Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Eberhard, Fachbereichsleiter des Bereiches Stadtplanung, erläutert anhand der
aushängenden Pläne den derzeitigen Planungsstand. Mittels des Bebauungsplanes
werden die Grundlagen für die Erschließung des Hinterlandes am Häcklinger Weg
geschaffen. Ein Drittel des Bereiches zählt zum Dorfgebiet, im Übrigen wird
Wohngebiet ausgewiesen. Zunächst ist die Erschließung von 17 Wohneinheiten
(Einzelhäuser), insgesamt von 25 Wohneinheiten (zusätzliche Einzel- und
Doppelhäuser im Dorfgebiet) möglich. Die Erschließung erfolgt über eine
Stichstraße vom Häcklinger Weg. Restflächen des vorhandenen Biotop sind zu
erhalten. Die Grundstücke sollen eine Größe von mind. 650 m² für Einzelhäuser
erhalten, wahrscheinlich sind jedoch größere Grundstücke. Ortsbürgermeister
Körner stellt verwundert fest, dass zunächst von Grundstücksgrößen von 750 m²
gesprochen wurde für 14 WE, nun aber über 17 bzw. 25 WE bei einer Größe von 700
m² gesprochen wird. Herr
Eberhard weist darauf hin, dass im Dorfgebiet auch mit Doppelhäusern gerechnet
wurde, auf diesen Flächen soll aber vorerst keine Bebauung stattfinden, da hier
Gewächshäuser und Nebengebäude stehen. Ortsbürgermeister
Körner weist noch einmal darauf hin, dass keine Doppelhäuser sondern lediglich
16 Einzelhäuser geplant waren. Außerdem gebe es Probleme mit dem Grundwasser. Herr
Eberhard erläutert anhand des Teilungsvorschlages, dass zur Zeit nur 17
Grundstücke inkl. der Baulücken am Häcklinger Weg bebaut werden könnten. Die
Bauverwaltung gehe bei ihren Berechnungen jedoch von einer Maximalbebauung des
Gebietes aus. Hierzu gehört auch die Überbauung der derzeitigen
Betriebsgelände. Frau
Leptien erläutert den Grünordnungsplan und den erforderlichen Ausgleich des
Bebauungsgebietes. Sie verweist insbesondere auf die Gefällelage und die
Probleme des hohen Grundwasserspiegels. Hier wird Gelände aufgeschüttet werden
müssen. Ein Teil der Ausgleichsflächen wird außerhalb des Bebauungsplangebietes
erfolgen. Ortsbürgermeister
Körner erklärt, dass diese Aufschüttung mit Kosten verbunden ist. Herr
Dr. Kügler fragt nach, welches Material aufzufüllen ist. Frau
Leptien weist darauf hin, dass max. 50 cm Boden aufzufüllen sind. Im Bereich
der Bauwerke sollte stabiler Boden eingebracht werden, im Übrigen durchlässiges
Material. Bürgermeisterin
Schellmann fragt nach, ob die Erschließung der neuen Baugrundstücke vollständig
über die neue Stichstraße erfolgen soll, dies wird von Herrn Eberhard
bestätigt. Die kleineren eingezeichneten Stichwege sind als sogenannte
Pfeiffenstielgrundstücke zu verstehen. Herr
Dr. Kügler bittet um Erklärung, in welchem Bereich die Vielzahl neuer
Grundstücke entstehen sollen. Herr
Eberhard erläutert, dass die Maximalzahl heute nicht erreichbar ist, sondern
auf die Zukunft gerichtet berechnet wurde. Bei Aufgabe von Betriebsgelände oder
Teilen hiervon können Baulücken geschlossen werden. Der gesamte Bereich wurde
überplant, damit keine Änderungen des Bebauungsplanes erforderlich werden, wenn
sich die örtliche Situation ändert. Herr
Tetzlaff stellt heraus, dass man bislang von einer geringeren Zahl
Wohneinheiten ausgegangen sei. Herr
Eberhard erklärt, dass sich die Pläne und der Umfang des Bebauungsplangebietes
bislang nicht geändert haben. Oberbürgermeister
Mädge ergänzt, dass zunächst Anfragen nach § 34 BauGB an die Verwaltung
herangetragen wurden. Für eine geordnete Planung hat man dann eine
Veränderungssperre erlassen und das Bauleitplanverfahren begonnen. Hierbei
wurde die gesamte Fläche vorausschauend betrachtet. Das bedeutet, dass auch
zukünftige Ereignisse, z. B. Betriebsaufgaben, in die Planung eingeflossen
sind. Ortsbürgermeister
Körner weist auf die verwirrenden Festsetzungen hin. Außerdem sollte für die
Gärtnereifläche kein reines Wohngebiet sondern ein Mischgebiet gelten. Herr
Eberhard erläutert, dass die Festsetzung als Dorfgebiet eine Unterform des
Mischgebietes ist und der Gärtnereibetrieb Bestandsschutz genießt und den
Festsetzungen nicht widerspricht. Es wurde die Möglichkeit der Bebauung auch
für spätere Zeiten gesteuert, um eine ungeordnete Entwicklung zu vermeiden, die
noch eine höhere Ausnutzbarkeit der Fläche und damit eine stärkere bzw.
dichtere Bebauung mit sich gebracht hätte. Es handelt sich hier nur um eine
Angebotsplanung. Frau
John fragt nach dem Parkraum entlang der Stichstraße. Herr
Eberhard weist darauf hin, dass die Stichstraße mit Parktaschen ausgebaut wird,
um den erforderlichen Parkraum zu schaffen, außerdem seien die Anlieger
verpflichtet, je Wohneinheit 2 Stellplätze auf den eigenen Grundstücke
nachzuweisen. Herr
Dr. Wein fragt nach, ob die Festsetzungen mit dem derzeitigen Bebauungsstand
kompatibel sei, dies wird von Herr Eberhard bestätigt. Es soll der
Lückenschluss für die Zukunft geschaffen werden. Beschluss: Der
Ortsrat Oedeme folgt einstimmig der Beschlussempfehlung der Verwaltung. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
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