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Beratungsinhalt: Frau
Baumgarten begrüßt Herrn Prof. Dr. Ziegenspeck und erteilt ihm das Wort. Herr
Prof. Dr. Ziegenspeck berichtet über die bisherige Erlebnispädagogik im Bereich
der Stadt Lüneburg. Hiernach
stehe die Wiege der modernen Erlebnispädagogik in Lüneburg. Diese Form der
Pädagogik wurde vor ca. 20 Jahren - u.a. von Herrn Prof. Dr. Ziegenspeck - ins
Leben gerufen. Zu diesem Thema wurden mehrere Bücher herausgegeben. Eines der
ersten Bücher hatte den bezeichnenden Titel "Wiege der modernen
Erlebnispädagogik"; es kam vor ca. 20 Jahren in den Buchhandel. In
Lüneburg wurde der Verband für Erlebnispädagogik gegründet. Nähere
Informationen sind u.a. auf der Homepage des Institutes erhältlich: www.uni-lueneburg.de/einricht/erlpaed/institut_intro
bzw. der beigefügten Anlage zu entnehmen (Auszug aus besagter Homepage). Der
vorliegende Antrag zielt auf eine Anerkennung des Institutes für
Erlebnispädagogik gem. § 75 SGB VIII. Jene Anerkennung bildet die Grundlage für
eine positive Entscheidung über eine Landeszuwendung. Herr Prof. Dr.
Ziegenspeck bittet daher um eine wohlwollende Entscheidung über den
vorliegenden Antrag. Herr
Koch begrüßt, dass mit einer Anerkennung des Institutes für Erlebnispädagogik
keine Bezuschussung der Stadt Lüneburg verbunden sei. Beschluss: Die
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig folgenden Beschluss: Das
Institut für Erlebnispädagogik e.V. an der Universität Lüneburg wird als freier
Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt.
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