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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.10.2004    
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

7.1 Fußgängerüberweg Schomakerstraße / Herderschule

Frau Schröder-Ehlers unterrichtet den Verkehrsausschuss davon, dass im Bereich der Schomakerstraße / Herderschule in nächster Zeit ein Fußgängerüberweg markiert wird. Dieser wird auf Grund der deutlich gestiegenen Schülerzahlen, aber auch unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheitsbedürfnisse erforderlich.

 

7.2 Posener Heim Bernhard-Riemann-Straße

Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Posener Heimes in der Bernhard-Riemann-Straße gab es Bemühungen, insbesondere das Fahrzeugaufkommen im Lieferverkehr zu verringern. Die Verwaltung hat inzwischen gemeinsam mit dem Architekten Lösungen abgestimmt, die geeignet sein werden, das Lieferverkehrsaufkommen mindestens um 50 % zu reduzieren. Die Mitglieder des Verkehrsausschusses nehmen dies zustimmend zur Kenntnis.

 

7.3 Linie 9

Auf Grund der Nachfragesituation im Bereich der Linie 9 hat die KVG die fahrplanmäßige Bedienung aus Kostengründen um 3 Fahrten täglich verringert. Dies wird von den Mitgliedern des Verkehrsausschusses zur Kenntnis genommen.

 

7.4 Erhöhung der Taxentarife

Das örtliche Taxengewerbe strebt kurzfristig eine Anhebung der Tarife an. Danach soll der Bereitstellungspreis je Fahrt künftig 2,5o €  und das Entgelt für jede weitere angefangene Fahrleitung 1,4o € betragen (bislang 2,oo € / 1,2o €). Die Verwaltung hat inzwischen das vorgeschriebene Anhörungs- und Beteiligungsverfahren eingeleitet. Sobald die Rückläufe vorliegen, wird die Verwaltung eine entsprechende Sitzungsvorlage für den Verwaltungsausschuss vorbereiten. Der Verkehrsausschuss nimmt die vorgeschlagene Verfahrensweise zur Kenntnis.

 

7.5 Fahrplanänderungen bei den Linien 11, 12 und 14

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2004 wird es bei den Linien 11, 12 und 14 einige Verbesserungen bezüglich des Fahrplanes geben. Ziel ist hier eine Verbesserung der Vertaktung, damit Wartezeiten reduziert werden können.

 

7.6 Geschwindigkeitsbeschränkung im südlichen Abschnitt der Ostumgehung

Der Verkehrsausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Ostumgehung befasst. Inzwischen hat die Verwaltung die vorgeschriebenen Anhörungsverfahren durchgeführt. Das Straßenbauamt Lüneburg lehnt die angeregte Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h ab  und vertritt die Auffassung, dass die Maßnahme nicht geeignet ist, den Lärmschutz zu verbessern. Der Landkreis Lüneburg ist für den Streckenabschnitt in Höhe Klosterkamp bis hin zur Anschlussstelle Deutsch-Evern zuständige Verkehrsbehörde und wird in diesem Bereich keine Beschränkung aus Lärmschutzgründen anordnen. An Hand einer Folie werden die derzeit gültigen Geschwindigkeitsregelungen auf der Ostumgehung dargestellt.

 

Die Polizei hält eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Grund des Ausbauzustandes für nicht zwingend erforderlich. Kommt es zu einer  einheitlichen Geschwindigkeitsbeschränkung im südlichen Bereich der Ostumgehung, so könne die Polizei auch diese mit tragen. Die Verwaltung sieht bei dieser Sachlage die Notwendigkeit, das Thema nochmals mit dem Landkreis, dem Straßenbauamt und der Polizei zu erörtern.

 

Herr Zidorn äußert sich für die Polizei dahingehend, dass er weder einen konkreten Handlungsbedarf noch eine tragende Rechtsgrundlage für die in Erwägung gezogene Geschwindigkeitsbeschränkung sieht. Der Lärmschutzgewinn, der sich aus einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h auf 100 km/h ergeben würde, liegt außerhalb der Wahrnehmbarkeit des menschlichen Ohres. Daher ist die Maßnahme ungeeignet. Mangels einer sonstigen ausreichenden Ermächtigung sieht er durchaus das Problem, dass eine derartige Verkehrsregelung erfolgreich angefochten werden könnte, so dass die Verkehrsregelung wieder rückgängig zu machen wäre.

 

Die Mitglieder des Verkehrsausschusses nehmen den Bericht mit den dazu gemachten Anmerkungen zur Kenntnis.