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Auszug - Sach- und Rechtslage i. S. Bernsteinstraßenbrücke  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 03.02.2005    
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Ochtmissen
Ort: Hotmann-Weg 4, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtdirektor KOCH erläutert den Sachverhalt und teilt mit, der Wunsch des Ortsrates nach Umwidmung der Bernsteinstraße in einen land- und forstwirtschaftlichen Weg und eine entsprechende Herstellung der Bahnbrücke sei rechtlich geprüft worden. Dabei habe sich ergeben, dass die Straße bereits seit den 70er Jahren als Gemeindeverbindungsstraße zwischen Bardowick und Lüneburg fungiere und so Anfang der 80er Jahre nochmals formell gewidmet worden sei. Sie sei auch durch Ratsbeschluss zum Verkehrsentwicklungsplan Anfang der 90er Jahre in Verbindung mit dem Straßenzug Dörnbergstraße - Ochtmisser Kirchsteig - Brückensteig - Bernsteinstraße nochmals als übergeordnete Hauptverkehrsstraße festgeschrieben. Eine solche Widmung für die öffentliche Nutzung könne aus Rechtsgründen nur dann rückgängig gemacht oder beschränkt werden, wenn dafür ein besonderes öffentliches Interesse aus Sicht der Stadt insgesamt bestehe und die Funktion auf Dauer wegfallen solle. Als solches könne allein der Wunsch der Anwohner nach Verkehrsberuhigung nicht gewertet werden, da dies auch mit einer entsprechenden Verkehrsbeschilderung nach der Straßenverkehrsordnung zu erreichen wäre, wie dies schon gegenwärtig der Fall sei. Der Bau des 3. Gleises sei auf Grund von Finanzierungsproblemen zunächst aufgeschoben worden, die Bahn wolle aber trotzdem das Planverfahren hierfür - damit auch für die Wiederherstellung der Bernsteinbrücke - schon in Gang setzen und erwarte eine Aussage der Stadt, mit welchem Profil die Brücke neu erstellt werden soll. Die Stadt werde der Bahn entsprechend dem Ergebnis der rechtlichen Prüfung mitteilen, dass die Bernsteinbrücke ihre bisherige Zweckbestimmung behalte und wieder im bisherigen Profil ggf. unter Ergänzung eines Rad- und Fußweges erstellt werden müsse. Ein Ratsbeschluss sei dazu nicht notwendig, allerdings müsse ein VA-Beschluss aus dem Jahre 2004 angepasst werden.

In den Ratsbeschluss zum Verkehrsentwicklungsplan, aus dem die Widmung der Bernsteinstraße als übergeordnete Hauptverkehrsstraße hervorgeht, und in das Rechtsgutachten zu den Möglichkeiten der Umwidmung der Straße könne gern bei ihm Einsicht genommen werden.

 

Stadtdirektor KOCH beantwortet Fragen zum Thema.

Beschluss:

Ergebnis:

 

Nach ausführlicher Diskussion kommt der Ortsrat zu dem Ergebnis, dass er die rechtlichen Folgen und die Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung der Bernsteinstraße in einem Gespräch mit Vertretern der Verwaltung noch näher abklären will. Dazu soll noch vor den Osterferien ein Termin mit Vertretern des Ortsrats im Rathaus stattfinden.

 

(V, 3)