Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Zunächst berichtet Frau Schröder-Ehlers kurz über den
bisherigen Verlauf des Verkehrsversuchs. Im jetzt durch Verkehrszeichen
geregelten Bereich des Bahnhofsvorplatzes wurden Ende Januar (also vor Beginn
des Verkehrsversuchs) 161 Fahrräder gezählt. Der Verlauf des Verkehrsversuchs
wird dokumentiert und durch Zählungen begleitet. Am 16.03.2005 standen in
diesem Bereich lediglich 39 ordnungswidrig abgestellte Fahrräder, und dies,
obwohl bislang auf ordnungsbehördliche Maßnahmen verzichtet wurde. Parallel zu
dieser Entwicklung war festzustellen, dass die derzeit 90 kostenlosen
Abstellmöglichkeiten deutlich stärker in Anspruch genommen wurden. Im Anschluss
an die letzte Verkehrsausschuss-Sitzung wurde gemeinsam mit dem ADFC überlegt,
in welchen Bereichen zusätzliche kostenlose Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen
werden können. Dieses ist auf einer weiteren Teilfläche südlich des
Westbahnhofs sowie entlang der Zuwegung vom P&R-Parkhaus zu den Bahnsteigen
möglich, so dass kurzfristig ca. 185 gebührenfreie Fahrradabstellmöglichkeiten
bereitstünden. Untersucht wurde auch, ob im Bereich der Kurzparkzone
„Amtsgarten“ weitere Abstellmöglichkeiten geschaffen werden können. Abgesehen
davon, dass dies nur zu Lasten der dort vorhandenen Kurzparkmöglichkeiten für
Pkw und Motorräder und u. U. auch zu Lasten der Schwerbehindertenparkplätze
möglich wäre, dürfte eine dezentrale Anordnung weiterer Stellplätze nicht ganz
unproblematisch sein. Fahrradfahrer werden nicht von einer Abstellmöglichkeit
zur anderen radeln, um im Bahnhofsbereich nach freien Abstellmöglichkeiten zu suchen.
Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, es bei der dargestellten
Erweiterung der Abstellmöglichkeiten von bislang knapp 90 auf dann 185 zu
belassen. Weiter geht Frau Schröder-Ehlers kurz auf die
anhängige gerichtliche Überprüfung ein. Das Verwaltungsgericht prüft derzeit
die Einlassungen des Antragstellers im Eilverfahren. Auf Nachfrage von Herrn
Ziegert erläutert Herr Domanske kurz, dass sich der Eilantrag u. a. dagegen
wendet, dass sogenannten „Fantasiezeichen“ aufgestellt wurden, die nicht in der
StVO vorgesehen seien. Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein sogenanntes
„anderes Zusatzzeichen“, dem die oberste Landesverkehrsbehörde im Erlasswege
zugestimmt hat. Auch zieht der Antragsteller in Zweifel, ob für eine dauerhafte
Verkehrsregelung ein rechtlich tragender Anordnungsgrund gegeben sei. Nach
Auffassung der Verwaltung ist letzteres der Fall: Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 der
StVO können Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder
Straßenstrecken auch aus Gründen der Ordnung des Verkehrs beschränken oder
verbieten. Lediglich im Hinblick darauf, dass die StVO für diese
Fallkonstellation (Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen) keine eigenständigen
Verkehrs- und Zusatzzeichen vorsieht, wurde im Rahmen des Verkehrsversuchs unter
Einbeziehung eines neuen Zusatzzeichens eine bislang nicht vorgesehene
Beschilderungsmöglichkeit geschaffen. Herr Löb begrüßt zunächst, dass parallel zum
Verkehrsversuch zusätzliche kostenlose Abstellmöglichkeiten geschaffen werden.
Aus Sicht von Herrn Soldan ergibt sich die Notwendigkeit, frühzeitig
Erweiterungsmöglichkeiten zu prüfen, sollte sich ein weiterer Bedarf an
kostenlosen Abstellmöglichkeiten zeigen. Frau Schröder-Ehlers geht zunächst
davon aus, dass die zusätzlichen Abstellmöglichkeiten ausreichen werden.
Darüber hinaus ließe sich die Gesamtkapazität noch erweitern, indem auch in der
unteren Ebene der Fahrradstation ein anderes Bügelsystem eingebaut wird. Herr Dörbaum hält es für richtig, dass die Verwaltung
der Verkehrsversuch auch durch weitere Bemühungen zur Schaffung zusätzlicher
Abstellmöglichkeiten begleitet. Ingesamt sieht er für den Verkehrsversuch und
für die neue Fahrradsaison eine deutlich günstigere Ausgangssituation als im
Verfahren zuvor. Sollten die bereits vorhandenen 90 Abstellmöglichkeiten auf
Grund ihrer nur begrenzten Qualität dazu führen, dass diese Stellplätze nicht
ausgelastet sind, sollten sie selbst dann umgerüstet werden, wenn sich dadurch
eine gewisse Reduzierung der Gesamtkapazität ergibt. Nach Abschluss der Diskussion nimmt der
Verkehrsausschuss den Sachvortrag der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Beschluss: Der Verkehrsausschuss nimmt den Sachvortrag der
Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: einstimmig Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
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