beide Anlagen liegt die Genehmigung der Regulierungsbehörde vor.

Der Mobilfunkmast am Sportplatz des TuS Erbstorf wurde auch baurechtlich vom Landkreis Lüneburg genehmigt.

Im übrigen verweist Herr Johannes auf die Internetseite der Regulierungsbehörde, auf der alle deutschlandweit betriebenen und geplanten Mobilfunkmasten zu sehen sind, http://emf.regtp.de.

Auf Teilnehmerfragen zu möglichen gesundheitlichen Schädigungen durch die im Zusammenhang mit dem Mobilfunk entstehenden  elektromagnetischen Felder und zu Forschungsprojekten mit Tieren geht Herr Johannes umfassend ein.

Er hebt nochmals hervor, dass alle bisherigen Studien dies nicht bestätigen. Es gibt keine Hinweise, die eine Revision der geltenden Schutzbestimmungen notwendig machen.

 

Herr Dreyer stellt als Bewohner des Ebensberges fest, dass bei einer vorausgegangenen  Bürgerversammlung Herr Dr. Dieckmann vom Gesundheitsamt Lüneburg auf solche mögliche negative Folgen hingewiesen hat.

Herr Johannes kennt diese Aussagen nicht und bleibt bei seinen Feststellungen.

Eine Versammlungsteilnehmerin zweifelt die Studien an und kritisiert die zu kurzen Zeiträume der Untersuchungen.

Herr Johannes weist darauf hin, dass die Belastung durch die Endgeräte höher liegen als die Belastung durch die Mobilfunkmasten.

 

Herr Weerda, Bürgerinitiative Lebensberg, bringt darüber Kritik zum Ausdruck, dass die Standortfragen nicht früh genug diskutiert wurden. Aus seiner Sicht liegt der Standort am Sportplatz deutlich zu nah an einer Fläche, auf der Kinder und Erwachsene Sport betreiben, und auch zu nah an der angrenzenden Wohnbebauung des Ebensberges. 

Ortsvorsteher Dörbaum zeigt auf, welche Schritte er unternommen habe, um frühzeitig auf den Standort am Sportplatz einzuwirken. Dies sei ihm leider nicht gelungen.

Er kritisiert auch, dass der Landkreis bereits einen Tag vor dem Gespräch des Vereinsvorstandes und dem Mobilfunkbetreiber O2 den Mobilfunkmasten genehmigt hat.

Allerdings sieht er zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr, den Standort zu verändern, da offensichtlich alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. 

 

Frau Röhlig beschreibt ihre bisherigen Aktivitäten gegen die Ausweitung des Mobilfunkes. Sie ist überzeugt davon, dass es schädliche Einwirkung gibt und verweist auf entsprechende kritische Darstellungen.

Ortsvorsteher Dörbaum verdeutlicht, dass die heutige Bürgerversammlung die gesamte Problematik zum Thema Mobilfunk nicht lösen kann. Aus seiner Sicht geht es heute darum, die örtliche Situation und die Einwirkung auf die städtischen Wohngebiete darzustellen.

 

Weitere Fragesteller wollen wissen, wer Eigentümer des Geländes ist und ob auch weitere Anbieter die Mobilfunkmasten nutzen wollen.

Herr Johannes erklärt, dass am Fuchsweg das Land Niedersachsen und am Sportplatz ein Landwirt Eigentümer  der Flächen ist. Durch entsprechende Vereinbarungen kann die Nutzung ab sofort erfolgen.

Ob weitere Anbieter die Masten nutzen wollen, steht noch nicht fest.

 

Herr Suchan unterstreicht, dass aus seiner Sicht Mobilfunkmasten, die die gesetzlichen Vorgaben einhalten, nicht gesundheitsschädigend sind.

Er macht auf andere schädliche Quellen, wie beispielsweise das Rauchen aufmerksam.

 

Zum vorgesehen Zeitablauf erklärt Herr Johannes, dass mit dem Bau des Mobilfunkmastes am Sportplatz in den nächsten Tagen begonnen wird, der Baubeginn für den Masten am Fuchsweg steht noch nicht fest. Mit dem Betreiben beider Anlagen ist ab 2006/2007 zu rechnen.

 

Frau Schröder-Ehlers fasst noch einmal, die gegenwärtigen Sachstand zusammen.  Die Genehmigung des Mobilfunkmasten am Sportplatz wurde vom Landkreis Lüneburg erteilt. Die Stadt hatte keinen Einfluss auf den Standort.

Der Standort am Fuchsweg sei nach längerer Abwägung gefunden worden.

Sie geht davon aus, dass die Stadt Lüneburg in Kürze eine Baugenehmigung erteilen wird.

 

Ortsvorsteher Dörbaum fasst dass Beratungsergebnis dahingehend zusammen, dass aus seiner Sicht keine Einwände gegen die Errichtung der Mobilfunkmasten mehr möglich sind.