Bürgerinformationssystem
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Missbrauch beim Erhalt von Sozialleistungen: Herr Koch weist darauf hin, dass dieses Thema immer wieder
in Ausschüssen angesprochen wird und dass Vergehen immer in aller Strenge
verfolgt wurden. Er stellt zwei aktuelle Fälle dar: in einem Fall erhielt eine
Person Sozialhilfe, hatte aber wahrheitswidrig verschwiegen, dass sie in
Lebensgemeinschaft mit einer anderen Person, die Einkommen hatte, lebte. Im
zweiten Fall erhielt eine Person sowohl in Hamburg als auch in Lüneburg
Sozialhilfe, worauf Strafanträge gestellt wurden. Im ersten Fall wurde eine Geldstrafe
mit 90 Tagessätzen und im zweiten Fall eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten zur
Bewährung als Strafe verhängt. |
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