Bürgerinformationssystem
10.1 Frau Baumgarten berichtet über ein Schreiben der Ehe- und Lebensberatung. Die Beratungsstelle ist umgezogen und veranstaltet aus diesem Grund einen Tag der offenen Tür am Freitag, d. 18.03.2005, 11.30 bis 14.30 Uhr, Jacob-Kaiser-Str 14, 21337 Lüneburg. 10.2 Herr
Koch teilt mit, dass zugleich mit der Auflösung der Bezirksregierungen zum
01.01.2005 auch verfahrensrechtliche Änderungen vorgenommen wurden. So wurde
z.B. das bisher praktizierte Widerspruchsverfahren mit Ablauf des 31.12.2004
abgeschafft; ab diesem Jahr kann nunmehr der direkte Klageweg beschritten
werden. Auswirkungen
auf den Jugendhilfeausschuss hat die Änderung insofern, als dass für strittige
Fälle ab 01.01.2005 die Stadt Lüneburg keine Widerspruchsbescheide erlassen und
folglich auch keine Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses eingeholt
werden muss. Herr
Mädge betont, dass trotz dieser Verfahrensänderung auch weiterhin eine
sorgfältige Verwaltungsarbeit erfolge; die Bürger würden nunmehr nicht sofort
die Gerichte verwiesen. Sollten Bürgerinnnen und Bürger der Stadt Einwendungen
gegen Entscheidungen der Kommune vortragen, so werden auch zukünftig alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemüht sein, schriftlich oder mündlich die
Verwaltungsentscheidung nachvollziehbar darzustellen. Die einzige Veränderung
bestünde darin, dass kein Widerspruchsbescheid mehr erlassen wird; auf das
Vorgehen der Verwaltung habe dies aber keinen Einfluss. 10.3 Herr Koch erwähnt, dass Hartz IV u.a. auch Auswirkungen auf den Bereich der Jugendhilfe habe. So habe sich der bei einer Festsetzung eines Kostenbeitrages zu berücksichtigende Eckregelsatz nach § 90 Abs.3 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) geändert. Bedingt durch diese Änderung wird es vermehrt zu einer Kostenübernahme von Kita-Beiträgen und damit zu Mehrbelastung der Kommunen führen; die Kosten der Jugendhilfe dürften - trotz gleichbleibender Fallzahlen - steigen. Hierzu wird zu gegebener Zeit im Jugendhilfeausschuss berichtet. 10.4 Herr
Koch berichtet über eine Zusammenlegung verschiedener kleiner städtischer
Stiftungen zu einer rechtlich selbstständigen Stiftung. Der gemeinnützige Zweck
der Stiftung wird u.a. auf die Jugend- und Altenhilfe und Hilfe für sozial
Schwache ausgerichtet sein. Die Stadt Lüneburg verspricht sich hiervon einen
effizienteren Einsatz der Stiftungsvermögen. Hierzu wurde bereits in der
Sozial- und Gesundheitsausschusssitzung am 08.10.2003, TOP 9.1 berichtet. Der
Rat der Stadt Lüneburg habe vor kurzem einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Nach Konstituierung der Stiftungsgremien würden sicher Förderrichtlinien
bekanntgemacht. Frau
Rudolph fragt nach, in welcher Höhe sich das Gesamtvermögen der neuen Stiftung
belaufe. Herr
Koch führt hierzu aus, dass sich der Jahresbruttobetrag auf ca. 50.000,-- €
beziffern lässt, hiervon seien 30 % der Rücklagenbildung zuzuführen. Der Rest
könne entsprechend der Zweckbestimmung vom Stiftungsvorstand verteilt werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||