Bürgerinformationssystem
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Ein Bürger stellt folgende Einwohnendenfrage an die Ratsfraktionen der SPD, CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die Gruppe Die Partei/Die Linke:
Es geht bei der anstehenden Entscheidung nicht um die Frage, ob die A 39 oder auch nur der Abschnitt 1 gebaut oder nicht gebaut wird, sondern um die Berücksichtigung der Belange der Stadt und damit der Belange der Menschen, die in Lüneburg wohnen. Die Stadt hat 2022 im Planverfahren Einwendungen eingereicht, weil sie ihre Belange (und damit die der Menschen) nicht ausreichend berücksichtigt sah. Beim Lärmschutz werden nun immerhin die Richtlinien für Lärmschutz von 2019 statt von 1990 berücksichtigt. Aber der Deckel wurde nicht verlängert. Das Umleitungskonzept wurde ergänzt um eine Untersuchung zu Lärm- und Naturschutz an den Umleitungsstrecken, aber an den Umleitungsstrecken selbst hat sich nichts geändert. Also weiterhin vorbei an Schulen und mit der Gefahr der Verstopfung von Wohngebieten, in denen es keine Möglichkeit gibt, im Notfall eine Rettungsgasse zu bilden, weil der Platz dafür einfach nicht reicht. Und weiterhin fehlt eine zeitliche Abstimmung mit den städtischen Baumaßnahmen 2025 bis 2027 und den Sanierungsarbeiten an der Bahnstrecke Hamburg-Hannover 2026 und 2029. Da das Klageverfahren das einzige rechtssichere Mittel ist, den Belangen der Stadt bzw. der Menschen ausreichender Berücksichtigung zu verhelfen, müsste man sich dann nicht bei Verzicht auf die Klage vorwerfen lassen, sich nicht ausreichend um diese Belange zu kümmern? Muss nun nicht alles versucht werden, um den nicht ausreichend berücksichtigten Belangen der Stadt bzw. der hier wohnenden Menschen Rechnung zu tragen?
Ratsherr Goralczyk zeigt auf, dass geklagt werden sollte, wenn eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte. Wenn diese aber nicht gewonnen werden könne, wovon auszugehen sei, würden Haushaltsmittel zum Fenster geworfen werden. Im Übrigen sei der Gewinn durch den Bau der A 39 größer als die möglichen Beeinträchtigungen.
Ratsherr Blanck weist darauf hin, dass die Sitzungsvorlage der Verwaltung inzwischen öffentlich einsehbar sei. Es sei nachzulesen, welche Grundlagen für die Entscheidung über die Klageerhebung gelten würden. Seine Fraktion gehe davon aus, dass das Risiko einer Klage überschaubar wäre.
Ratsherr Schultz erinnert, dass das Planfeststellungsverfahren etwa 13 Jahre gedauert habe. Ein Begleitausschuss habe das Verfahren begleitet, ein Beteiligungsverfahren hätte stattgefunden. Inhaltlich stehe man zur A 39 aber nicht zu einer Klage. Es seien aber weiterhin Einzelklagen jedes Bürgers möglich.
Ratsherr Soldan bedankt sich für die Beteiligung des Fragestellers im Begleitausschuss. Der Planfeststellungsbeschluss sei ein Abwägungsprozess, der nicht bei Jedem Zuspruch finden werde. Die Untersuchungen hätten viele Jahre gedauert, die Belange seien abgewogen, der Beschluss sei nicht kritikfrei. Das Problem mit den Umleitungsverkehren sei bekannt und bereits heute ein Thema. Seine Fraktion setze auf den Dialog mit dem Vorhabenträger, um Verbesserungen zu erreichen.
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