Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Stadtrat Rink stellt die Übersicht über die vorliegenden Förderanträge für kulturelle Projekte vor. Der Verteilungsvorschlag der Verwaltung wird im Ausschuss diskutiert. Ratsfrau Dr. Dartenne bittet zu prüfen, ob die Lüneburg Marketing GmbH nach der Förderrichtlinie antragsberechtigt ist und schlägt vor, diesen Antrag abzulehnen. In den Anträgen von JazzIG und der Kunstschule Ikarus wurden Mittel für die jeweiligen Jahresprogramme beantragt. Hier sei zu prüfen, ob dies nicht unter die institutionelle Förderung falle, da Jahresprogramme keine zeitlich abgrenzbaren Einzelprojekte seien. Auch die vier Anträge der Freunde der Lüneburger Bachwoche scheinen nach Ansicht von Ratsfrau Dr. Dartenne eher ein Jahresprogramm zu sein und sollten ebenfalls dahingehend überprüft werden. Auf Nachfrage von Ratsfrau Lotze erläutert Frau Beer-Kullin den Verteilungsvorschlag der Verwaltung, der sich an den einzelnen Sparten orientiert. Stadtrat Rink weist darauf hin, dass es sich lediglich um einen Vorschlag handelt, der vom Ausschuss geändert werden kann. Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, die Anträge von JazzIG und der Kunstschule Ikarus in die institutionelle Förderung zu verschieben und den Antrag der Lüneburg Marketing GmbH abzulehnen. Die dadurch freiwerdenden Mittel sollen gleichmäßig auf die übrigen Projekte verteilt werden, die noch keine 100%ige Förderung erhalten haben. Damit würden die zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 35.000 € vollständig auf die förderfähigen Anträge verteilt. Seitens des Ausschusses besteht Einigkeit darüber, dass Jahresprogramme von Kultureinrichtungen künftig der institutionellen Förderung zugeordnet werden. Beschluss:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt folgenden Beschluss zu fassen:
Den Antragstellenden werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen für kulturelle Projekte im Jahr 2025 folgende Zuschüsse bewilligt:
Die Förderanträge PF2025-006 der JazzIG und PF2025-019 der Kunstschule Ikarus werden in das Budget der institutionellen Förderung verschoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Der Antrag PF2025-024 der Lüneburg Marketing GmbH ist abzulehnen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
Die freigewordenen Mittel in Höhe von 4.660 € sind gleichmäßig auf die übrigen förderfähigen Anträge zu verteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Die Verwaltung wird beauftragt, die Freigabe der Haushaltsmittel nach Haushaltsgenehmigung zu beantragen, um die Bewilligungssummen in voller Höhe auszahlen zu können.
Mit diesen Änderungen wird dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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