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Beratungsinhalt: Der Vorsitzende, Beigeordneter
Althusmann, trägt die Entscheidung der Vergabekammer vor und zeigt
Unverständnis für diesen Vorgang, da hier die örtliche Beteiligung als
Kritikpunkt herausgestellt wurde. Herr Stadtkämmerer Sauer weist in
diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass der Beschluss zur Auswahl
einstimmig gefasst wurde. Die Gründe, die zur Entscheidung führten, wurden den
beiden anderen Bewerbern mitgeteilt. Hier wurde Verständnis geäußert und
erklärt, dass dieses nachvollziehbar ist. Ziel bleibt es, Kostenreduzierungen
vorzunehmen, deshalb ist die Gründung einer 100 %igen Tochter der Stadt
notwendig, um weiter zu arbeiten. Externes Wissen einzukaufen, wird juristisch
geklärt. Beigeordneter Srugis findet die Situation misslich, unterstützt jedoch
die Vorgehensweise und äußert die Ansicht, dass die Aufsichtsräte Klinikum und
Service GmbH identisch sein können. Herr Stadtkämmerer Sauer weist auf
die Abläufe hin. Er erläutert, dass im Gegensatz zu den Aufsichtsräten, die nur
an ihr Gewissen gebunden sind, Vertretern der Gesellschafterversammlung
Weisungen erteilt werden können. Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig: „Der zur Gründung einer Klinikum Lüneburg Service GmbH
notwendige Gesellschaftsvertrag und der Personalbeistellungsvertrag werden im
Entwurf zustimmend zur Kenntnis genommen und der Gründung einer Klinikum Lüneburg
Service GmbH zugestimmt. Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage beauftragt, einen
entsprechenden Gesellschaftsvertrag zu schließen und den
Personalbeistellungsvertrag mit dem Personalrat abzustimmen, sowie alle
weiteren zur Gründung einer Klinikum Lüneburg Service GmbH notwendigen Schritte
einzuleiten. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Wirtschaft und städtische
Beteiligungen vorgelegt. Das von der Stadt Lüneburg zur Gesellschaftsgründung
einzuzahlende Stammkapital in Höhe von 25.000,00 € wird außerplanmäßig zur
Verfügung gestellt. Die haushaltsrechtliche Deckung dieser Einlage erfolgt
durch eine Kürzung des Investitionskostenzuschusses an das Städt. Klinikum in
gleicher Höhe.“ (2,
22, 9, 91) |
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