Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann geht ein
auf die Berichterstattungen in der Lünepost und der LZ der vergangenen Woche.
Auch im politischen Raum ist seit langem bekannt, dass man für das Gelände eine
Nachnutzung sucht. Erinnert wird in diesem Zusammenhang an das vor 2 Jahren von
der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH beauftragte Einzelhandelsgutachten
des Büros Lademann. Das Gutachten, dessen Inhalte bereits im Ausschuss
vorgestellt wurden, geht auch darauf ein, an welchen Standorten und
Größenordnungen die Ansiedlung von Einzelhandel noch zuträglich ist. Das
Gutachten beinhaltet zusätzlich branchenbezogene Aussagen für die Flächen
Keulahütte und Post. Für das Keulahüttengelände beinhaltet das Gutachten
Aussagen darüber, wie viel Verkaufsfläche benötigt wird, damit dieser Standort
als Unterzentrum lebensfähig ist. Betrachtet
wurde dies jedoch auch unter dem Aspekt, wie viel Potential an Verkauffläche
insgesamt noch entwicklungsfähig ist. Nicht Aufgabe des Fachgutachtens sei es
gewesen, alle die Untersuchungen vorzunehmen, die im Bauleitverfahren noch
vorzunehmen sind, dass heißt, Verkehrs- , Lärm- und andere Fachgutachten
auszuarbeiten. Der
Investor hat die Aussagen des Einzelhandelsgutachtens aufgenommen und in seine
Planung umgesetzt. Die derzeitigen Planungsabsichten des Investors werden in
diesem Zusammenhang noch einmal benannt. Auf
dieser Basis wurde ein Lärm- und Verkehrsgutachten beauftragt. Das Gutachten
stieß mit seinen Aussagen hierbei an kritische Grenzen. Was von den
Verkaufsflächen entwicklungsfähig wäre, entspricht nicht dem, was verkehrlich
abwickelbar ist. Die
Entwicklung dieses Gebietes hat eine solche Dimension, dass man sich überlegen
muss, was man an dieser Stelle auch politisch gesehen zulassen will. Zu
bedenken ist dabei, dass die Aussagen des Gutachtens zwischenzeitlich 2 Jahre
alt sind und dass seit dieser Zeit, trotz des Umstandes, dass die Stadt
Lüneburg weiterhin zu den wachsenden Städten zu zählen ist, das den Bürgern zur
Verfügung stehende Einkommen sinkt, so dass festzuhalten ist, dass sich die
Rahmenbedingungen seit dem stark verändert haben. Zu beachten ist, dass die
Stadt auch ohne die Entwicklung weiterer Verkaufsflächen gut versorgt ist. Nicht
zu verkennen sind die Probleme, mit denen sich 2 große Kaufhäuser in der
Innenstadt konfrontiert sehen. In der Innenstadt verschärfen sich die Probleme.
Deshalb wird vorrangig darüber zu diskutieren sein, was auf dem
Keulahüttengelände entwickelt werden kann, ohne den Standort Innenstadt in
seinem Bestand zu gefährden. Bei
der Ansiedelung von Fachmärkten wird darauf zu achten sein, dass die
innenstadtrelevanten Randsortimente nicht zu stark ausgeweitet werden. In den
kommenden Wochen ist ein Gespräch mit Vertretern der IHK über die Thematik
anberaumt. Insofern
ist das Lademann-Gutachten nur ein Eingangsgutachten. Unter Hinzuziehung der
zusätzlich erstellten bzw. noch zu erstellenden Fachgutachten wird man eine
sehr vorsichtige und behutsame politische Bewertung vornehmen müssen. Eine
ähnliche Herangehensweise ist für den vom Investor geplanten 15 – 18
geschossigen Turm angezeigt. Der Investor verfolgt mit dem Turm die aus seiner
Sicht nachvollziehbare Absicht, auf das in einer Randlage befindliche Areal
aufmerksam zu machen. Damit wird jedoch auch eine Zentralität suggeriert, die
aus städtebaulicher Sicht nicht gewollt sein kann und auch nicht vorhanden ist.
Sie
spricht sich klar gegen die Planung dieses Turmes aus. Ein solcher Turm würde
auch die Dimensionen der Stadt sprengen und dürfte auf wenig Gegenliebe der am
Bardowicker Wasserweg wohnenden Anlieger stoßen. Die
Wünsche des Investors und die dargelegten Vorstellungen der Verwaltung klaffen
derzeit noch weit auseinander und lassen erkennen, dass man erst am Anfang
eines langwierigen Verfahrens steht. Sie
bedauert, dass im laufenden Abstimmungsverfahren bereits eine aufgrund
überholter Planung in der örtlichen Presse angefachte Diskussion entstand, die
zu vielen Fragen von Anliegern und Bürgern gegenüber der Verwaltung geführt
hätten. Beigeordneter
Dörbaum betont,
dass es noch einmal der Richtigstellung gegenüber dem in der Lünepost
erschienenen Artikel bedarf. Fälschlicherweise wurde in dem Artikel darüber
berichtet, dass sich der Ausschuss schon hinlänglich mit der Thematik befasst
habe. Dies ist aber eben eindeutig nicht so. Unstrittig ist, dass man sich auch
im Ausschuss der Tatsache bewusst sei, dass auf dieser Fläche ein Nachnutzung
entwickelt werden muss. Die Frage ist, wie man damit umgeht. Auch klar ist,
dass darüber eine politische Entscheidung zu treffen sein wird. Ratsherr
Aschenbrenner merkt an, dass die Verkehrssituation sehr
genau zu betrachten sein wird. Zu Zeiten des Berufsverkehrs ist der Verkehr an
dieser Stelle auch jetzt schon als dicht zu bezeichnen. Der einmal dargestellte
Planungsansatz sah ein Verlagerung der Gewerbebetriebe (Praktiker-Markt, Corso,
Tep & Tap) auf das Keulahüttengelände vor, um auf den dann frei werdenden
Flächen eine Wohnbebauung umzusetzen. Er möchte wissen, ob eine solche Planung
weiterhin verfolgt wird und ob schon Klarheit über eine mögliche
Inanspruchnahme der Trasse der stillgelegten Buchholzer Bahntrasse als
Erschließungsstraße getroffen wurde. Stadtbaurätin
Gundermann
bestätigt, dass Überlegungen der Verlegung in Vorgesprächen mit dem Investor
angesprochen wurden. Die Umsiedelung der bestehenden Betriebe wäre jedoch nur
möglich, wenn der Investor bereit gewesen wäre, die Flächen aufzukaufen. Dazu
war er aus verschiedenerlei Gründen nicht bereit. Deshalb müssen die
Überlegungen jetzt dahin gehen, das Keulahüttengelände so zu beplanen, dass
auch der vorhandene Bestand im Umfeld gesichert ist. Deshalb ist auf dem
Keulahüttengelände weniger an Lebensmittelmärkte und Discounter, sondern
vielmehr an Fach- oder Möbelmärkte zu denken. Ansonsten drohen leerstehende
Hallen und ein städtebaulicher Verfall hin zu immer mehr Discountern. Erwähnt
werden muss in diesem Zusammenhang, dass das Lademann-Gutachten nicht den
zwischenzeitlich entstandenen Lidl-Markt beinhaltet. Die
Nutzung der stillgelegten Buchholzer Bahntrasse war eine Idee einer
rückwärtigen verkehrlichen Anbindung des Geländes. Das 1. Verkehrsgutachten
beinhaltet hierzu eine eindeutige Aussage, dass eine solche Straße keine
Entlastung der bestehenden Knotenpunkte bringen würde. Städtebaulich braucht
man sich deshalb nicht mehr mit dem Thema auseinander zu setzen. Bürgermeisterin
Schellmann hält es
für wichtig, dass im Ausschuss des Öfteren Zwischenberichte zu laufenden
Verhandlungen abgegeben werden. Stadtbaurätin
Gundermann kann den
Gedanken der Anregung nachvollziehen, gibt jedoch zu bedenken, dass Investoren
dazu neigen, ihre Vorstellungen ständig zu verändern. Sachstände abzugeben ist
daher sehr schwierig, weil es sich um laufende Prozesse handelt. Beigeordneter
Körner hält nichts
davon, jede neue Idee eines Investors im Ausschuss vorzustellen. Hier heißt es,
Ruhe zu bewahren und der Verwaltung Gelegenheit zu geben, die Dinge zu wichten
und nur sich konkretisierende Maßnahmen vorstellen zu lassen. Unabdingbar
ist, dass bei allen Überlegungen, eine Nachnutzung für das Keulahüttengelände
zu finden, es wichtig ist, die Kaufkraft und den Tourismus für die Innenstadt
zu erhalten. Für dringlich erforderlich hält er es deshalb, dass man die
anstehenden Entscheidungen sehr sensibel und mit viel Fingerspitzengefühl
trifft. Ausdrücklich
zu begrüßen sei es, dass Investoren den Mut aufbringen, solche Flächen für eine
Nachnutzung anzufassen. Warnen möchte er davor, mit einer Planung für eine
mögliche Wohnbebauung auf den Flächen Praktiker, Corso, Tep & Tap zu sehr
an das Betriebsgelände der Fa. Heidenreich heranrücken zu wollen. Die Erfahrung
lehrt, dass die entstehenden Probleme vorgezeichnet sind. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Ausschussvorsitzender als Beratungsergebnis zusammen, dass Einigkeit darüber
besteht, dass an der Entwicklung einer Nachnutzung des Keulahüttengeländes ein
städtebauliches Interesse besteht und dass versucht werden muss, die Interessen
des Investors mit den von Stadtbaurätin Gundermann dargelegten städtebaulichen
Erfordernissen in Einklang zu bringen. Der Abwägungsprozess ist sehr sorgfältig
vorzunehmen. Beschluss: Die
Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung stimmen dem vom
Ausschussvorsitzenden zusammengefassten Beratungsergebnis und den von
Stadtbaurätin Gundermann vorgetragenen Darlegungen einvernehmlich zu. |
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