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Auszug - Weisungen an die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Lüneburg Marketing GmbH und in der Gesellschafterversammlung der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH - Verkauf von Geschäftsanteilen an der Lüneburg Marketing GmbH  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 05.04.2005    
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Stadtkämmerer Sauer stellt den Tagesordnungspunkt vor und weist darauf hin, dass in der Vorlage die Geschäftsanteile zum Teil mit Euro bezeichnet sind. Da der Vertrag vor
Euro-Einführung geschlossen wurde, ist diese Aufteilung nicht in Euro, sondern noch in DM vorzunehmen.

 

Gleichzeitig berichtet er, dass der Aufsichtsrat der Marketing GmbH empfohlen hat, den Gesellschaftsanteil für die Marktbeschicker auf bis zu 6 % und im Gegenwert von je 1.000 DM pro Prozentpunkt festzulegen. Der Beschlussvorschlag ist somit anzupassen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:

 

„Der Beteiligungsvertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Lüneburg Marketing GmbH wird angewiesen, der Teilung des Geschäftsanteiles der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH in zwei Teilgeschäftsanteile von mindestens 13.000 DM (Kurmittel GmbH) und höchstens 6.000 DM an den Verein Lüneburger Marktbeschicker e. V. zuzustimmen.

 

Die Beteiligungsvertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH werden angewiesen, der Teilung des Geschäftsanteiles der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH in zwei Teilgeschäftsanteile von mindestens 13.000 DM (Kurmittel GmbH) und höchstens 6.000 DM (Marktbeschicker) und der Veräußerung des Teilgeschäftsanteiles von 3.000 DM an den Verein Lüneburger Marktbeschicker e. V. zuzustimmen.“