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Auszug - Keulahüttengelände / städtebauliche Entwicklung - Sachstand  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.11.2004    
Zeit: 14:30 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann geht ein auf die Berichterstattungen in der Lünepost und der LZ der vergangenen Woche. Auch im politischen Raum ist seit langem bekannt, dass man für das Gelände eine Nachnutzung sucht. Erinnert wird in diesem Zusammenhang an das vor 2 Jahren von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH beauftragte Einzelhandelsgutachten des Büros Lademann. Das Gutachten, dessen Inhalte bereits im Ausschuss vorgestellt wurden, geht auch darauf ein, an welchen Standorten und Größenordnungen die Ansiedlung von Einzelhandel noch zuträglich ist. Das Gutachten beinhaltet zusätzlich branchenbezogene Aussagen für die Flächen Keulahütte und Post. Für das Keulahüttengelände beinhaltet das Gutachten Aussagen darüber, wie viel Verkaufsfläche benötigt wird, damit dieser Standort als Unterzentrum lebensfähig ist.

Betrachtet wurde dies jedoch auch unter dem Aspekt, wie viel Potential an Verkauffläche insgesamt noch entwicklungsfähig ist. Nicht Aufgabe des Fachgutachtens sei es gewesen, alle die Untersuchungen vorzunehmen, die im Bauleitverfahren noch vorzunehmen sind, dass heißt, Verkehrs- , Lärm- und andere Fachgutachten auszuarbeiten.

Der Investor hat die Aussagen des Einzelhandelsgutachtens aufgenommen und in seine Planung umgesetzt. Die derzeitigen Planungsabsichten des Investors werden in diesem Zusammenhang noch einmal benannt.

Auf dieser Basis wurde ein Lärm- und Verkehrsgutachten beauftragt. Das Gutachten stieß mit seinen Aussagen hierbei an kritische Grenzen. Was von den Verkaufsflächen entwicklungsfähig wäre, entspricht nicht dem, was verkehrlich abwickelbar ist.

Die Entwicklung dieses Gebietes hat eine solche Dimension, dass man sich überlegen muss, was man an dieser Stelle auch politisch gesehen zulassen will.

Zu bedenken ist dabei, dass die Aussagen des Gutachtens zwischenzeitlich 2 Jahre alt sind und dass seit dieser Zeit, trotz des Umstandes, dass die Stadt Lüneburg weiterhin zu den wachsenden Städten zu zählen ist, das den Bürgern zur Verfügung stehende Einkommen sinkt, so dass festzuhalten ist, dass sich die Rahmenbedingungen seit dem stark verändert haben. Zu beachten ist, dass die Stadt auch ohne die Entwicklung weiterer Verkaufsflächen gut versorgt ist.

Nicht zu verkennen sind die Probleme, mit denen sich 2 große Kaufhäuser in der Innenstadt konfrontiert sehen. In der Innenstadt verschärfen sich die Probleme. Deshalb wird vorrangig darüber zu diskutieren sein, was auf dem Keulahüttengelände entwickelt werden kann, ohne den Standort Innenstadt in seinem Bestand zu gefährden.

Bei der Ansiedelung von Fachmärkten wird darauf zu achten sein, dass die innenstadtrelevanten Randsortimente nicht zu stark ausgeweitet werden. In den kommenden Wochen ist ein Gespräch mit Vertretern der IHK über die Thematik anberaumt.

Insofern ist das Lademann-Gutachten nur ein Eingangsgutachten. Unter Hinzuziehung der zusätzlich erstellten bzw. noch zu erstellenden Fachgutachten wird man eine sehr vorsichtige und behutsame politische Bewertung vornehmen müssen.

Eine ähnliche Herangehensweise ist für den vom Investor geplanten 15 – 18 geschossigen Turm angezeigt. Der Investor verfolgt mit dem Turm die aus seiner Sicht nachvollziehbare Absicht, auf das in einer Randlage befindliche Areal aufmerksam zu machen. Damit wird jedoch auch eine Zentralität suggeriert, die aus städtebaulicher Sicht nicht gewollt sein kann und auch nicht vorhanden ist.

Sie spricht sich klar gegen die Planung dieses Turmes aus. Ein solcher Turm würde auch die Dimensionen der Stadt sprengen und dürfte auf wenig Gegenliebe der am Bardowicker Wasserweg wohnenden Anlieger stoßen.

Die Wünsche des Investors und die dargelegten Vorstellungen der Verwaltung klaffen derzeit noch weit auseinander und lassen erkennen, dass man erst am Anfang eines langwierigen Verfahrens steht.

Sie bedauert, dass im laufenden Abstimmungsverfahren bereits eine aufgrund überholter Planung in der örtlichen Presse angefachte Diskussion entstand, die zu vielen Fragen von Anliegern und Bürgern gegenüber der Verwaltung geführt hätten.

 

Beigeordneter Dörbaum betont, dass es noch einmal der Richtigstellung gegenüber dem in der Lünepost erschienenen Artikel bedarf. Fälschlicherweise wurde in dem Artikel darüber berichtet, dass sich der Ausschuss schon hinlänglich mit der Thematik befasst habe. Dies ist aber eben eindeutig nicht so. Unstrittig ist, dass man sich auch im Ausschuss der Tatsache bewusst sei, dass auf dieser Fläche ein Nachnutzung entwickelt werden muss. Die Frage ist, wie man damit umgeht. Auch klar ist, dass darüber eine politische Entscheidung zu treffen sein wird.

 

Ratsherr Aschenbrenner  merkt an, dass die Verkehrssituation sehr genau zu betrachten sein wird. Zu Zeiten des Berufsverkehrs ist der Verkehr an dieser Stelle auch jetzt schon als dicht zu bezeichnen. Der einmal dargestellte Planungsansatz sah ein Verlagerung der Gewerbebetriebe (Praktiker-Markt, Corso, Tep & Tap) auf das Keulahüttengelände vor, um auf den dann frei werdenden Flächen eine Wohnbebauung umzusetzen. Er möchte wissen, ob eine solche Planung weiterhin verfolgt wird und ob schon Klarheit über eine mögliche Inanspruchnahme der Trasse der stillgelegten Buchholzer Bahntrasse als Erschließungsstraße getroffen wurde.

 

Stadtbaurätin Gundermann bestätigt, dass Überlegungen der Verlegung in Vorgesprächen mit dem Investor angesprochen wurden. Die Umsiedelung der bestehenden Betriebe wäre jedoch nur möglich, wenn der Investor bereit gewesen wäre, die Flächen aufzukaufen. Dazu war er aus verschiedenerlei Gründen nicht bereit. Deshalb müssen die Überlegungen jetzt dahin gehen, das Keulahüttengelände so zu beplanen, dass auch der vorhandene Bestand im Umfeld gesichert ist. Deshalb ist auf dem Keulahüttengelände weniger an Lebensmittelmärkte und Discounter, sondern vielmehr an Fach- oder Möbelmärkte zu denken. Ansonsten drohen leerstehende Hallen und ein städtebaulicher Verfall hin zu immer mehr Discountern. Erwähnt werden muss in diesem Zusammenhang, dass das Lademann-Gutachten nicht den zwischenzeitlich entstandenen Lidl-Markt beinhaltet.

Die Nutzung der stillgelegten Buchholzer Bahntrasse war eine Idee einer rückwärtigen verkehrlichen Anbindung des Geländes. Das 1. Verkehrsgutachten beinhaltet hierzu eine eindeutige Aussage, dass eine solche Straße keine Entlastung der bestehenden Knotenpunkte bringen würde. Städtebaulich braucht man sich deshalb nicht mehr mit dem Thema auseinander zu setzen.

 

Bürgermeisterin Schellmann hält es für wichtig, dass im Ausschuss des Öfteren Zwischenberichte zu laufenden Verhandlungen abgegeben werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann kann den Gedanken der Anregung nachvollziehen, gibt jedoch zu bedenken, dass Investoren dazu neigen, ihre Vorstellungen ständig zu verändern. Sachstände abzugeben ist daher sehr schwierig, weil es sich um laufende Prozesse handelt.

 

Beigeordneter Körner hält nichts davon, jede neue Idee eines Investors im Ausschuss vorzustellen. Hier heißt es, Ruhe zu bewahren und der Verwaltung Gelegenheit zu geben, die Dinge zu wichten und nur sich konkretisierende Maßnahmen vorstellen zu lassen.

Unabdingbar ist, dass bei allen Überlegungen, eine Nachnutzung für das Keulahüttengelände zu finden, es wichtig ist, die Kaufkraft und den Tourismus für die Innenstadt zu erhalten. Für dringlich erforderlich hält er es deshalb, dass man die anstehenden Entscheidungen sehr sensibel und mit viel Fingerspitzengefühl trifft.

Ausdrücklich zu begrüßen sei es, dass Investoren den Mut aufbringen, solche Flächen für eine Nachnutzung anzufassen. Warnen möchte er davor, mit einer Planung für eine mögliche Wohnbebauung auf den Flächen Praktiker, Corso, Tep & Tap zu sehr an das Betriebsgelände der Fa. Heidenreich heranrücken zu wollen. Die Erfahrung lehrt, dass die entstehenden Probleme vorgezeichnet sind.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Ausschussvorsitzender als Beratungsergebnis zusammen, dass Einigkeit darüber besteht, dass an der Entwicklung einer Nachnutzung des Keulahüttengeländes ein städtebauliches Interesse besteht und dass versucht werden muss, die Interessen des Investors mit den von Stadtbaurätin Gundermann dargelegten städtebaulichen Erfordernissen in Einklang zu bringen. Der Abwägungsprozess ist sehr sorgfältig vorzunehmen.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung stimmen dem vom Ausschussvorsitzenden zusammengefassten Beratungsergebnis und den von Stadtbaurätin Gundermann vorgetragenen Darlegungen einvernehmlich zu.