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Auszug - Vereinbarung zwischen der Stadt Lüneburg und den drei von ihr treuhänderisch verwalteten Stiftungen (Hospitälern) über die Berechnung und Erstattung von Verwaltungskosten (Vorlage wird nachgereicht)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stiftungsbeirates der Stiftung St. Nikolaihof
TOP: Ö 6
Gremien: Stiftungsbeirat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof, Stiftungsbeirat der Stiftung Hospital zum Graal, Stiftungsbeirat der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.10.2004    
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sodmeisterkörkammer
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Herr Koch führt aus, dass die Verwaltungskosten seit Jahren erhoben werden und das vor einiger Zeit im Zuge der Haushaltskonsolidierung von der Stadt Lüneburg eine Anpassung vorgenommen wurde. Eine Verständigung mit den Stiftungen unter Beteiligung von Herrn Sorger als Beauftragtem für die Stiftungen ist inzwischen erfolgt.

 

Der nun vorliegende Entwurf für eine Vereinbarung zwischen den 3 Hospitälern und der Stadt Lüneburg über die Erstattung der Verwaltungskosten ist in der abschließenden Bearbeitung.

 

Bei der Höhe der Erstattungen stellt sich die Frage, welches Ziel mit den Stiftungen verfolgt wird. Zum einen könnte eine möglichst hohe Kostenerstattung angestrebt werden um die Aufwendungen der Stadt Lüneburg möglichst ganz zu decken. Möglich wäre aber auch eine nur geringe Deckung der tatsächlich entstandenen Kosten, um Bürgerinnen und Bürger dadurch zu werben, auch eine Stiftung ins Leben zu rufen und diese kostengünstig durch die Stadt verwalten zu lassen oder Bürgerinnen und Bürger fühlen sich so animiert in eine bestehende Stiftung Geld einzubringen. Im Übrigen kann die Verwaltung der Stiftungen nach Gemeindeordnung und Satzungsrecht nicht an andere Institutionen vergeben werden.

 

Die Erstattung der Verwaltungskosten für den Bereich der EDV-Pauschale bezieht sich zum einen auf die Arbeitsplätze der für die Stiftungen tätigen MitarbeiterInnen und zum anderen auf die allgemeinen Tätigkeiten der EDV-Anlage der Stadt Lüneburg. Diese allgemeinen Kosten fallen immer beim Betrieb eines zentralen Verfahrens an, die Kosten für den jeweiligen Arbeitsplatz wurden jedoch bisher nicht extra berechnet.

 

Frau Kirst-Schmidt fragt nach, warum auch die Kosten für die Frauenbeauftragte mit angegeben werden. Herr Koch antwortet, dass die Stadt Lüneburg gesetzlich gehalten ist, eine solche Stelle zu haben. Da auch Mitarbeiterinnen der Hospitäler dies in Anspruch nehmen können werden auch entsprechende anteilige Kosten in Rechnung gestellt.

 

Die Vereinbarung wird im Verwaltungsausschuss beschlossen werden, nämlich für die Stadt Lüneburg und zugleich mit Wirkung für die Stiftungen, die keine eigenen Organe haben.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung über Erstattung der Verwaltungskosten (58 KB)