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Beratungsinhalt: Ratsfrau
Lotze stellt fest, dass die Niederschriften über die 9. Sitzung vom 22.09.04
und über die 10. Sitzung vom 30.11.04 noch genehmigt werden müssen und bittet
dazu um Wortmeldungen. Ratsfrau
Verlinden hat Fragen zum TOP 4 – Einsatz von Gentechnik in der Lüneburger
Landwirtschaft verhindern - der 9. Sitzung vom 22.09.04. Ihr sei in Erinnerung
geblieben, dass über den Antrag der Gruppe SPD/FDP vom 25.03.2004 abgestimmt
wurde. Der im Protokoll formulierte Beschluss weicht aber vom ursprünglichen
Antrag ab. Sie bezieht sich insbesondere auf die Stellungnahme der Verwaltung
vom 19.02.04, in der vorgeschlagen wurde, den Einsatz von Gentechnik in neu
abzuschließenden Pachtverträgen zu untersagen. Nach dem Beschlussprotokoll der
9. Sitzung sollten neue Pächter in Form einer freiwilligen Selbstvereinbarung derzeit
auf gentechnisch veränderte Pflanzen/Saatgut verzichten. Weiterhin habe sie in
der Sitzung beantragt, in der Beschlussfassung den Zusatz mit aufzunehmen, dass
die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen berichten solle, wie mit der
Problematik von tierischen Produkten von Tieren, die mit gentechnisch
verändertem Futter gefüttert wurden, umgegangen werde. Frau
Schröder-Ehlers erklärt, dass der ursprüngliche Antrag durch den Rat in den
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen wurde. Sie habe über das
Verbot von gentechnikfreien Pflanzen/Saatgut mit dem Lüneburger Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Herrn Jantzen, gesprochen.
Dieser habe vorgeschlagen, eine freiwillige Selbstvereinbarung als Grundlage
für neue Pachtverträge zu nehmen, da zur Zeit der Stand der Wissenschaft zur
Sicherheit von Gentechnik noch nicht abgeschlossen ist. Mit dieser
Einschränkung (derzeit) wurde auch während der Sitzung diskutiert; der
Beschluss wurde entsprechend formuliert. Frau
Schröder-Ehlers ergänzt, dass die geltenden Beschaffungsrichtlinien der Stadt
Lüneburg bereits vorsehen, dass bei der Beschaffung von Lebensmitteln auf
gentechnikfreie Produkte zu achten ist. Die Formulierung muss jedoch noch an
das neue Gentechnikgesetz angepasst werden. Der Bereich Umweltschutz wird
zusätzlich noch alle städtischen Bereiche, in denen Lebensmittel beschafft
werden (Schulen, Kitas, Klinikum), auffordern, verstärkt auf die neuen
Kennzeichnungspflichten zu achten. Bei der Beschaffung von tierischen Produkten
von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futtermittel gefüttert wurden,
sieht das neue Gentechnikgesetz keine Kennzeichnungspflichten vor. Hier könne
die Verwaltung lediglich auf der Appellebene agieren, da es keine rechtlich
handhabbaren Beschaffungskriterien gäbe. Da
keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, erfolgt die Beschlussfassung. Beschluss: Die
Ausschussmitglieder genehmigen einstimmig die Niederschriften über die 9. und
10. Sitzung. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - |
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