Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: 7.1
Fußgängerüberweg Schomakerstraße / Herderschule Frau Schröder-Ehlers
unterrichtet den Verkehrsausschuss davon, dass im Bereich der Schomakerstraße /
Herderschule in nächster Zeit ein Fußgängerüberweg markiert wird. Dieser wird
auf Grund der deutlich gestiegenen Schülerzahlen, aber auch unter
Berücksichtigung der Verkehrssicherheitsbedürfnisse erforderlich. 7.2
Posener Heim Bernhard-Riemann-Straße Im
Zusammenhang mit der Erweiterung des Posener Heimes in der
Bernhard-Riemann-Straße gab es Bemühungen, insbesondere das Fahrzeugaufkommen
im Lieferverkehr zu verringern. Die Verwaltung hat inzwischen gemeinsam mit dem
Architekten Lösungen abgestimmt, die geeignet sein werden, das
Lieferverkehrsaufkommen mindestens um 50 % zu reduzieren. Die Mitglieder des
Verkehrsausschusses nehmen dies zustimmend zur Kenntnis. 7.3
Linie 9 Auf Grund
der Nachfragesituation im Bereich der Linie 9 hat die KVG die fahrplanmäßige
Bedienung aus Kostengründen um 3 Fahrten täglich verringert. Dies wird von den
Mitgliedern des Verkehrsausschusses zur Kenntnis genommen. 7.4
Erhöhung der Taxentarife Das
örtliche Taxengewerbe strebt kurzfristig eine Anhebung der Tarife an. Danach
soll der Bereitstellungspreis je Fahrt künftig 2,5o € und das Entgelt für jede weitere angefangene
Fahrleitung 1,4o € betragen (bislang 2,oo € / 1,2o €). Die
Verwaltung hat inzwischen das vorgeschriebene Anhörungs- und
Beteiligungsverfahren eingeleitet. Sobald die Rückläufe vorliegen, wird die
Verwaltung eine entsprechende Sitzungsvorlage für den Verwaltungsausschuss
vorbereiten. Der Verkehrsausschuss nimmt die vorgeschlagene Verfahrensweise zur
Kenntnis. 7.5
Fahrplanänderungen bei den Linien 11, 12 und 14 Zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2004 wird es bei den Linien 11, 12 und 14 einige
Verbesserungen bezüglich des Fahrplanes geben. Ziel ist hier eine Verbesserung
der Vertaktung, damit Wartezeiten reduziert werden können. 7.6
Geschwindigkeitsbeschränkung im südlichen Abschnitt der Ostumgehung Der
Verkehrsausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Beschränkung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Ostumgehung befasst. Inzwischen hat
die Verwaltung die vorgeschriebenen Anhörungsverfahren durchgeführt. Das
Straßenbauamt Lüneburg lehnt die angeregte Beschränkung der
Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h ab
und vertritt die Auffassung, dass die Maßnahme nicht geeignet ist, den
Lärmschutz zu verbessern. Der Landkreis Lüneburg ist für den Streckenabschnitt
in Höhe Klosterkamp bis hin zur Anschlussstelle Deutsch-Evern zuständige
Verkehrsbehörde und wird in diesem Bereich keine Beschränkung aus
Lärmschutzgründen anordnen. An Hand einer Folie werden die derzeit gültigen
Geschwindigkeitsregelungen auf der Ostumgehung dargestellt. Die Polizei
hält eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Grund des Ausbauzustandes für nicht
zwingend erforderlich. Kommt es zu einer
einheitlichen Geschwindigkeitsbeschränkung im südlichen Bereich der
Ostumgehung, so könne die Polizei auch diese mit tragen. Die Verwaltung sieht
bei dieser Sachlage die Notwendigkeit, das Thema nochmals mit dem Landkreis,
dem Straßenbauamt und der Polizei zu erörtern. Herr Zidorn
äußert sich für die Polizei dahingehend, dass er weder einen konkreten
Handlungsbedarf noch eine tragende Rechtsgrundlage für die in Erwägung gezogene
Geschwindigkeitsbeschränkung sieht. Der Lärmschutzgewinn, der sich aus einer
Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h auf 100 km/h ergeben würde, liegt
außerhalb der Wahrnehmbarkeit des menschlichen Ohres. Daher ist die Maßnahme
ungeeignet. Mangels einer sonstigen ausreichenden Ermächtigung sieht er
durchaus das Problem, dass eine derartige Verkehrsregelung erfolgreich
angefochten werden könnte, so dass die Verkehrsregelung wieder rückgängig zu
machen wäre. Die
Mitglieder des Verkehrsausschusses nehmen den Bericht mit den dazu gemachten
Anmerkungen zur Kenntnis. |
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