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Auszug - Ausbau der Grapengießerstraße, II. Bauabschnitt  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 15.11.2004    
Zeit: 14:30 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/1261/04 Ausbau der Grapengießerstraße, II. Bauabschnitt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Angelika Richter
Federführend:Bereich 71 - Verwaltung, Service, Controlling Bearbeiter/-in: Röder, Rita
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann geht ein auf den in der Beschlussvorlage dargestellten Sachstand. Gegenstand der heutigen Beratung soll hierbei weniger die gestalterischen Elemente, sondern vielmehr die in der Beschlussvorlage dargelegten finanziellen Absicherungen des Bauvorhabens sein.

 

Beigeordneter Körner interessiert im Zusammenhang mit den Aussagen, die zu dem Thema Beteiligung der AVACON im I. BA gemacht wurden, ob im Vorfeld des II. BA schon Verhandlungen mit der AVACON über die Höhe des Zuschusses geführt werden. Für ihn bleibt es unverständlich, dass sich die AVACON nur mit einem relativ niedrigen Betrag zu beteiligen hat.

 

Stadtbaurätin Gundermann  stellt klar, dass die AVACON keinen Zuschuss zahle, sondern nur das, was sie dadurch einspart, dass sie die vorhandene Oberfläche nicht selbst wieder herstellt. Dieser Betrag ist nicht verhandelbar, sondern richtet sich nach dem Aufmaß und der Masse.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser ergänzt, dass zur Höhe der Beteiligung erst im Zuge des Baufortschritts beim Aufnehmen des Aufmaßes Aussagen getroffen werden können.

 

Ratsherr Aschenbrenner  hält diese Größe, weil von der Stadt nicht unmittelbar beeinflussbar, für vernachlässigbar. Er stellt sich jedoch die grundsätzliche Frage, warum AGL, AVACON und Stadt die Arbeiten zeitlich hintereinander und nicht zeitgleich durchführen können.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser begründet dies damit, dass ein Nacheinander der Arbeiten seine Begründung darin habe, dass unterschiedliche Tiefen und Räume angesprochen werden müssen. Eine parallele Vorgehensweise ist deshalb nur sehr eingeschränkt vorstellbar. Gleichwohl wird die veranschlagte Bauzeit nur ein knappes halbes Jahr betragen. Vorgesehen sei, die Arbeiten bis zum 15. Juli 2005 zum Abschluss zu bringen.

 

Ratsherrn Aschenbrenner  interessiert ergänzend, welcher Plattenbelag vorgesehen ist, ob die Arbeiten in einem BA durchgeführt werden, ob die Zahlung einer Beschleunigungsvergütung vorgesehen sei und ob die Firmen ihre Arbeitszeit auf der Baustelle frei gestalten können.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt hierzu aus, dass auch im II. BA der Plattenbelag verlegt wird, der auch schon im I. BA Verwendung fand. Die Maßnahme wird durchgehend in einem BA ausgeführt. Aufgrund gemachter Erfahrungen aus dem I. BA, ist im II. BA die Zahlung einer Beschleunigungsvergütung nicht vorgesehen, weil die bauausführenden Firmen ein starkes Eigeninteresse daran hätten, die Baumaßnahme im stark frequentierten Fußgängerbereich zügig zum Abschluss zu bringen. Die Arbeitszeit wird nicht frei gestaltbar sein. Im Ausschreibungsverfahren werden die Arbeitszeiten genau festgelegt. Als vorteilhaft hat sich gezeigt, Arbeiten in einem 2-Schicht-System ausführen zu lassen. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, in sensiblen Eingangsbereichen der Geschäftshäuser vor oder nach Geschäftsschluss arbeiten zu können.

 

Bürgermeisterin Schellmann erinnert an die Ausgangslage, wonach das Vorhaben zeitlich geschoben werden sollte. Sie befürchtet, dass durch die jetzt vorgesehene Vorfinanzierungsform sich die Stadt für in der Zukunft anstehende Entscheidungen in ihrer Handlungsweise einschränke.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass man sich mit dem Vorteil einer vorzeitigen Nutzbarkeit auch den Nachteil einer gewissen Eingeschränktheit einkauft. Sie betont, dass es sich hierbei um einen Einzelfall handelt, über den politisch zu befinden sein wird.

 

Beigeordneter Dörbaum spricht sich für die Durchführung des II. Bauabschnittes aus, der ca. 315.000 € kosten wird, wovon ca. 102.000 € von den Anliegern zu erbringen sein werden. Besonders positiv sei, dass die Anlieger die anfallenden Zinskosten für 3 Jahre tragen.

 

Herr Habor – W & P – lobt ausdrücklich die gezeigte gute Zusammenarbeit zwischen Stadt, Geschäftsleuten und den bauausführenden Firmen bei der Umgestaltung der Kleinen Bäckerstraße.

 

Beigeordneter Körner erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese dem Beschlussvorschlag einer zustimmenden Kenntnisnahme nicht folgen wird. Die CDU-Fraktion wird sich bei der Beschlussfassung enthalten.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss bei 3 Enthaltungen (CDU-Fraktion).