Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: TOP 7.1 Auszeichnung von Sportvereinen als „Sterne des Sports“ Stadtdirektor
Koch verweist auf
die Kreissportbund-Nachrichten Heft Nr. 10
und informiert, dass der Deutsche Sportbund in enger Zusammenarbeit mit
den Volks- und Raiffeisenbanken als Förderer, in diesem Jahr den Wettbewerb
„Sterne des Sports“ neu ins Leben gerufen hat. Diese
Auszeichnung stellt einmal nicht die Spitzensportler, sondern die
Millionenbewegung des Breitensports ins Rampenlicht. Sportvereine mit
herausragendem sozialen Engagement werden auf lokaler, regionaler bis hin zur
bundesweiten Ebene mit Geldpreisen sowie einem bronzenen, silbernen oder
goldenen Stern ausgezeichnet. Auf Nachfrage der Stadt Lüneburg hat sich die
Volksbank Lüneburg zwischenzeitlich dazu entschlossen, die Aktion „Sterne des
Sports“ auch in Stadt und Landkreis Lüneburg auszuschreiben.
Bewerbungsunterlagen hierüber wurden den Sportvereinen zugesandt;
Einsendeschluss ist Freitag, der 29.10.2004. Die Initiatoren hoffen auf eine
zahlreiche Teilnahme. TOP 7.2 Übertragung der Sportplatzpflege an SportvereineStadtdirektor Koch erinnert an die letzte
Sitzung des Sportausschusses vom 06.05.2004
und zeigt sich erfreut, dass die Übertragung der Sportplatzpflege an die
Sportvereine offensichtlich reibungslos verlaufen ist. Die Stadt Lüneburg wird
voraussichtlich im Frühjahr 2005 der „Rasenmähervereinbarung“ beitreten und
ihre städtischen Schulsportplätze dann ebenfalls durch den MTV Treubund
Lüneburg mähen lassen.
Der Präsident des MTV Treubund Lüneburg, Herr Horn,
bestätigt die reibungslose Übergabe und lobt in diesem Zusammenhang die
außerordentlich gute Zusammenarbeit mit dem Betriebshof der AGL. Die
Gesamtkosten der Rasenplatzpflege werden Ende des Jahres offengelegt;
vermutlich fallen diese jedoch geringer aus als erwartet. TOP 7.3 Ein-Euro-Job
Stadtdirektor Koch gibt bekannt, dass Anfang des neuen Jahres mit den
sogenannten Ein-Euro-Jobs eine Neuregelung über die Beschäftigung von
Arbeitslosen in Kraft treten wird. Die genauen Bedingungen stehen zwar noch
nicht fest, jedoch soll gegenüber den §§ 19 + 20 BSG-Arbeitskräften die
Einsatzzeit dieser Arbeitskräfte nur noch 15-20 Stunden/wöchentlich betragen.
Indessen wird sich die Zahl der verfügbaren Arbeitskräfte voraussichtlich
drastisch erhöhen. Für die Sportvereine bedeutet diese Veränderung, dass der
Einsatz solcher Arbeitskräfte grundsätzlich auch im neuen Jahr weitergehen
wird, jedoch zu veränderten Bedingungen. In 2004 hat mit der Vermittlung
entsprechender Arbeitskräfte das Unternehmen „A und A“ begonnen, einstweilen
ist für interessierte Sportvereine weiterhin Frau Zielke von der städtischen
Fachstelle „Hilfe zur Arbeit“ Ansprechpartnerin. TOP 7.4 Sportliche Mitbenutzung der Sportplatzanlage Goseburg durch Türkspor Linden-Au Lüneburg von 1980 e.V. Herr Papke vom Bereich
Schulen, Kultur und Sport informiert, dass die Vereinsmitglieder von Türkspor
Linden-Au sich auf einer Sondersitzung am 26.06.2004 einstimmig dafür
ausgesprochen haben, ab dem 01.08.2004 den Spielbetrieb vom Sportplatzgelände
Hasenburger Grund zur Goseburg zu verlegen. Nachdem der MTV Treubund
Lüneburg der außerordentlichen Kündigung zum 31.07.2004 zugestimmt hat, wurden
auf der Grundlage des Beschlusses des Sportausschusses vom 06.05.2004 Gespräche
geführt mit dem Ziel, Türkspor Linden-Au ein Mitbenutzungsrecht für das
Sportplatzgelände Goseburg einzuräumen. Anfang August 2004 konnte hierüber eine
Vereinbarung unterzeichnet werden in der u.a. geregelt ist, dass Türkspor
Linden-Au die Sportanlage und das angrenzende Vereinsheim des OSV Lüneburg (insbesondere
des Kabinentraktes) mitbenutzen kann und dafür sämtliche Nebenkosten übernimmt.
Durch den Wegfall des
Mitbenutzungsrechtes „Hasenburger Grund“ konnten die dort gebundenen
städtischen Mittel zum 01.08.2004 freigesetzt werden, sodass nunmehr die Möglichkeit
besteht, dass zur Sicherstellung des Spielbetriebes die Stadt Lüneburg sich mit
einem Betrag in Höhe von 3.500 €/jährlich an den laufenden Betriebskosten
beteiligt. Eine solche Vereinbarung soll in diesem Jahr noch unterzeichnet
werden. Beschluss: |
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