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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2024 für folgende Sachverhalte zugestimmt:
Die Deckung erfolgt jeweils aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer und Minderaufwendungen im Zinsbereich im Jahr 2024. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 39 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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