Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt: Ratsherr
KUHN verliest als
Negativbeispiele zwei Schreiben der Lüneburger Stadtverwaltung, eine
Sondernutzungserlaubnis und ein Schreiben zur Erhebung der getrennten Abwassergebühr,
in dem seiner Ansicht nach zu viele Paragraphen, schwer verständliche
Fachbegriffe und verschachtelte Sätze benutzt werden. Er stellt diesen
Schreiben Beispiele aus dem Landkreis Harburg gegenüber, die er für leichter
verständlich formuliert hält. Der Landkreis Harburg habe alle seine
Formschreiben an die Bürger mit geringem Kostenaufwand entsprechend
überarbeitet und dafür viel Aufmerksamkeit und Zustimmung der Öffentlichkeit
erhalten. Die Stadt Lüneburg sollte sich daran ein Beispiel nehmen. Zu dem
Thema sei übrigens auch bereits ein Buch erschienen. Ratsherr
KOLLE stimmt zu,
dass eine klare, unmissverständlich formulierte Verwaltungssprache im Umgang
mit den Bürgern zwingend erforderlich sei, das werde den Mitarbeitern
inzwischen auch in der Ausbildung vermittelt. Wie bürgerfreundlich die
Lüneburger Verwaltung sei, werde ganz besonders im Bürgeramt deutlich, dessen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter er ausdrücklich für ihren stets hilfsbereiten,
engagierten Einsatz lobe. Verwaltungsschreiben müssten zwar kurz und bündig,
leicht verständlich und möglichst ohne schwer verständliche Fachbegriffe
verfasst sein, dürften aber trotzdem nicht so unverbindlich erscheinen, dass
der Bürger sie nicht als ernst gemeinte Aufforderung verstehe. Bestimmte
Formulierungen und Hinweise auf Paragraphen müssten rechtlich eindeutig sein, um
Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten auszuschließen. Sicherlich sei auch
in der Stadtverwaltung die eine oder andere Formulierung noch verbesserungswürdig,
darüber sollte im Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform
diskutiert werden. Stadtkämmerer
SAUER meint, die
Verwaltung der Stadt Lüneburg sei bereits bürgernah und bemühe sich auch um
eine bürgernahe Sprache. Natürlich werde man versuchen, dies stetig weiter zu
verbessern und sei für Anregungen offen. Man müsse dabei aber bedenken, dass es
in vielen der Schreiben um die Rechtsanwendung komplizierter Gesetze gehe. Wenn
man hier etwas vereinfachen wolle, wäre es auch notwendig, die Gesetze leichter
verständlich zu formulieren. Das von Herrn Kuhn zitierte Schreiben zur
getrennten Abwassergebühr betrachte er eigentlich als gelungenes Schreiben,
dort werde der Bürger direkt angesprochen, Vorgänge würden erklärt und um
Verständnis geworben, weil die Mithilfe des Bürgers in diesem Fall notwendig
sei. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der
Antrag wird in den Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform
überwiesen, da seine Verwirklichung eine sachliche und fachliche Überprüfung
und ggf. die Bereitstellung von Mitteln erfordert. (1) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |