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Beratungsinhalt: Bereichsleiter
Lübbecke führt aus,
dass auch im Haushaltsjahr für die Sanierung von Straßen 300.000 €
haushaltsmäßig bereitgestellt werden. Sanierung
der Fahrbahndecke heißt in der Regel, dass eine 4 cm Deckschicht, in
Einzelfällen auch bis zu 8 cm, abgefräst und erneuert wird. Die
zu sanierenden Straßen werden in einer Prioritätenliste, die jedes Jahr
fortgeschrieben wird, erfasst. Die Dringlichkeit der Sanierung einer Straße
orientiert sich an einer Empfehlung der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Schwerpunktmäßig sind dies Hauptstraßen und Straßen, die vom ÖPNV befahren
werden. Bewusst ist man sich aber auch, das Neben- und Anliegerstraßen nicht
dauerhaft vernachlässigt werden dürfen. Anhand
der im Sachverhalt der Beschlussvorlage aufgelisteten Straßen werden die
einzelnen Maßnahmen näher erläutert. Verdeutlicht wird, dass die tatsächlichen
Kosten nicht allein von den Ausschreibungsergebnissen, sondern auch davon
abhängig sind, wie hoch der Teeranteil des aufzunehmenden Materials sein wird.
Die Teerbelastung wird im Vorfeld der Baumaßnahme zwar abgeschätzt aber
konkrete Mengen ergeben sich erst während der Durchführung der Maßnahme. Die
Entsorgungskosten schwanken zudem im Tagespreis. Wie bereits schon mehrfach
dargelegt, werden teerbelastete Materialien innerhalb des Stadtgebietes nicht
wieder für den Straßenunterbau verwendet, sondern gesondert entsorgt. Die
relativ hohen Kosten der Entsorgung müssen bei der Baumaßnahme kostenmäßig mit
abgedeckt werden. Sanierung
heißt aber auch, dass neben der Fahrbahndeckensanierung erforderlichenfalls
Borde und Gossen höhenmäßig nachreguliert werden. Ratsherr
Aschenbrenner möchte wissen, warum Teer nicht einem
Recycling zugeführt wird. Bereichsleiter
Lübbecke weist
darauf hin, dass eine Schadstoffrichtlinie über Teerstoffe besagt, wie diese zu
entsorgen sind. Niedersachsen ist im Gegensatz zu anderen Bundesländern bei der
Entsorgung von Schadstoffen schon weiter und hat strengere Richtlinien. Bei der
Vielzahl der erforderlichen Straßenaufbrüche durch Ver- und Entsorgungsträger
kann seitens der Stadt nicht gewährleistet werden, dass teerhaltiges
Aufbruchmaterial in jedem Fall ordnungsgemäß als schadstoffbelastetes Material
entsorgt wird. Ratsherrn
Aschenbrenner interessiert ergänzend, wie lange die
Gewährleistung für eine sanierte Straße dauert. Bereichsleiter
Lübbecke
verdeutlicht, dass diese Frage so nicht konkret beantwortet werden kann, weil
seitens der Stadt bei der Sanierung oftmals weniger beauftragt wird, als nach
bestehenden Richtlinien erforderlich wäre. Das hat seinen Grund darin, dass
Richtlinien zusätzliche Sicherheiten beinhalten, die die Stadt nicht in jedem
Falle ausführen lässt. Dies hat auch etwas mit Kostenersparnis zu tun. Generell
kann jedoch gesagt werden, dass es größere Probleme bei auftretenden
Gewährleistungsansprüchen gegenüber den ausführenden Firmen bisher nicht
gegeben hat. Bis jetzt konnte noch immer eine einvernehmliche Lösung gefunden
werden. Beigeordneter
Dörbaum hat Sorge,
dass bei Beibehaltung der Bewertungskriterien es schwierig sein wird, auch
einmal Straßen in den Ortsteilen zu sanieren. Er regt deshalb an, in Erwägung
zu ziehen, vorübergehend die Prioritäten einmal anders zu setzen. Für dringlich
hält er die Sanierung des Oedemer Weges zwischen Klinikum und Schulzentrum,
insbesondere in Höhe des Schulzentrums. Ebenfalls in einem schlechten Zustand
befindet sich der Moorweg in Lüne. 1/3 eines Straßenabschnittes ist dort noch
nicht saniert. Versucht werden sollte deshalb zukünftig, zu sanierende
Abschnitte in Gänze zu machen und nicht noch mal in weitere Abschnitte zu
unterteilen. Im
kommenden Jahr sollten die Prioritäten nach seiner Ansicht so gesetzt werden,
dass ca. 70 % der zur Verfügung stehenden Mittel für die Sanierung von
Hauptverkehrsstraßen und sonstigen beispielsweise durch den ÖPNV mit einer höheren
Priorität versehene Straßen und ca. 30 % für sonstige Nebenstraßen auch in den
Ortsteilen eingesetzt werden. Bereichsleiter
Lübbecke erläutert
noch einmal das Verfahren der Vorgehensweise. Auch die Sanierung des Oedemer
Weges steht auf der Prioritätenliste. Vorgesehen ist die Sanierung des Oedemer
Weges in 2 Abschnitten. Der 1. Abschnitt
würde vom Bleckengrund bis zum Kunkelberg reichen. Der 2. Abschnitt
würde beginnen im Einmündungsbereich Soltauer Straße. Eingesetzt
werden dafür könnten nur Mittel, die aufgrund günstiger
Ausschreibungsergebnisse niedriger Teerentsorgungskosten oder Verkürzung von zu
sanierenden anderen Abschnitten, frei wären. Beigeordneter
Dörbaum ist der
Ansicht, dass der Oedemer Weg aufgrund des von ihm gewonnenen optischen
Eindrucks sich in einem schlechteren Zustand befindet als beispielsweise der
Meisterweg. Die Sanierung des Oedemer Wegs sollte für die kommenden Jahre
vorgemerkt werden. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass die Ausschussmitglieder sich dem
Beschlussvorschlag anschließen. Soweit nach Durchführung der aufgelisteten
Maßnahmen der Beschlussvorlagen noch Mittel zur Verfügung stehen, sollen davon
die Maßnahmen Oedemer Weg bzw. Moorweg im Rahmen der noch zur Verfügung
stehenden Mittel in Angriff genommen werden. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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