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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Anpassung der Förderrichtlinie an die Dienstanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte (Richtline der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe, Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung von Jugendprojekten durch das Jugendforum Lüneburg (Jugendfond))  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 23
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.03.2025    
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/11706/25 Anpassung der Förderrichtlinie an die Dienstanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte (Richtline der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe, Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung von Jugendprojekten durch das Jugendforum Lüneburg (Jugendfond))
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Regina Schallar
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Schallar, Regina  Fachbereich 1 - Innere Verwaltung
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

-          Die Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe,

-          Die Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung.

-          die Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung von Jugendprojekten durch das Jugendforum Lüneburg (Jugendfond), mit der Änderung unter 5. Art und Umfang, Höhe der Förderung „Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg und des Bundesprogramms „Demokratie Leben! ist auf insgesamt 10.000€ pro Kalenderjahr begrenzt“ durch „Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg und des Bundesprogramms „Demokratie Leben! ist auf insgesamt mindestens 10.000€ der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel pro Kalenderjahr begrenzt“ werden beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 38

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 2