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Auszug - Frauen helfen Frauen e.V., Bericht der Mitarbeiterinnen des Frauenhauses  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 28.10.2004    
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Frauen helfen Frauen e.V.
Ort: Beußweg 2, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Die Leiterin des Frauenhauses, Frau THEISSEN, zeigt die Räumlichkeiten des Frauenhauses und stellt die Arbeit der Einrichtung vor. Der Verein Frauen helfen Frauen sei 1975/76 als Beratungsstelle für misshandelte Frauen von ihr mitgegründet worden. Sie stellt die Entwicklung der Arbeit detailliert dar. Das jetzige Haus sei bereits das dritte Gebäude, in dem das Frauenhaus untergebracht sei. Es sei in den letzten drei Jahren immer voll belegt gewesen und zum Teil recht beengt. Die Frauen und ihre Kinder müssten sich jeweils mit einer weiteren Frau und deren Kindern ein Zimmer teilen, was nicht immer einfach sei. Es handele sich aber immer nur um eine Übergangslösung und die Mitarbeiterinnen unterstützten die Frauen bei der Suche nach einer neuen Wohnung. Durchschnittlich würden die Frauen einen Monat im Frauenhaus wohnen. Wenn die Kapazitäten erschöpft seien, würden die Frauen an Frauenhäuser in der Umgebung nach Uelzen, Lüchow oder Celle weitervermittelt. Träger des Hauses sei der Verein Frauen helfen Frauen. Vom Landkreis und von der Stadt Lüneburg würden je 25% der Personalkosten für die Stellen der drei Betreuerinnen übernommen und vom Land Niedersachsen 50%. Die Höhe der Mittel sei seit 6 Jahren nicht verändert worden. Der Bezuschussungsvertrag mit Stadt und Landkreis sei gerade für die nächsten 3 Jahre verlängert worden, die Landesmittel seien zunächst bis einschließlich 2005 gesichert, danach werde es voraussichtlich neue Richtlinien für Frauenhäuser geben. In diesem Jahr sei der Landeszuschuss ärgerlicherweise um 4% der Gesamtsumme gekürzt worden, da die Frauenhäuser unter der Androhung, ansonsten auf Grund der Haushaltssperre gar keine Mittel zu erhalten, zugesagt hatten, notfalls auch mit dem geringeren Betrag auszukommen. Jetzt habe das Land die fehlenden Beträge doch noch zugewiesen, die Bezirksregierung sehe sich aber nicht in der Lage, sie auszuzahlen, weil die Frauenhäuser bereits rechtskräftig darauf verzichtet hätten. Die Gelder würden allerdings dringend benötigt und man wolle alle Hebel in Bewegung setzen, sie doch noch ausgezahlt zu bekommen. Pro Person, die im Haus wohne, bekomme der Verein 10,63 € zur Abdeckung der Miete und Nebenkosten. Alle weiteren Kosten müssten über Spendengelder abgedeckt werden, die dem Frauenhaus meist aus Bußgeldverfahren vom Gericht zugewiesen würden. Leider würde diese Einnahmequelle mit der Zeit aber immer geringer, weil weniger Geldauflagen ausgesprochen würden. Daher sei das Frauenhaus auf weitere Spenden von Institutionen und Privatleuten angewiesen, auch Sachspenden seien willkommen.

 

Frau THEISSEN beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder zur Arbeit des Frauenhauses.

 

Der Gleichstellungsausschuss nimmt Kenntnis

 

Der Gleichstellungsausschuss nimmt Kenntnis.