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Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der
in der Beschlussvorlage beschriebenen Zusammenfassung der Stiftungen und
Einzelvermögen in der neu zu errichtenden Stiftung "Lüneburger
Bürgerstiftung" wird zugestimmt. Die Stiftung wird mit der beigefügten
Satzung errichtet. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim zuständigen
Finanzamt ist zu beantragen. Die Benennung von Mitgliedern für den Stiftungsvorstand
gemäß § 6 für die restliche Wahlperiode des Rates erfolgt, sobald die
stiftungsaufsichtliche Genehmigung vorliegt. Die Verwaltung wird beauftragt,
hierzu dem Verwaltungsausschuss Vorschläge vorzulegen. Im
Satzungsentwurf sind in § 3 „Stiftungszweck“ die Worte „Völkerverständigung“
und „sonstige Pflege der Städtepartnerschaften“ zu streichen. (03,
2, 22) |
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