Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt:
Herr Prigge führt aus, im Rahmen des Jahresabschlusses seien diverse Abschlussbuchungen, Abgrenzungen und bilanzielle Anpassungen durchzuführen, welche in der Jahresrechnung zu berücksichtigen seien und über die der Rat zu entscheiden habe. Zu den erhöhten Personalaufwendungen habe er bereits unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt berichtet. Die überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Bildung eines Haushaltsausgaberestes für Zuschüsse an die Museumsstiftung in Höhe von 250.000 Euro sei lediglich eine liquiditätssichernde Maßnahme; eine Auszahlung erfolge nur unter Nachweis der dringenden Notwendigkeit. Zur Begründung der weiteren überplanmäßigen Aufwendungen verweist Herr Prigge auf die Beschlussvorlage.
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen und Interne Services empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag: Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2024 für folgende Sachverhalte zugestimmt:
Die Deckung erfolgt jeweils aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer und Minderaufwendungen im Zinsbereich im Jahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:7 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |