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Auszug - Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung"; Auslegungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Oedeme
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Oedeme Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.02.2005    
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte "Jägerhof"
Ort: Im Dorf 5, 21335 Lüneburg
VO/1411/05 Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung"; Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Eberhard, Fachbereichsleiter des Bereiches Stadtplanung, erläutert anhand der aushängenden Pläne den derzeitigen Planungsstand. Mittels des Bebauungsplanes werden die Grundlagen für die Erschließung des Hinterlandes am Häcklinger Weg geschaffen. Ein Drittel des Bereiches zählt zum Dorfgebiet, im Übrigen wird Wohngebiet ausgewiesen. Zunächst ist die Erschließung von 17 Wohneinheiten (Einzelhäuser), insgesamt von 25 Wohneinheiten (zusätzliche Einzel- und Doppelhäuser im Dorfgebiet) möglich. Die Erschließung erfolgt über eine Stichstraße vom Häcklinger Weg. Restflächen des vorhandenen Biotop sind zu erhalten. Die Grundstücke sollen eine Größe von mind. 650 m² für Einzelhäuser erhalten, wahrscheinlich sind jedoch größere Grundstücke.

 

Ortsbürgermeister Körner stellt verwundert fest, dass zunächst von Grundstücksgrößen von 750 m² gesprochen wurde für 14 WE, nun aber über 17 bzw. 25 WE bei einer Größe von 700 m² gesprochen wird.

 

Herr Eberhard weist darauf hin, dass im Dorfgebiet auch mit Doppelhäusern gerechnet wurde, auf diesen Flächen soll aber vorerst keine Bebauung stattfinden, da hier Gewächshäuser und Nebengebäude stehen.

 

Ortsbürgermeister Körner weist noch einmal darauf hin, dass keine Doppelhäuser sondern lediglich 16 Einzelhäuser geplant waren. Außerdem gebe es Probleme mit dem Grundwasser.

 

Herr Eberhard erläutert anhand des Teilungsvorschlages, dass zur Zeit nur 17 Grundstücke inkl. der Baulücken am Häcklinger Weg bebaut werden könnten. Die Bauverwaltung gehe bei ihren Berechnungen jedoch von einer Maximalbebauung des Gebietes aus. Hierzu gehört auch die Überbauung der derzeitigen Betriebsgelände.

 

Frau Leptien erläutert den Grünordnungsplan und den erforderlichen Ausgleich des Bebauungsgebietes. Sie verweist insbesondere auf die Gefällelage und die Probleme des hohen Grundwasserspiegels. Hier wird Gelände aufgeschüttet werden müssen. Ein Teil der Ausgleichsflächen wird außerhalb des Bebauungsplangebietes erfolgen.

 

Ortsbürgermeister Körner erklärt, dass diese Aufschüttung mit Kosten verbunden ist.

 

Herr Dr. Kügler fragt nach, welches Material aufzufüllen ist.

 

Frau Leptien weist darauf hin, dass max. 50 cm Boden aufzufüllen sind. Im Bereich der Bauwerke sollte stabiler Boden eingebracht werden, im Übrigen durchlässiges Material.

 

Bürgermeisterin Schellmann fragt nach, ob die Erschließung der neuen Baugrundstücke vollständig über die neue Stichstraße erfolgen soll, dies wird von Herrn Eberhard bestätigt. Die kleineren eingezeichneten Stichwege sind als sogenannte Pfeiffenstielgrundstücke zu verstehen.

 

Herr Dr. Kügler bittet um Erklärung, in welchem Bereich die Vielzahl neuer Grundstücke entstehen sollen.

 

Herr Eberhard erläutert, dass die Maximalzahl heute nicht erreichbar ist, sondern auf die Zukunft gerichtet berechnet wurde. Bei Aufgabe von Betriebsgelände oder Teilen hiervon können Baulücken geschlossen werden. Der gesamte Bereich wurde überplant, damit keine Änderungen des Bebauungsplanes erforderlich werden, wenn sich die örtliche Situation ändert.

 

Herr Tetzlaff stellt heraus, dass man bislang von einer geringeren Zahl Wohneinheiten ausgegangen sei.

 

Herr Eberhard erklärt, dass sich die Pläne und der Umfang des Bebauungsplangebietes bislang nicht geändert haben.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass zunächst Anfragen nach § 34 BauGB an die Verwaltung herangetragen wurden. Für eine geordnete Planung hat man dann eine Veränderungssperre erlassen und das Bauleitplanverfahren begonnen. Hierbei wurde die gesamte Fläche vorausschauend betrachtet. Das bedeutet, dass auch zukünftige Ereignisse, z. B. Betriebsaufgaben, in die Planung eingeflossen sind.

 

Ortsbürgermeister Körner weist auf die verwirrenden Festsetzungen hin. Außerdem sollte für die Gärtnereifläche kein reines Wohngebiet sondern ein Mischgebiet gelten.

 

Herr Eberhard erläutert, dass die Festsetzung als Dorfgebiet eine Unterform des Mischgebietes ist und der Gärtnereibetrieb Bestandsschutz genießt und den Festsetzungen nicht widerspricht. Es wurde die Möglichkeit der Bebauung auch für spätere Zeiten gesteuert, um eine ungeordnete Entwicklung zu vermeiden, die noch eine höhere Ausnutzbarkeit der Fläche und damit eine stärkere bzw. dichtere Bebauung mit sich gebracht hätte. Es handelt sich hier nur um eine Angebotsplanung.

 

Frau John fragt nach dem Parkraum entlang der Stichstraße.

 

Herr Eberhard weist darauf hin, dass die Stichstraße mit Parktaschen ausgebaut wird, um den erforderlichen Parkraum zu schaffen, außerdem seien die Anlieger verpflichtet, je Wohneinheit 2 Stellplätze auf den eigenen Grundstücke nachzuweisen.

 

Herr Dr. Wein fragt nach, ob die Festsetzungen mit dem derzeitigen Bebauungsstand kompatibel sei, dies wird von Herr Eberhard bestätigt. Es soll der Lückenschluss für die Zukunft geschaffen werden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ortsrat Oedeme folgt einstimmig der Beschlussempfehlung der Verwaltung.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:           

Nein-Stimmen:       

  Enthaltungen: