Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Herr Koch bittet um Nachsicht, dass, obwohl überholt, in der
Vorlage noch die Begrifflichkeit "Hartz IV" gewählt wurde, aber unter
diesem Begriff könne sich jeder etwas vorstellen. Die Entwicklung in Lüneburg
befinde sich auf einem vernünftigen Weg, ob sie erfolgreich werde und welche
finanziellen Ent- oder Belastungen sie bringe, sei noch nicht sicher
einzuschätzen. Ein großer Teil der bisherigen Sozialhilfeempfänger werde jetzt
von der Arbeitsagentur bzw. dem Vorläufer "ARGE" von Landkreis und
Agentur für Arbeit betreut. Obwohl Lüneburg nicht Mitglied in der ARGE ist,
sind die Vorstellungen trotzdem mit eingebracht worden, genauso wie erfahrene
städtische Mitarbeiter. Herr Rödenbeck erläutert, dass die seit 31.12.2004 geltende
Änderung des BSHG sich im SGB II und SGB XII wiederfinde. Insgesamt werden 14
Mitarbeiter der Stadt in die Arbeitsverwaltung übergehen, wobei die Stadt für
diese Personen weiterhin Arbeitgeber bleibt. Zum 01. eines jeden Monats werden
2 Mitarbeiter bis zum 01.08.2005 ihren Arbeitsplatz wechseln. Die Arbeitsagentur
hat noch Probleme, entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Frühere Sozialhilfeempfänger, die jetzt Leistungen nach dem SGB II beziehen,
melden sich weiterhin beim Sozialamt, da sie bei der Arbeitsagentur mit 5 bis 6
Stunden Wartezeit rechnen müssen. Es habe sich ein gewaltiger Berg von
Rückständen bei der Arbeitsagentur ergeben. In diesem Zusammenhang spielt die
EDV eine nicht unerhebliche Rolle, da es in der Vergangenheit Schwierigkeiten
mit dem Programm gab, das die Arbeitsverwaltung bundesweit einsetzt. Die
Software der Stadt läuft allerdings stabil. 5 Mitarbeiter werden im Bereich der
Sozialhilfe weiterhin bei der Stadt Lüneburg verbleiben, wobei sich diese Zahl
auch noch nach oben hin korrigieren kann, da das Arbeitsamt auch Personen
zurück an die Stadt Lüneburg verweist. Es komme in Einzelfällen auch vor, dass
Sozialhilfeempfänger versehentlich zu Unrecht an die Arbeitsagentur
weitergeleitet wurden. Herrn Koch war es wichtig, dass bei einem vorliegenden Bedarf
die Zahlungen von Hilfen termingerecht zum Inkrafttreten der Neuregelung
erfolgten. Dies ist gelungen und
insgesamt hat dies maßgeblich zum sozialen Frieden beigetragen. Der berühmte
Koma-Patient aus der Presse, der als vermeintlich "arbeitsfähig" an die
Arbeitsagentur weitergeleitet wurde, hat mit seine Ursache in der gesetzlichen
Regelung, dass auch nur eingeschränkt Arbeitsfähige und für weniger als sechs
Monate Erkrankte zur Arbeitsagentur vermittelt werden sollten. Kritik kam auch
von den Krankenkassen, da Personen mit Leistungen nach SGB II pflichtversichert
sind und die Krankenkassen hierfür pro Fall nur 124,-- Euro Monatsbeitrag
bekommen. Herr Soldan fragt nach ob abzuschätzen ist, wie viel Fälle noch
wieder zurück an die Stadt Lüneburg kommen werden und ob die aktuellen
Veränderungen erneut eine Umorganisation des Fachbereiches 5 erforderlich
machen. Herr Koch antwortet, dass Stadt und Landkreis sorgfältig
prüfen, ob weiterhin jeweils eigene Sozialämter sinnvoll sind. Hinsichtlich der
Einstufung von Sozialhilfeempfängern als arbeitsfähig wird es in der nächsten
Zeit noch zu Fluktuationen kommen. Die Stadt Lüneburg arbeite gemeinwesenorientiert und es
werde jetzt noch besser möglich, stadtteilorientiert zusammenzuarbeiten. Eine
Nachjustierung auf der mittleren Leitungsebene müsse in der nächsten Zeit
überlegt werden, auf jeden Fall soll es weiterhin drei Regionalbereiche in der
Stadt geben. Bei den Arbeitslosengeld-II-Empfängern gebe es die Gruppe der besonders
jungen Menschen bis 25 Jahren, um die man sich von der Arbeitsverwaltung mit
einem Sofort-Programm besonders kümmern wolle. Bei Alleinerziehenden würden die Kinder jetzt kein
Arbeitshemmnis mehr sein, da entsprechende Betreuungsangebote zur Verfügung
gestellt werden, eventuell werden Kontingente, wie auch für die
Schuldnerberatung, eingekauft. Dabei werden die bestehenden Angebote der freien
Wohlfahrtsverbände genutzt. Herr Dammann berichtet von den 1,-- Euro-Kräften, die schon
in der Vergangenheit beim LSV gearbeitet hätten. Zunächst hieß es, dass diese
auch zukünftig in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen würden. Dies
änderte sich jedoch vor kurzem und jetzt solle es sogar gar keine Personen mehr
geben. Von der Arbeitsverwaltung hieß es, dass das bestehende Kontingent
ausgeschöpft sei. Herr Bast fragt nach, ob es in Lüneburg
Widerspruchsverfahren gegeben habe, wenn ALG-II-Empfänger vom Arbeitsamt aus
aufgefordert wurden, zu große Wohnungen zu verlassen und sich günstigeren
Wohnraum zu suchen. Er fragt, ob es stimme, dass Eigenheimbesitzer ihr Eigentümer
verkaufen müssten bzw. ein bestehendes Grundstück teilen und verkaufen müssten. Herr Rödenbeck erwidert, dass auch in der Vergangenheit
schon auf die Angemessenheit von Wohnraum geachtet wurde, es aber keine ganz
starre Regelung gebe. Man müsse auch den jeweiligen örtlichen Wohnungsmarkt
berücksichtigen und solch eine Situation könne nur bei der Personengruppe
entstehen, die jetzt Arbeitslosengeld II empfangen und vorher nicht in der Sozialhilfe
waren. Frau Lütjohann ergänzt, dass schon nach der alten Regelung
Vermögen und Eigentum eingesetzt werden musste. Im SGB II dagegen seien ein
größeres Schonvermögen und z. B. Autos ausdrücklich gestattet. Sollte ein Umzug
wegen einer teuren Wohnung erforderlich sein, so hätte man dafür mindestens ein
halbes Jahr Zeit. Herr Zimmermann weist auf die Schuldnerberatung und die
Suchtberatung des Diakonischen Werkes hin. Bei der Schuldnerberatung werde man
50 Klienten zunächst probeweise für ein halbes Jahr zeitnah "an der
Warteliste vorbei" beraten. Ihm sei auch bekannt, dass Leute wegen der
hohen Kosten nicht zum Arzt gehen würden. Herr Schweers ergänzt, dass man in der heutigen Zeit immer
schneller arm wird und es immer mehr Personen ohne Krankenversicherung gebe.
Viele wüssten nicht, dass man nur über einen entsprechenden Antrag
krankenversichert sei. Bei einer Notarztbehandlung könnten schnell 8.000,--
Euro Kosten pro Tag entstehen und Personen dadurch schnell hoch verschuldet
sein. Im Verlauf des weiteren Gespräches wird über
Integrationskurse (Sprachkurse für Migranten zur Verbesserung ihrer
Vermittlungschancen in Arbeit) und über eventuell notwendig werdende
Nachbesserungen der neuen Gesetzes diskutiert. |
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