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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann erläutert
einleitend anhand des in der Beschlussvorlage dargestellten Sachverhaltes die
Gründe, warum durch eine 1. Ergänzung zum B-Plan noch gegebene
Bebauungsmöglichkeiten für die Zukunft sinnvoll zu ordnen sind. Das erreicht
man dadurch, dass der als einfacher B-Plan gem. § 30/37 BauGB aufgestellte Plan
nunmehr durch die Festsetzung des Maßes der Bebauung und der überbaubaren
Flächen eine gem. § 30 (1) BauGB qualifizierte Fassung erhält. Das Verfahren
soll dabei nicht forciert behandelt werden, sondern soll im normalen zeitlichen
Rahmen durchgeführt werden, da rechtliche Möglichkeiten bestehen, geplante
Bauvorhaben zurückzustellen und auf die Vereinbarkeit mit den zukünftigen
Festsetzungen abzugleichen. Bürgermeisterin
Schellmann geht
davon aus, dass Zielsetzung ist, dass der qualifiziertere B-Plan eine geordnete
Nachverdichtung in gewissem Umfang (ergänzte Fassung gem. Genehmigung der
Niederschrift im ABS am 19.04.05) ermöglichen, nicht jedoch Bauen im
Allgemeinen verhindern soll. Stadtbaurätin
Gundermann
verdeutlicht, dass es wichtig sei, den Charakter des Gebietes zu erhalten. Klar
gesagt werden muss aber auch, dass mit dieser Zielsetzung das eine oder andere
Bauvorhaben in 2. Reihe nicht mehr genehmigungsfähig sein wird. Anhand von
Beispielen wird erläutert, welche Baumaßnahmen zukünftig nicht mehr möglich
sein werden. Die Zielrichtung ist in diesem Fall eine andere, als die man sonst
mit einer Planung verfolgt. Insofern wird noch eine intensive Erörterung
erforderlich sein. Ratsherr
Meihsies hält den Vorstoß,
den Charakter dieses Wohngebietes durch Auferlegung einer Qualifizierung zu
erhalten, für hervorragend. Die Qualifizierung des B-Planes trägt zu einer
Bestandssicherung des Gebietes bei und beugt einer Zersiedelung vor. Die
Steuerungsfunktion, die hier wahrgenommen wird, hält er für außerordentlich
wichtig. Eine Gleichbehandlung auch gegenüber anderen Stadtteilen,
beispielsweise im Gebiet „Im Grimm“, würde er für wünschenswert halten. Stadtbaurätin
Gundermann erinnert
daran, dass im letzten Jahr 2 Vorhaben bezüglich einer Nachverdichtung in
diesem Bereich im Ausschuss vorgestellt wurden. Die heutige Vorlage ist dabei
das Ergebnis der aus dem Ausschuss geäußerten Anregung, das ganze Gebiet auf
die Möglichkeiten von Nachverdichtungen zu untersuchen. Ratsherr
Burgdorff hält es
für die Qualifizierung des B-Planes für eine gute aber auch schwierig
durchzuführende Aufgabe. Das deshalb, weil die Bebauung im Gebiet nicht so
homogen sei, dass ein einheitlicher Maßstab angelegt werden könnte. Er erinnert
daran, dass es schon in der Vergangenheit Veränderungsdruck gegeben habe, dem
jedoch standgehalten wurde. Beigeordneter
Körner hält die
Qualifizierung für einen guten Ansatz und sagt die Unterstützung seiner
Fraktion zu. Das Verfahren sollte gemeinsam getragen werden. Ratsherr
Meihsies
interessiert, ob der Bereich „Schillerstraße“ denkmalpflegerisch unter
Ensembleschutz steht. Stadtbaurätin
Gundermann führt
hierzu aus, dass dies zutreffend sei. Jedoch gibt es hierzu nur die Ausweisung
des Landes mit einer Kurzbegründung, die dem Protokoll beigefügt wird (Anlage
I). Ratsherrn
Bruns interessiert,
ob die geplante Vorgehensweise eine reine Präventionsmaßnahme sei, oder ob
konkret vorliegende Anfragen Auslöser des Verfahrens seien. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt
hierzu, dass es kein konkretes Bauvorhaben gibt, auf das hier Bezug genommen
wird. Insofern besteht auch noch kein Handlungsbedarf. Auch die Auferlegung
einer Veränderungssperre ist derzeit noch entbehrlich. Die Veränderungssperre
ist jedoch nur für die Dauer von 1 Jahr mit max. 2 jeweils 1-jährigen
Verlängerungen möglich. Von diesem Instrument soll jedoch erst so spät wie
möglich Gebrauch gemacht werden. Die weiteren Verfahrensschritte werden
aufgezeigt. Zunächst bleibt auch abzuwarten, wie sich die Grundeigentümer in
die Anhörung einbringen. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass es Ziel sei, auch zukünftig eine städtebaulich
geordnete Entwicklung zuzulassen. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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