Bürgerinformationssystem

Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 09.03.2005    
Zeit: 15:30 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

10

 

10.1

Frau Baumgarten berichtet über ein Schreiben der Ehe- und Lebensberatung. Die Beratungsstelle ist umgezogen und veranstaltet aus diesem Grund einen Tag der offenen Tür am Freitag, d. 18.03.2005, 11.30 bis 14.30 Uhr, Jacob-Kaiser-Str 14, 21337 Lüneburg.

 

10.2

Herr Koch teilt mit, dass zugleich mit der Auflösung der Bezirksregierungen zum 01.01.2005 auch verfahrensrechtliche Änderungen vorgenommen wurden. So wurde z.B. das bisher praktizierte Widerspruchsverfahren mit Ablauf des 31.12.2004 abgeschafft; ab diesem Jahr kann nunmehr der direkte Klageweg beschritten werden.

Auswirkungen auf den Jugendhilfeausschuss hat die Änderung insofern, als dass für strittige Fälle ab 01.01.2005 die Stadt Lüneburg keine Widerspruchsbescheide erlassen und folglich auch keine Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses eingeholt werden muss.

 

Herr Mädge betont, dass trotz dieser Verfahrensänderung auch weiterhin eine sorgfältige Verwaltungsarbeit erfolge; die Bürger würden nunmehr nicht sofort die Gerichte verwiesen. Sollten Bürgerinnnen und Bürger der Stadt Einwendungen gegen Entscheidungen der Kommune vortragen, so werden auch zukünftig alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemüht sein, schriftlich oder mündlich die Verwaltungsentscheidung nachvollziehbar darzustellen. Die einzige Veränderung bestünde darin, dass kein Widerspruchsbescheid mehr erlassen wird; auf das Vorgehen der Verwaltung habe dies aber keinen Einfluss.

 

10.3

Herr Koch erwähnt, dass Hartz IV u.a. auch Auswirkungen auf den Bereich der Jugendhilfe habe. So habe sich der bei einer Festsetzung eines Kostenbeitrages zu berücksichtigende Eckregelsatz nach § 90 Abs.3 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) geändert. Bedingt durch diese Änderung wird es vermehrt zu einer Kostenübernahme von Kita-Beiträgen und damit zu Mehrbelastung der Kommunen führen; die Kosten der Jugendhilfe dürften - trotz gleichbleibender Fallzahlen - steigen. Hierzu wird zu gegebener Zeit im Jugendhilfeausschuss berichtet.

 

10.4

Herr Koch berichtet über eine Zusammenlegung verschiedener kleiner städtischer Stiftungen zu einer rechtlich selbstständigen Stiftung. Der gemeinnützige Zweck der Stiftung wird u.a. auf die Jugend- und Altenhilfe und Hilfe für sozial Schwache ausgerichtet sein. Die Stadt Lüneburg verspricht sich hiervon einen effizienteren Einsatz der Stiftungsvermögen. Hierzu wurde bereits in der Sozial- und Gesundheitsausschusssitzung am 08.10.2003, TOP 9.1 berichtet. Der Rat der Stadt Lüneburg habe vor kurzem einen entsprechenden Beschluss gefasst. Nach Konstituierung der Stiftungsgremien würden sicher Förderrichtlinien bekanntgemacht.

 

Frau Rudolph fragt nach, in welcher Höhe sich das Gesamtvermögen der neuen Stiftung belaufe.

Herr Koch führt hierzu aus, dass sich der Jahresbruttobetrag auf ca. 50.000,-- € beziffern lässt, hiervon seien 30 % der Rücklagenbildung zuzuführen. Der Rest könne entsprechend der Zweckbestimmung vom Stiftungsvorstand verteilt werden.