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Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und erteilt SCHUBZ e.V. die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Finanzielle Aufwendungen sind mit der Anerkennung nicht verbunden. |
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