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Auszug - Erlaß einer Satzung über die 11. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung); Beitragskalkulation  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 10.12.2004    
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1188/04 Erlaß einer Satzung über die 11. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung); Beitragskalkulation
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 71 - Verwaltung, Service, Controlling Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Der Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann, stellt diesen Tagesordnungspunkt vor. Die neue Beitragskalkulation ermöglicht eine Senkung der Gebührensätze. Herr Hauschildt, Geschäftsführer der AGL, erläutert Fragen zu den Beitragsflächen und der Beitragshöhe. Weiter erläutert er den Preisverlauf und weist darauf hin, dass die positiven Veränderungen dadurch möglich waren, dass für Regenwasser kein Anschlusszwang mehr besteht. Außerdem erläutert er Fragen zum Kalkulationszeitraum. Herr Stadtkämmerer Sauer geht auf die Ausnutzung der Grundstücke ein und erläutert den Unterschied zwischen Beiträgen und Gebühren.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:

 

„Die vorgestellte Beitragskalkulation wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Abwasserbeitrag je m² Beitragsfläche wird für den Anschluss an die Abwasseranlage zur Beseitigung von Schmutzwasser auf 2,11 € bzw. von Niederschlagswasser auf 0,84 € festgesetzt.

 

Die geänderte Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) wird beschlossen.“

 

(71)