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Auszug - Wirtschafts- und Finanzplan 2005 des Anna-Vogeley-Seniorenzentrums (AVS)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 10.12.2004    
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1326/04 Wirtschafts- und Finanzplan 2005 des Anna-Vogeley-Seniorenzentrums (AVS)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Raab
Federführend:Fachbereich 9 - Klinikum Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Der Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann, stellt den Tagesordnungspunkt vor und weist darauf hin, dass noch ein gemeinsames Gespräch der Fraktionen mit dem Anna-Vogeley-Seniorenzentrum Anfang 2005 geführt wird. Dieses Gespräch wird vor Ort nichtöffentlich geführt werden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:

 

„Dem Wirtschafts- und Finanzplan 2005 für das Anna-Vogeley-Seniorenzentrum wird zugestimmt

 

Der Wirtschaftsplan wird

 

im Erfolgsplan                                  bei den Erträgen auf          4.978.000 Euro

                                                         bei den Aufwendungen      5.225.000 Euro

 

im Finanzplan                                  bei den Einnahmen              733.000 Euro

                                                         bei den Ausgaben                 733.000 Euro

 

festgesetzt.

 

Die Stellenübersicht weist:

 

68,50          Stellen für Angestellte

30,00          Stellen für Lohnempfänger

12,00          Stellen für Auszubildende

 

aus.

 

  1,00          Beamtinstelle wird nachrichtlich ausgewiesen und im Stellenplan der Stadt Lüneburg

                   geführt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2005 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen , wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt. Der Höchstbetrag für Kredite für Investitionen wird auf 500.000 Euro festgesetzt.“

 

(22, 9, 93)