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Auszug - Bebauungsplan Nr. 24 "Rotes Feld - 1. Ergänzung"; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.02.2005    
Zeit: 15:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/1405/05 Bebauungsplan Nr. 24 "Rotes Feld - 1. Ergänzung";
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert einleitend anhand des in der Beschlussvorlage dargestellten Sachverhaltes die Gründe, warum durch eine 1. Ergänzung zum B-Plan noch gegebene Bebauungsmöglichkeiten für die Zukunft sinnvoll zu ordnen sind. Das erreicht man dadurch, dass der als einfacher B-Plan gem. § 30/37 BauGB aufgestellte Plan nunmehr durch die Festsetzung des Maßes der Bebauung und der überbaubaren Flächen eine gem. § 30 (1) BauGB qualifizierte Fassung erhält. Das Verfahren soll dabei nicht forciert behandelt werden, sondern soll im normalen zeitlichen Rahmen durchgeführt werden, da rechtliche Möglichkeiten bestehen, geplante Bauvorhaben zurückzustellen und auf die Vereinbarkeit mit den zukünftigen Festsetzungen abzugleichen.

 

Bürgermeisterin Schellmann geht davon aus, dass Zielsetzung ist, dass der qualifiziertere B-Plan eine geordnete Nachverdichtung in gewissem Umfang (ergänzte Fassung gem. Genehmigung der Niederschrift im ABS am 19.04.05) ermöglichen, nicht jedoch Bauen im Allgemeinen verhindern soll.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass es wichtig sei, den Charakter des Gebietes zu erhalten. Klar gesagt werden muss aber auch, dass mit dieser Zielsetzung das eine oder andere Bauvorhaben in 2. Reihe nicht mehr genehmigungsfähig sein wird. Anhand von Beispielen wird erläutert, welche Baumaßnahmen zukünftig nicht mehr möglich sein werden. Die Zielrichtung ist in diesem Fall eine andere, als die man sonst mit einer Planung verfolgt. Insofern wird noch eine intensive Erörterung erforderlich sein.

 

Ratsherr Meihsies hält den Vorstoß, den Charakter dieses Wohngebietes durch Auferlegung einer Qualifizierung zu erhalten, für hervorragend. Die Qualifizierung des B-Planes trägt zu einer Bestandssicherung des Gebietes bei und beugt einer Zersiedelung vor. Die Steuerungsfunktion, die hier wahrgenommen wird, hält er für außerordentlich wichtig. Eine Gleichbehandlung auch gegenüber anderen Stadtteilen, beispielsweise im Gebiet „Im Grimm“, würde er für wünschenswert halten.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert daran, dass im letzten Jahr 2 Vorhaben bezüglich einer Nachverdichtung in diesem Bereich im Ausschuss vorgestellt wurden. Die heutige Vorlage ist dabei das Ergebnis der aus dem Ausschuss geäußerten Anregung, das ganze Gebiet auf die Möglichkeiten von Nachverdichtungen zu untersuchen.

 

Ratsherr Burgdorff hält es für die Qualifizierung des B-Planes für eine gute aber auch schwierig durchzuführende Aufgabe. Das deshalb, weil die Bebauung im Gebiet nicht so homogen sei, dass ein einheitlicher Maßstab angelegt werden könnte. Er erinnert daran, dass es schon in der Vergangenheit Veränderungsdruck gegeben habe, dem jedoch standgehalten wurde.

 

Beigeordneter Körner hält die Qualifizierung für einen guten Ansatz und sagt die Unterstützung seiner Fraktion zu. Das Verfahren sollte gemeinsam getragen werden.

 

Ratsherr Meihsies interessiert, ob der Bereich „Schillerstraße“ denkmalpflegerisch unter Ensembleschutz steht.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt hierzu aus, dass dies zutreffend sei. Jedoch gibt es hierzu nur die Ausweisung des Landes mit einer Kurzbegründung, die dem Protokoll beigefügt wird (Anlage I).

 

Ratsherrn Bruns interessiert, ob die geplante Vorgehensweise eine reine Präventionsmaßnahme sei, oder ob konkret vorliegende Anfragen Auslöser des Verfahrens seien.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass es kein konkretes Bauvorhaben gibt, auf das hier Bezug genommen wird. Insofern besteht auch noch kein Handlungsbedarf. Auch die Auferlegung einer Veränderungssperre ist derzeit noch entbehrlich. Die Veränderungssperre ist jedoch nur für die Dauer von 1 Jahr mit max. 2 jeweils 1-jährigen Verlängerungen möglich. Von diesem Instrument soll jedoch erst so spät wie möglich Gebrauch gemacht werden. Die weiteren Verfahrensschritte werden aufgezeigt. Zunächst bleibt auch abzuwarten, wie sich die Grundeigentümer in die Anhörung einbringen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass es Ziel sei, auch zukünftig eine städtebaulich geordnete Entwicklung zuzulassen.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:           

Nein-Stimmen:       

  Enthaltungen: 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AnlageI (64 KB) PDF-Dokument (25 KB)