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Auszug - Programmplanung 1. Halbjahr 2005  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Volkshochschulbeirates
TOP: Ö 4
Gremium: Volkshochschulbeirat Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 13.10.2004    
Zeit: 15:30 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: VHS, 3. Etage, Raum 35
Ort: Haagestr. 4, 21335 Lüneburg
VO/1220/04 Programmplanung 1. Halbjahr 2005
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Cassens
Federführend:Bereich 42 - VHS Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Cassens stellt der Diskussion den Dank der VHS an Rat, Beirat und Verwaltung für das neue, als Zukunftschance begriffene Domizil der VHS voran. Herr Maeck fügt den Dank für das gelungene Einweihungsfest hinzu, auf dem - wie Herr Koch feststellt - trotz Einladung leider kein Vertreter des Landkreises zu sehen gewesen wäre.

 

Zu Produkt A:

Frau Voß-Freytag ergänzt die Vorlage um Erläuterungen zum Bereich Alphabetisierung. Die Veranstaltung am 6. Oktober 2004 mit Vortrag und Ausstellung habe neben öffentlicher Resonanz auch Nachfragen aus mehreren Schulen zur Folge gehabt. Vor dem Hintergrund seit Jahren konstanter Teilnehmer-Zahlen im Alphabetisierungsprojekt (in der Größenordnung um hundert) sei die angekündigte Fortsetzung des Sponsoring von Frau Schellmann, Roundtable und Soroptimisten sehr erfreulich. An Wichtigkeit nehme der Bereich Alphabetisierung von Ausländern sowie Zweitalphabetisierung erheblich zu.

Das neue Ausländergesetz habe allerdings bisher noch keinen Schub für die VHS ausgelöst, weil sowohl Kurse "Deutsch als Fremdsprache" (DaF) wie fast alle anderen Bildungsangebote Alphabetisierung von Ausländern ein Wettbewerbsmarkt geworden sei und außerdem bisher die Durchführungsbestimmungen fehlen würden.

 

Auf Bitte von Herrn Dr. Scharf wird diesem Protokoll eine Liste der Anbieter auf diesem Markt beigefügt. Herrn Maecks Frage nach den Auswirkungen der relativ hohen Kursentgelte im Bereich von Haupt- und Realschule verweist auf die Problematik der Abbrecher aus finanziellen Gründen sowie auf die relativ hohe Schwelle aus demselben Grund, die auch mit sorgfältiger Beratung nur bedingt "tiefer gelegt" werden könne. Das sei umso schwieriger, als die VHS oft die letzte Möglichkeit überhaupt sei, nach Misserfolgen anderswo doch noch einen Schulabschluss zu erlangen, und es sei auch kontraproduktiv, weil die Betroffenen (durchschnittlich 19 bis 23 Jahre alt) so kaum einen Zugang zum Arbeitsmarkt hätten, der ihnen als extra ausgewiesener Zielgruppe von Hartz IV aber eigentlich garantiert werden sollte.

Herr Löb bittet um eine differenzierte Darstellung der finanziellen Möglichkeiten der Teilnehmer/innen und vor allem derer, die aus finanziellen Gründen den nachträglichen Schulabschluss bei der VHS gar nicht erst in Betracht zögen, um vor dem Hintergrund über ein womöglich gestaffeltes Entgeltsystem und/oder Kostenübernahmen durch die Stadt noch mehr Teilnehmer in die Hauptschulabschluss-Kurse zu bringen. Frau Voß-Freytag vermutet spontan, dass jährlich über dreißig Personen nur aus finanziellen Rücksichten auf den nachträglichen Hauptschulabschluss (HS)verzichteten (das wäre ein ganzer Lehrgang) und sagt die Aufschlüsselung zu.

 

Eine differenzierte Aufschlüsselung (Abbrüche aus Kostengründen) seitens der Verantwortlichen und der Sozialpädagogin konnte nicht vorgenommen werden, da während der Informationsgespräche und Erstgespräche (telefonisch und persönlich) keine Erhebung erstellt wurde. Es bleibt bei der geäußerten Vermutung.

Kursabbrüche aus Kostengründen während der Kurszeit bleiben gering, da Probleme dieser Art im Vorfelde geklärt werden, bzw. viele potentielle Teilnehmer aufgrund der Gebühren, die ausgedruckt sind, sich gar nicht erst melden.

Gern ist die VHS bereit, Mitgliedern des Beirats über die Rahmenbedingungen der Tageskurse gesondert zu informieren.

 

Zu Produkt B:

Zunächst verweist Herr Cassens wiederum auf die Vorlage und berichtet, dass das neue Haus und die darin von der Neuen Arbeit betriebene Cafeteria von den Teilnehmern durchweg positiv angenommen werde, und offenbar erreiche man nicht zuletzt über das neue Haus immer noch neue Teilnehmer. Allerdings sei mit den Kurskosten für die Teilnehmer offensichtlich eine Akzeptanzgrenze erreicht; während noch vor zwei, drei Jahren jeder Teilnehmer durchschnittlich 2,4 Kurse im Jahr besuchte, seien es jetzt nur noch 1,3 Kurse im Jahr.

 

Zu Produkt C:

Die massiven Einbrüche im Bereich der Auftragskurse gingen auf eine geänderte Vergabepraxis insbesondere der Bundesagentur für Arbeit zurück, wie Herr Cassens erläuterte, der zufolge Volkshochschulen wegen ihrer Förderung mit öffentlichen Mitteln von den zentralen Vergabeverfahren ausgeschlossen seien.

Bei regionalen Vergaben mache die sehr starke Konkurrenz derzeit die Preise kaputt, so dass die VHS Lüneburg in der Regel nicht mithalten könne (zum Beispiel weil sie in öffentlicher Trägerschaft an Tarifverträge gebunden sei). Eine aufgrund des Rückgangs des Auftragsvolumens der Bundesagentur zwangsweise Bereinigung des Marktes sei in den nächsten Jahren zu erwarten. Das stark rückläufige Volumen der Auftragskurse sei zur Zeit auch durch Hartz IV nicht wieder aufzufüllen, weil das Gesetz mehr auf Beschäftigung als auf Qualifizierung abhebe. Hinzu komme - wie Herr Löb bemerkt - häufig leider außerdem eine Unterschätzung der Leistungsfähigkeit der städtischen VHS.

 

Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule:

Es sei noch nicht möglich, ein für VHS und KVHS gemeinsames Programmheft vorzulegen. Allerdings läge das weniger an der Kooperationsbereitschaft der beteiligten Mitarbeiter, die punktuell ja durchaus gut funktioniere wie im Sprachenbereich, sondern an nicht kompatiblen Strukturen und Rahmenbedingungen (unterschiedliche Honorar- und Entgeltordnungen, vollkommen verschieden aufgebaute Kostenrechnungen) - der Öffentlichkeit sei das allerdings kaum zu vermitteln. Herr Koch fügt hinzu, dass offenbar auch der politische Wille der beiden Träger nicht deckungsgleich sei. Für die Stadt sei klar, dass sie nicht hinter bereits erarbeitete Standards (die für die Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit auf dem Vergabemarkt unerlässlich seien) zurückfallen wolle, und dass Leistungen beider VHS erst verglichen werden könnten, wenn ihnen die gleiche Kosten-Nutzen-Rechnung zugrunde läge.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der VHS-Beirat nimmt Kenntnis.