Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Herr Wendland, Bereich Umwelt, führt aus, dass im Juni des vergangenen Jahres ein Förderantrag gestellt worden sei. Am 22. November sei ein Ablehnungsbescheid vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ergangen, in dem ein fehlender Fischschutz bemängelt wurde und die beiden Anlagen als eine große Anlage gewertet werden. Durch einen personellen Wechsel beim Ministerium bestehe Hoffnung, dass bei einem erneuten Antrag die Lage anders bewertet werde. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz halte an der bisherigen Planung fest. Für die Maßnahme an der Lüner Mühle sei man auf Fördergelder angewiesen.
Ratsherr Pols merkt an, dass durch die europäische Wasserrahmenrichtlinie ein gewisser Zeitdruck entstehe und fragt, ob daraus negative Konsequenzen für die Stadt Lüneburg entstehen könnten.
Herr Wendland entgegnet, dass Lüneburg zur Vorhabensträgerschaft nicht verpflichtet sei, weshalb keine negativen Folgen für die Stadt zu erwarten seien.
Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Gros, fasst die aktuelle schwierige Lage zusammen und geht auf die Perspektive der Fördermittelgeber ein, wonach es bei einer derartig hohen Fördersumme nachvollziehbar sei, dass die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten sind.
Beschluss:
Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
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