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Auszug - Lärmsanierung der Bahn  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.04.2005    
Zeit: 16:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/1499/05 Lärmsanierung der Bahn
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Schulz, Volker
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Schröder-Ehlers erläutert, dass im Zuge der Planungen des 3. Gleises weitere Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Darüber hinaus ist die Ortsdurchfahrt Lüneburg in das Lärmsanierungsprogramm des Bundes und der Bahn aufgenommen worden.

 

Über den Sachstand der Planung und des Genehmigungsverfahrens zur Verbesserung des Lärmschutzes trägt Herr Dipl.-Ing. Herbert Neumann vom Baumanagement der Bahn, DB Projektbau, Hannover, vor.

 

Herr Neumann berichtet, dass nach dem seit 1998 bestehenden Lärmsanierungsprogramm, das vom Bund finanziert wird, bundesweit 51 Millionen Euro jährlich für Lärmsanierungsmaßnahmen bereitgestellt werden. Auf Niedersachsen entfallen etwa 10 Millionen, die für 150 Ortsdurchfahrten bereitgestellt werden. Lüneburg ist in dieses Programm aufgenommen worden und steht neben Deutsch-Evern ganz oben auf der Prioritätenliste.

 

Auf der Grundlage von schalltechnischen Gutachten wird ermittelt, wo aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Unter aktive Lärmschutzmaßnahmen fallen in erster Linie Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle. Passive Lärmschutzmaßnahmen werden notwendig, wenn in Wohngebieten der gesetzliche Grenzwert von 60 db (A) nachts zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr überschritten wird. In diesen Fällen übernimmt der Bund 75 % der Kosten für Schallschutzfenster oder Lüftungseinrichtungen; die restlichen 25 % sind von den Eigentümern zu tragen.

 

Für Lüneburg wurde für die Strecke von der Ilmenaubrücke/Höhe Kloster Lüne bis zur südlichen Stadtgrenze/Höhe Wilschenbruch ein Lärmgutachten erstellt. Aufgrund der ermittelten Lärmwerte soll als aktiver Lärmschutz auf der westlichen Seite eine Lärmschutzwand zwischen der Bahnüberführung der Strecke nach Dannenberg und der Straße “Schnepfenwinkel“ entstehen. Ebenfalls auf westlicher Seite soll eine weitere Lärmschutzwand in Höhe der Abzweigung Lübecker Bahnstrecke bis zur Fußgängerunterführung am Lüner Weg vorgesehen werden. Auf  der östlichen Seite ist eine Lärmschutzwand von der Abzweigung nach Lübeck bis zur Bockelmannstraße geplant. Passive Lärmschutzmaßnahmen könnten zwischen diesen Bereichen in Aussicht gestellt werden. Herr Neumann räumt ein, dass nach dem aktuellen Planungsstand zur Zeit noch kein abgeschlossenes Konzept besteht, sieht für Lüneburg aber insgesamt gute Chancen, dass das umgesetzt werden kann, was der Bund finanziert.

 

Das Lärmsanierungsprogramm soll im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens umgesetzt werden. Dadurch verkürzt sich der Verfahrensablauf. Die Stadt Lüneburg wird als Beteiligte eingebunden und vertritt auch die Interessen der betroffenen Bewohner.

 

Frau Schröder-Ehlers fügt hinzu, dass das Verfahren seitens der Verwaltung in mehreren Ausschusssitzungen und Bürgerversammlungen sowie durch Presseinformationen begleitet werden wird.

 

Frau Lotze lässt an dieser Stelle Einzelfragen von Zuhörern an Herrn Neumann zu.

 

Da keine weiteren Fragen vorliegen, erfolgt die Abstimmung.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt den Vortrag von Herrn Dipl. Ing. Neumann zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:                        7

Nein-Stimmen:            -

  Enthaltungen:            -