Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Ratsherr Nehring erinnert, dass seit 2019 über die Sanierung in den Fachausschüssen, dem Verwaltungsausschuss und dem Rat gesprochen wurde. Zuletzt habe die Stadt 2023 vorgeschlagen, die Fördermittel zurückzugeben. Der Rat und der Sportausschuss hätten sich erfolgreich gegen die Rückgabe gewehrt. Der Bewilligungszeitraum wurde nun bis Ende 2025 verlängert. Der erste Bauabschnitt sei im Haushalt abgebildet und umfasse einen Modulbau mit kurzer Bauzeit. Die Deckungslücke sei zu schließen, man solle den Vorschlägen zustimmen.
Ratsherr Pols untermauert die Aussagen. Die Räume auf der Sportanlage seien in die Jahre gekommen und abgängig. Er wirbt dafür, den ersten Bauabschnitt zu beginnen, um gerade der Jugend gute Räume zur Verfügung stellen zu können.
Ratsherr Soldan ergänzt, dass der aktuelle Stand für Sportler:innen eine Zumutung sei und weitere Räume fehlen würden. Die Baumaßnahme sei dringend nötig. Es sei zwar gut, dass es losgehe, es müsse aber auch zügig weitergehen.
Ratsherr Lühmann erinnert daran, dass er im Sportausschuss eine Prüfung angeregt habe, ob eine Zweigeschossigkeit der Module möglich sei.
Stadtbaurätin Gundermann bestätigt, dass sich die Baumaßnahme verzögert habe. Sie erinnert an die parallel durchzuführenden Baumaßnahmen, für die die Verwaltung Zeit, Geld und Personal benötige. Die Baumaßnahmen der Stadt seien bisher immer gut geworden, Sie blicke zuversichtlich auf den ersten Bauabschnitt und werde auch die Folgemaßnahmen von Beginn an positiv begleiten. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Bauvorhaben Sportanlage Hasenburger Grund (Investitionsnr. 421-006) in Höhe von 550.000 Euro wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus den folgenden, bisher nicht in Anspruch genommenen Haushaltsansätzen bereitgestellt:
250.000 Euro 523-001 Restaurierung Altes Rathaus (HH-Rest) 300.000 Euro 211-006 GS Hasenburger Berg (HH-Rest)
Der weiteren überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln – aus formalen Gründen der Haushaltssystematik ohne Anhebung des Budgets – wird nach § 117 NKomVG zugestimmt und gedeckt aus dem folgenden Haushaltsansatz:
120.000 Euro 315-023 Gemeinschaftsunterkünfte (HH-Rest) Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 39 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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