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Auszug - Berichterstattung Umsetzung Hartz IV  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses gemeinsam mit Ausländerbeirat
TOP: Ö 5
Gremium: Sozial- und Gesundheitsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 23.03.2005    
Zeit: 15:30 - 18:25 Anlass: Sitzung
VO/1450/05 Berichterstattung Umsetzung Hartz IV
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Bodendieck, JoachimAktenzeichen:50 00 01 jb (SGA)
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Bodendieck, Joachim
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Koch bittet um Nachsicht, dass, obwohl überholt, in der Vorlage noch die Begrifflichkeit "Hartz IV" gewählt wurde, aber unter diesem Begriff könne sich jeder etwas vorstellen. Die Entwicklung in Lüneburg befinde sich auf einem vernünftigen Weg, ob sie erfolgreich werde und welche finanziellen Ent- oder Belastungen sie bringe, sei noch nicht sicher einzuschätzen. Ein großer Teil der bisherigen Sozialhilfeempfänger werde jetzt von der Arbeitsagentur bzw. dem Vorläufer "ARGE" von Landkreis und Agentur für Arbeit betreut. Obwohl Lüneburg nicht Mitglied in der ARGE ist, sind die Vorstellungen trotzdem mit eingebracht worden, genauso wie erfahrene städtische Mitarbeiter.

Herr Rödenbeck erläutert, dass die seit 31.12.2004 geltende Änderung des BSHG sich im SGB II und SGB XII wiederfinde. Insgesamt werden 14 Mitarbeiter der Stadt in die Arbeitsverwaltung übergehen, wobei die Stadt für diese Personen weiterhin Arbeitgeber bleibt. Zum 01. eines jeden Monats werden 2 Mitarbeiter bis zum 01.08.2005 ihren Arbeitsplatz wechseln. Die Arbeitsagentur hat noch Probleme, entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Frühere Sozialhilfeempfänger, die jetzt Leistungen nach dem SGB II beziehen, melden sich weiterhin beim Sozialamt, da sie bei der Arbeitsagentur mit 5 bis 6 Stunden Wartezeit rechnen müssen. Es habe sich ein gewaltiger Berg von Rückständen bei der Arbeitsagentur ergeben. In diesem Zusammenhang spielt die EDV eine nicht unerhebliche Rolle, da es in der Vergangenheit Schwierigkeiten mit dem Programm gab, das die Arbeitsverwaltung bundesweit einsetzt. Die Software der Stadt läuft allerdings stabil. 5 Mitarbeiter werden im Bereich der Sozialhilfe weiterhin bei der Stadt Lüneburg verbleiben, wobei sich diese Zahl auch noch nach oben hin korrigieren kann, da das Arbeitsamt auch Personen zurück an die Stadt Lüneburg verweist. Es komme in Einzelfällen auch vor, dass Sozialhilfeempfänger versehentlich zu Unrecht an die Arbeitsagentur weitergeleitet wurden.

Herrn Koch war es wichtig, dass bei einem vorliegenden Bedarf die Zahlungen von Hilfen termingerecht zum Inkrafttreten der Neuregelung erfolgten.  Dies ist gelungen und insgesamt hat dies maßgeblich zum sozialen Frieden beigetragen. Der berühmte Koma-Patient aus der Presse, der als vermeintlich "arbeitsfähig" an die Arbeitsagentur weitergeleitet wurde, hat mit seine Ursache in der gesetzlichen Regelung, dass auch nur eingeschränkt Arbeitsfähige und für weniger als sechs Monate Erkrankte zur Arbeitsagentur vermittelt werden sollten. Kritik kam auch von den Krankenkassen, da Personen mit Leistungen nach SGB II pflichtversichert sind und die Krankenkassen hierfür pro Fall nur 124,-- Euro Monatsbeitrag bekommen. Herr Soldan fragt nach ob abzuschätzen ist, wie viel Fälle noch wieder zurück an die Stadt Lüneburg kommen werden und ob die aktuellen Veränderungen erneut eine Umorganisation des Fachbereiches 5 erforderlich machen.

Herr Koch antwortet, dass Stadt und Landkreis sorgfältig prüfen, ob weiterhin jeweils eigene Sozialämter sinnvoll sind. Hinsichtlich der Einstufung von Sozialhilfeempfängern als arbeitsfähig wird es in der nächsten Zeit noch zu Fluktuationen kommen.

Die Stadt Lüneburg arbeite gemeinwesenorientiert und es werde jetzt noch besser möglich, stadtteilorientiert zusammenzuarbeiten. Eine Nachjustierung auf der mittleren Leitungsebene müsse in der nächsten Zeit überlegt werden, auf jeden Fall soll es weiterhin drei Regionalbereiche in der Stadt geben. Bei den Arbeitslosengeld-II-Empfängern gebe es die Gruppe der besonders jungen Menschen bis 25 Jahren, um die man sich von der Arbeitsverwaltung mit einem Sofort-Programm besonders kümmern wolle.

Bei Alleinerziehenden würden die Kinder jetzt kein Arbeitshemmnis mehr sein, da entsprechende Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt werden, eventuell werden Kontingente, wie auch für die Schuldnerberatung, eingekauft. Dabei werden die bestehenden Angebote der freien Wohlfahrtsverbände genutzt.

Herr Dammann berichtet von den 1,-- Euro-Kräften, die schon in der Vergangenheit beim LSV gearbeitet hätten. Zunächst hieß es, dass diese auch zukünftig in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen würden. Dies änderte sich jedoch vor kurzem und jetzt solle es sogar gar keine Personen mehr geben. Von der Arbeitsverwaltung hieß es, dass das bestehende Kontingent ausgeschöpft sei.

Herr Bast fragt nach, ob es in Lüneburg Widerspruchsverfahren gegeben habe, wenn ALG-II-Empfänger vom Arbeitsamt aus aufgefordert wurden, zu große Wohnungen zu verlassen und sich günstigeren Wohnraum zu suchen. Er fragt, ob es stimme, dass Eigenheimbesitzer ihr Eigentümer verkaufen müssten bzw. ein bestehendes Grundstück teilen und verkaufen müssten.

Herr Rödenbeck erwidert, dass auch in der Vergangenheit schon auf die Angemessenheit von Wohnraum geachtet wurde, es aber keine ganz starre Regelung gebe. Man müsse auch den jeweiligen örtlichen Wohnungsmarkt berücksichtigen und solch eine Situation könne nur bei der Personengruppe entstehen, die jetzt Arbeitslosengeld II empfangen und vorher nicht in der Sozialhilfe waren.

Frau Lütjohann ergänzt, dass schon nach der alten Regelung Vermögen und Eigentum eingesetzt werden musste. Im SGB II dagegen seien ein größeres Schonvermögen und z. B. Autos ausdrücklich gestattet. Sollte ein Umzug wegen einer teuren Wohnung erforderlich sein, so hätte man dafür mindestens ein halbes Jahr Zeit.

Herr Zimmermann weist auf die Schuldnerberatung und die Suchtberatung des Diakonischen Werkes hin. Bei der Schuldnerberatung werde man 50 Klienten zunächst probeweise für ein halbes Jahr zeitnah "an der Warteliste vorbei" beraten. Ihm sei auch bekannt, dass Leute wegen der hohen Kosten nicht zum Arzt gehen würden.

Herr Schweers ergänzt, dass man in der heutigen Zeit immer schneller arm wird und es immer mehr Personen ohne Krankenversicherung gebe. Viele wüssten nicht, dass man nur über einen entsprechenden Antrag krankenversichert sei. Bei einer Notarztbehandlung könnten schnell 8.000,-- Euro Kosten pro Tag entstehen und Personen dadurch schnell hoch verschuldet sein.

Im Verlauf des weiteren Gespräches wird über Integrationskurse (Sprachkurse für Migranten zur Verbesserung ihrer Vermittlungschancen in Arbeit) und über eventuell notwendig werdende Nachbesserungen der neuen Gesetzes diskutiert.