Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Ratsfrau Redenius teilt die „Zur Kenntnisnahme“ nicht und beantragt, dass anstelle einer Kenntnisnahme eine Zustimmung beschlossen wird.
Ratsherr Schultz weist auf den Ratsbeschluss hin, mit dem die Kenntnisnahme beschlossen worden sei. Die Diskussion sollte nicht neu aufgerollt werden. Es werde wertgeschätzt, dass sich viele Menschen beteiligt hätten. Auch die Vorschläge seien zur Kenntnis genommen worden. Allerdings seien die Maßnahmen mit Mitteln zu hinterlegen, deshalb sollten diese nach und nach beraten und beschlossen werden. Der Beschlussvorschlag greife den Beschluss aus Dezember auf.
Ratsherr Goralczyk erkennt die geleistete Arbeit an, werde aber den Abschlussbericht nicht zustimmend zur Kenntnis nehmen, jede Maßnahme solle einzeln beraten werden.
Ratsherr Soldan dankt allen, die sich an dem Prozess beteiligt haben. In den Steckbriefen wurde auf weitergehende Untersuchungen hingewiesen. Ihm sei keine zustimmende Kenntnisnahme möglich.
Ratsherr Blanck geht darauf ein, dass es in der Vorlage um das Handlungskonzept ginge, das zur Kenntnis genommen werden solle. Im Beschlussvorschlag sei bereits auf den Ratsbeschluss aus Dezember und dessen Einhaltung hingewiesen worden. Er hinterfragt, warum unter diesen Bedingungen keine zustimmende Kenntnisnahme möglich sei.
Der Änderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt. Eine konkrete Auszählung erfolgt nicht (vgl. § 14 Absatz 2 Satz 3 der Geschäftsordnung des Rates), da die Mehrheiten eindeutig erkennbar waren. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Das strategische Handlungskonzept und der Abschlussbericht des NUMP werden zur Kenntnis genommen.
Im Übrigen gilt für die weiteren Umsetzungsschritte des NUMP die Beschlussfassung des Rates vom 28.11.2024 zur Vorlage VO/11412/24 nebst entsprechender Änderungsanträge. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 37 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 4 |
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