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Auszug - Jahresabschlussarbeiten 2024  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services
TOP: Ö 6.3
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Interne Services Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.03.2025    
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/11766/25 Jahresabschlussarbeiten 2024
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela  Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Prigge führt aus, im Rahmen des Jahresabschlusses seien diverse Abschlussbuchungen, Abgrenzungen und bilanzielle Anpassungen durchzuführen, welche in der Jahresrechnung zu berücksichtigen seien und über die der Rat zu entscheiden habe.

Zu den erhöhten Personalaufwendungen habe er bereits unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt berichtet. Die überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Bildung eines Haushaltsausgaberestes für Zuschüsse an die Museumsstiftung in Höhe von 250.000 Euro sei lediglich eine liquiditätssichernde Maßnahme; eine Auszahlung erfolge nur unter Nachweis der dringenden Notwendigkeit.

Zur Begründung der weiteren überplanmäßigen Aufwendungen verweist Herr Prigge auf die Beschlussvorlage.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Interne Services empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschlussvorschlag:

Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2024r folgende Sachverhalte zugestimmt:

 

  • Personalaufwendungen in Höhe von EUR 6.505.535,30
  • Zuschuss an die Museumsstiftung in Höhe von EUR 250.000
  • Zuschüsse an private Unternehmen in Höhe von EUR 98.000
  • Zuschuss an das Theater Lüneburg GmbH in Höhe von EUR 200.000 €

 

Die Deckung erfolgt jeweils aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer und Minderaufwendungen im Zinsbereich im Jahr 2024.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:7 

Nein-Stimmen:0 

  Enthaltungen:0