Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ortsbürgermeister
Körner erklärt, dass sich die Mitglieder des Ortsrates vor der Sitzung das
Bebauungsplangebiet Oedeme - Süd und in diesem Zusammenhang auch die
einzuziehende Fläche angesehen haben. Herr Dipl.
Ing. Busch, Fachbereichsleiter Straßen – und Ingenieurbau,
ergänzt, dass dieses Straßenteilstück schon seit längerem nicht mehr als
Straßenfläche genutzt wird und auch künftig für den Verkehr ohne Bedeutung sein
wird. Fuß- und Radwege sind von der Einziehung nicht betroffen. Beschluss: Die im anliegenden Lageplan gekennzeichnete öffentlich
gewidmete Verkehrsfläche zur Größe von ca. 100 m² aus dem Flurstück 254/9 tlw.
Flur 1 Gemarkung Oedeme wird eingezogen. Die Absicht, diese öffentlich gewidmete Fläche einzuziehen,
ist umgehend ortsüblich bekanntzugeben. Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum
Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der
Bevölkerung Rechnung getragen wurde, bzw. Einwendungen gegen die Einziehung
ausgeräumt wurden. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen:
0 Enthaltungen: 0 |
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