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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Einwohnendenfragen  

 
 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 24.02.2025    
Zeit: 19:30 - 22:04 Anlass: Sitzung
Raum: Sportpark Ochtmissen, Zum Wikinger
Ort: Sportpark Ochtmissen, Zum Wikinger, Vögelser Str. 20, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Es liegen 4 Einwohnendenfragen schriftlich vor. Zwei davon werden zu Protokoll und zwei im Rahmen des Tagesordnungspunktes 6 zur A 39 von Herrn Moßmann und den Ortsratsmitgliedern beantwortet.

 

Eine Bürgerin stellt folgende Einwohnendenfrage:

 

Wer ist zuständig für die Planung des Verkehrskonzepts für die Hamburger Straße im Zuge des geplanten Gewerbegebietes und A 39-Zubringer? Stadt/Landkreis/Bund?

 

 

Beantwortung zu Protokoll:

 

r die Verkehrskonzeption zur Gewerbegebiets-Planung im Zuge des Bebauungsplanes Nr. 166 Papenburg/Landwehr“ ist die Hansestadt Lüneburg zuständig. Für die aktuell erfolgende Konzept-Erstellung wurde ein externes Verkehrsgutachter-Büro beauftragt.

 

Da es sich bei der Hamburger Straße in dem planungsbetroffenen Abschnitt um eine Kreisstraße handelt, ist die Verkehrsplanung eng mit der zuständigen Straßenbaubehörde des Landkreises Lüneburg abzustimmen.

 

Im Bereich der am 22.01.2025 bekanntgemachten Planfeststellung für den Neubau der A 39 Lüneburg Wolfsburg, Bauabschnitt 1 sind die planfestgestellten Darstellungen der Autobahn GmbH zu berücksichtigen und angrenzende Planungen mit der Autobahn GmbH abzustimmen.

 

 

 

Eine Bürgerin stellt folgende Einwohnendenfrage:

 

Ich bitte um Sachstandsmitteilung zu den Verzögerungen der Auslegung des B-Plan-Entwurfes Nr. 166 „Papenburg/Landwehr“.

 

Beantwortung zu Protokoll:

 

Aktuell werden die noch ausstehenden Gutachten für die Entwurfsfassungen der Bauleitpläne erarbeitet, dies sind ein Regenwasser-Entwässerungs-Konzept, das Verkehrskonzept und eine Schalltechnische Untersuchung. Im Zuge dieser Begutachtungen werden in Berücksichtigung der Umgebungs-Situation zunächst die Rahmenbedingungen für die im Plangebiet vorgesehenen Nutzungen ermittelt.