Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Frau
Schröder-Ehlers erläutert, dass im Zuge der Planungen des 3. Gleises weitere
Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Darüber hinaus ist die Ortsdurchfahrt
Lüneburg in das Lärmsanierungsprogramm des Bundes und der Bahn aufgenommen
worden. Über
den Sachstand der Planung und des Genehmigungsverfahrens zur Verbesserung des
Lärmschutzes trägt Herr Dipl.-Ing. Herbert Neumann vom Baumanagement der Bahn,
DB Projektbau, Hannover, vor. Herr
Neumann berichtet, dass nach dem seit 1998 bestehenden Lärmsanierungsprogramm,
das vom Bund finanziert wird, bundesweit 51 Millionen Euro jährlich für
Lärmsanierungsmaßnahmen bereitgestellt werden. Auf Niedersachsen entfallen etwa
10 Millionen, die für 150 Ortsdurchfahrten bereitgestellt werden. Lüneburg ist
in dieses Programm aufgenommen worden und steht neben Deutsch-Evern ganz oben
auf der Prioritätenliste. Auf
der Grundlage von schalltechnischen Gutachten wird ermittelt, wo aktive und
passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Unter aktive
Lärmschutzmaßnahmen fallen in erster Linie Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle.
Passive Lärmschutzmaßnahmen werden notwendig, wenn in Wohngebieten der
gesetzliche Grenzwert von 60 db (A) nachts zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr
überschritten wird. In diesen Fällen übernimmt der Bund 75 % der Kosten für Schallschutzfenster
oder Lüftungseinrichtungen; die restlichen 25 % sind von den Eigentümern zu
tragen. Für
Lüneburg wurde für die Strecke von der Ilmenaubrücke/Höhe Kloster Lüne bis zur
südlichen Stadtgrenze/Höhe Wilschenbruch ein Lärmgutachten erstellt. Aufgrund
der ermittelten Lärmwerte soll als aktiver Lärmschutz auf der westlichen Seite
eine Lärmschutzwand zwischen der Bahnüberführung der Strecke nach Dannenberg
und der Straße “Schnepfenwinkel“ entstehen. Ebenfalls auf westlicher Seite soll
eine weitere Lärmschutzwand in Höhe der Abzweigung Lübecker Bahnstrecke bis zur
Fußgängerunterführung am Lüner Weg vorgesehen werden. Auf der östlichen Seite ist eine Lärmschutzwand
von der Abzweigung nach Lübeck bis zur Bockelmannstraße geplant. Passive
Lärmschutzmaßnahmen könnten zwischen diesen Bereichen in Aussicht gestellt
werden. Herr Neumann räumt ein, dass nach dem aktuellen Planungsstand zur Zeit
noch kein abgeschlossenes Konzept besteht, sieht für Lüneburg aber insgesamt
gute Chancen, dass das umgesetzt werden kann, was der Bund finanziert. Das
Lärmsanierungsprogramm soll im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens
umgesetzt werden. Dadurch verkürzt sich der Verfahrensablauf. Die Stadt
Lüneburg wird als Beteiligte eingebunden und vertritt auch die Interessen der
betroffenen Bewohner. Frau
Schröder-Ehlers fügt hinzu, dass das Verfahren seitens der Verwaltung in
mehreren Ausschusssitzungen und Bürgerversammlungen sowie durch
Presseinformationen begleitet werden wird. Frau
Lotze lässt an dieser Stelle Einzelfragen von Zuhörern an Herrn Neumann zu. Da
keine weiteren Fragen vorliegen, erfolgt die Abstimmung. Beschluss: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt den Vortrag von Herrn Dipl.
Ing. Neumann zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - |
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