Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: 8.1 Herr Thöring teilt mit, dass die Anschlüsse der Busse
des Stadtverkehrs an die Züge aufgrund der HVV-bedingten stärkeren Nachfrage im
Metronom mit Inkrafttreten des Sommerfahrplanes am 12. 6. 2005 verbessert
werden. 8.2 Frau Schröder-Ehlers informiert den Verkehrsausschuss
darüber, dass im Bereich Wulf-Werum-Straße / Erbstorfer Landstraße
(Rechtsabbieger in Richtung Erbstorfer Landstraße) die Voraussetzungen für die
Anbringung des sogenannten „Grünpfeils“ nach der StVO gegeben sind. In
Absprache mit der Polizei wird die Verwaltung demnächst eine entsprechende
straßenverkehrsrechtliche Anordnung treffen. 8.3 Zum 30.11.05 läuft die von der KVG eigenwirtschaftlich
beantragte Konzession zur Durchführung des Stadtbusverkehrs und damit auch die
1997 zwischen Stadt und KVG geschlossene Vereinbarung über die Gewährung von
Zuschüssen für Angebotsverbesserungen auf einzelnen Linien aus. Diese können zukünftig nur unter folgenden, vom EuGH
im letzten Jahr definierten Voraussetzungen weiter gewährt werden: -
die Leistung und der
finanzielle Ausgleich müssen klar definiert und fixiert werden -
die finanziellen
Regelungen sind vor Durchführung des Genehmigungsverfahrens anhand objektiver
Kriterien transparent und nachprüfbar festzulegen -
es darf durch den
Zuschuss keine Überkompensation erfolgen -
wenn keine Ausschreibung
stattfindet, dann sind dem Ausgleich die Kosten eines durchschnittlich gut
geführten Unternehmens zu Grunde zu
legen. Die KVG hat die Stadt zwischenzeitig davon in Kenntnis
gesetzt, eine Verlängerung der Genehmigung um weitere acht Jahre beantragen zu
wollen. Es ist davon auszugehen, dass es im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
Angebote konkurrierender Unternehmen geben wird. 8.4 Herr Dammann (BUND) fragt nach, aus welchen Gründen
die Diskussion über den Kreisverkehrsplatz in der Erbstorfer Landstraße und
über das Neubaugebiet Keulahütte nicht im Verkehrsausschuss geführt wird.
Darauf erwidert Frau Schröder-Ehlers, dass die Beteiligung des
Verkehrsausschusses erst dann vorgesehen sei, wenn die diesbezüglichen
Überlegungen einen entsprechenden Sachstand erreicht hätten. Zuständiges
Ratsgremium für den Bereich Keulahütte sei im Übrigen der Ausschuss bei Bauen
und Stadtentwicklung. Beschluss: ALLRIS Dokumente Dieses Dokument wurde von
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