Bürgerinformationssystem
Herr
Koch führt aus, dass die Verwaltungskosten seit Jahren erhoben werden und das
vor einiger Zeit im Zuge der Haushaltskonsolidierung von der Stadt Lüneburg
eine Anpassung vorgenommen wurde. Eine Verständigung mit den Stiftungen unter
Beteiligung von Herrn Sorger als Beauftragtem für die Stiftungen ist inzwischen
erfolgt. Der nun vorliegende Entwurf für eine Vereinbarung zwischen
den 3 Hospitälern und der Stadt Lüneburg über die Erstattung der
Verwaltungskosten ist in der abschließenden Bearbeitung. Bei der Höhe der Erstattungen stellt sich die Frage, welches
Ziel mit den Stiftungen verfolgt wird. Zum einen könnte eine möglichst hohe
Kostenerstattung angestrebt werden um die Aufwendungen der Stadt Lüneburg
möglichst ganz zu decken. Möglich wäre aber auch eine nur geringe Deckung der
tatsächlich entstandenen Kosten, um Bürgerinnen und Bürger dadurch zu werben,
auch eine Stiftung ins Leben zu rufen und diese kostengünstig durch die Stadt
verwalten zu lassen oder Bürgerinnen und Bürger fühlen sich so animiert in eine
bestehende Stiftung Geld einzubringen. Im Übrigen kann die Verwaltung der
Stiftungen nach Gemeindeordnung und Satzungsrecht nicht an andere Institutionen
vergeben werden. Die Erstattung der Verwaltungskosten für den Bereich der
EDV-Pauschale bezieht sich zum einen auf die Arbeitsplätze der für die
Stiftungen tätigen MitarbeiterInnen und zum anderen auf die allgemeinen
Tätigkeiten der EDV-Anlage der Stadt Lüneburg. Diese allgemeinen Kosten fallen
immer beim Betrieb eines zentralen Verfahrens an, die Kosten für den jeweiligen
Arbeitsplatz wurden jedoch bisher nicht extra berechnet. Frau Kirst-Schmidt fragt nach, warum auch die Kosten für die
Frauenbeauftragte mit angegeben werden. Herr Koch antwortet, dass die Stadt
Lüneburg gesetzlich gehalten ist, eine solche Stelle zu haben. Da auch
Mitarbeiterinnen der Hospitäler dies in Anspruch nehmen können werden auch
entsprechende anteilige Kosten in Rechnung gestellt. Die Vereinbarung wird im Verwaltungsausschuss beschlossen
werden, nämlich für die Stadt Lüneburg und zugleich mit Wirkung für die
Stiftungen, die keine eigenen Organe haben.
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