Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt: Herr Cassens stellt der Diskussion den Dank der VHS an Rat,
Beirat und Verwaltung für das neue, als Zukunftschance begriffene Domizil der
VHS voran. Herr Maeck fügt den Dank für das gelungene Einweihungsfest hinzu,
auf dem - wie Herr Koch feststellt - trotz Einladung leider kein Vertreter des
Landkreises zu sehen gewesen wäre. Zu Produkt A: Frau Voß-Freytag ergänzt die Vorlage um Erläuterungen zum
Bereich Alphabetisierung. Die Veranstaltung am 6. Oktober 2004 mit Vortrag und
Ausstellung habe neben öffentlicher Resonanz auch Nachfragen aus mehreren
Schulen zur Folge gehabt. Vor dem Hintergrund seit Jahren konstanter
Teilnehmer-Zahlen im Alphabetisierungsprojekt (in der Größenordnung um hundert)
sei die angekündigte Fortsetzung des Sponsoring von Frau Schellmann, Roundtable
und Soroptimisten sehr erfreulich. An Wichtigkeit nehme der Bereich
Alphabetisierung von Ausländern sowie Zweitalphabetisierung erheblich zu. Das neue Ausländergesetz habe allerdings bisher noch keinen
Schub für die VHS ausgelöst, weil sowohl Kurse "Deutsch als
Fremdsprache" (DaF) wie fast alle anderen Bildungsangebote
Alphabetisierung von Ausländern ein Wettbewerbsmarkt geworden sei und außerdem
bisher die Durchführungsbestimmungen fehlen würden. Auf Bitte von Herrn Dr. Scharf wird diesem Protokoll eine
Liste der Anbieter auf diesem Markt beigefügt. Herrn Maecks Frage nach den
Auswirkungen der relativ hohen Kursentgelte im Bereich von Haupt- und
Realschule verweist auf die Problematik der Abbrecher aus finanziellen Gründen
sowie auf die relativ hohe Schwelle aus demselben Grund, die auch mit
sorgfältiger Beratung nur bedingt "tiefer gelegt" werden könne. Das
sei umso schwieriger, als die VHS oft die letzte Möglichkeit überhaupt sei,
nach Misserfolgen anderswo doch noch einen Schulabschluss zu erlangen, und es
sei auch kontraproduktiv, weil die Betroffenen (durchschnittlich 19 bis 23
Jahre alt) so kaum einen Zugang zum Arbeitsmarkt hätten, der ihnen als extra
ausgewiesener Zielgruppe von Hartz IV aber eigentlich garantiert werden sollte. Herr Löb bittet um eine differenzierte Darstellung der finanziellen Möglichkeiten der Teilnehmer/innen und vor allem derer, die aus finanziellen Gründen den nachträglichen Schulabschluss bei der VHS gar nicht erst in Betracht zögen, um vor dem Hintergrund über ein womöglich gestaffeltes Entgeltsystem und/oder Kostenübernahmen durch die Stadt noch mehr Teilnehmer in die Hauptschulabschluss-Kurse zu bringen. Frau Voß-Freytag vermutet spontan, dass jährlich über dreißig Personen nur aus finanziellen Rücksichten auf den nachträglichen Hauptschulabschluss (HS)verzichteten (das wäre ein ganzer Lehrgang) und sagt die Aufschlüsselung zu. Eine
differenzierte Aufschlüsselung (Abbrüche aus Kostengründen) seitens der
Verantwortlichen und der Sozialpädagogin konnte nicht vorgenommen werden, da
während der Informationsgespräche und Erstgespräche (telefonisch und
persönlich) keine Erhebung erstellt wurde. Es bleibt bei der geäußerten
Vermutung. Kursabbrüche
aus Kostengründen während der Kurszeit bleiben gering, da Probleme dieser Art
im Vorfelde geklärt werden, bzw. viele potentielle Teilnehmer aufgrund der
Gebühren, die ausgedruckt sind, sich gar nicht erst melden. Gern ist die VHS bereit, Mitgliedern des Beirats über die
Rahmenbedingungen der Tageskurse gesondert zu informieren. Zu Produkt B: Zunächst verweist Herr Cassens wiederum auf die Vorlage und
berichtet, dass das neue Haus und die darin von der Neuen Arbeit betriebene
Cafeteria von den Teilnehmern durchweg positiv angenommen werde, und offenbar
erreiche man nicht zuletzt über das neue Haus immer noch neue Teilnehmer.
Allerdings sei mit den Kurskosten für die Teilnehmer offensichtlich eine
Akzeptanzgrenze erreicht; während noch vor zwei, drei Jahren jeder Teilnehmer
durchschnittlich 2,4 Kurse im Jahr besuchte, seien es jetzt nur noch 1,3 Kurse
im Jahr. Zu Produkt C: Die massiven Einbrüche im Bereich der Auftragskurse gingen
auf eine geänderte Vergabepraxis insbesondere der Bundesagentur für Arbeit
zurück, wie Herr Cassens erläuterte, der zufolge Volkshochschulen wegen ihrer
Förderung mit öffentlichen Mitteln von den zentralen Vergabeverfahren
ausgeschlossen seien. Bei regionalen Vergaben mache die sehr starke Konkurrenz
derzeit die Preise kaputt, so dass die VHS Lüneburg in der Regel nicht mithalten
könne (zum Beispiel weil sie in öffentlicher Trägerschaft an Tarifverträge
gebunden sei). Eine aufgrund des Rückgangs des Auftragsvolumens der
Bundesagentur zwangsweise Bereinigung des Marktes sei in den nächsten Jahren zu
erwarten. Das stark rückläufige Volumen der Auftragskurse sei zur Zeit auch
durch Hartz IV nicht wieder aufzufüllen, weil das Gesetz mehr auf Beschäftigung
als auf Qualifizierung abhebe. Hinzu komme - wie Herr Löb bemerkt - häufig
leider außerdem eine Unterschätzung der Leistungsfähigkeit der städtischen VHS. Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule: Es sei noch nicht möglich, ein für VHS und KVHS gemeinsames Programmheft vorzulegen. Allerdings läge das weniger an der Kooperationsbereitschaft der beteiligten Mitarbeiter, die punktuell ja durchaus gut funktioniere wie im Sprachenbereich, sondern an nicht kompatiblen Strukturen und Rahmenbedingungen (unterschiedliche Honorar- und Entgeltordnungen, vollkommen verschieden aufgebaute Kostenrechnungen) - der Öffentlichkeit sei das allerdings kaum zu vermitteln. Herr Koch fügt hinzu, dass offenbar auch der politische Wille der beiden Träger nicht deckungsgleich sei. Für die Stadt sei klar, dass sie nicht hinter bereits erarbeitete Standards (die für die Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit auf dem Vergabemarkt unerlässlich seien) zurückfallen wolle, und dass Leistungen beider VHS erst verglichen werden könnten, wenn ihnen die gleiche Kosten-Nutzen-Rechnung zugrunde läge. Beschluss: Der
VHS-Beirat nimmt Kenntnis. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |